Mieterfrage: Ein Privathaus mit sehr eigenen Regeln und Ordnungen...Wie begegnen?
...die juristisch betrachtet nicht.i.O. sind, aber von allen Mietern eingehalten werden müssen, weil sie den Mietvertrag schon vor vielen Jahren unterschrieben haben. Irgendwann werden sich die Gesetzte so geändert haben, dass Unschuldige, Treue und Loyale, Ehrliche Mitbewohner sich dem Bösen fügen müssen, sei denn der Vermieter (Privateigentümer) legt die Akten offen und reagiert auf die Misstände eloquent und verantwortungsvoll, anstatt unentwegt auf sein Recht als Vermieter zu bestehen, da es hier nicht angebracht ist.
Konkretes Beispiel: Ein Mieter verhält sich in alle Richtungen gegen einen anderen und begründet sein Handeln mit der Hausordnung, die Wahrheit: Der böse Mieter hat sehr viel Dreck am stecken und Angst aufzufliegen und hat deswegen den Guten so oft Verleumdet, dass der wahnsinnig geworden ist und nicht mehr weiß, wie er sich noch helfen soll, ohne auf sich aufmerksam zu machen.
5 Antworten
Du sprichst in Rätseln. Was hindert dich an einem konkreten Beispiel, wenn du zielführenden Rat erwartest?
Inwieweit sind vereinbarte Regeln nicht "in Ordnung"? Wenn man einen Mietvertrag mit dazugehöriger Hausordnung unterschreibt, hat man sich auch an diese Vereinbarung zu halten. Oder fristwahrend zu kündigen, wenn man glaubt, dies nicht mehr zu können.
G imager761
Es geht um Mietrecht
Schon wieder ein Rätsel. Natürlich ist einen Hausordnung als mietvertrgsbestandtei "rechtskräftig" (was du damit versuchst zu sagen, ist "rechtswirksam"), wenn man sie unterschreibt, sie mag unwirksam sein, wenn sie z. B. das Grüßen im Treppenhaus vorschreibt.
Wenn du nicht in der Lage bist, einen konkreten Sachverhalt zu schildern und dazu eine Frage zu formulieren, kann man dir nicht helfen.
Der Vermieter besteht immer auf seine Rechte, ist er deshalb der Böse?
Die Hausordnung ist vermutlich ordentlicher Bestandteil aller Mietverträge, was soll dabei "juristisch betrachtet" fehlerbehaftet sein?
Du unterscheidest gute und böse Mieter ohne die Bosheit an konkreten Handlungen fest zu machen. Bist du der Gutmensch? Was du als
"Konkretes Beispiel"
bezeichnest, ist höchst unkonkret.
Da in diesem Fall eine kriminelle Handlung vertuscht wird mit dem Vorwand des Mietrechts und der damit verbundenen Rechte des Vermieters. Ein Vermieter, der auf diesen faulen Trick reinfällt ist keine ernst zunehmende juristische Person. Er ist lediglich der benutzte. Bitte auch die anderen Kommentare lesen.. da hier deutlich wird das der Ankläger den Angeklagten in eine Zwickmühle treibt, in dem er ihm Verstöße gegen die Hausordung unterstellt, damit er von seinem eigenen Vergehen als privatrechtliche und somit anders zu betrachtende juristische Person ablenken kann.
Ich habe deine Kommentare und in deinem Profil deine Fragen gelesen. Wenn du nicht konkrete Dinge in der Auseinandersetzung mit dem Vermieter, der Hausordnung, angeblichen kriminellen Handlungen etc. nennen willst, dann kannst du aus der Diskussion bei GF keine Erkenntnisse gewinnen, die deinen Ansicht bestätigen oder Wege aus der Verwirrung aufzeigen.
Ich habe bereits alles relevante gesagt.
Vermutlich sprichst du mit dir selbst. Ich kann in deinen Kommentaren weder Sinn noch Relevanz entdecken. Du solltest dir eine ordentliche Couch suchen und jemanden, der dich ohne zu hören versteht.
Es wäre einfacher, wenn du ganz konkret geworden wärst. Grundsätzlich gilt, wenn alle mit den Regeln einverstanden sind, ist es kein Problem, außer das Gesetz sagt ausdrücklich, daß selbst einm Gegenseitigem Einvernehmen diese Regelung nicht zulässig ist. Wenn einer nicht damit einverstanden ist, dann kann man ja auf das gültige Mietrecht verweisen. Wenn das trotzdem nicht umgesetzt wird, kann man auch vor Gericht ziehen. Da sollte man halt abwägen, ob es einem das Wert ist oder ob man es sich nicht mit den anderen Mietern, die die Regelung akzeptieren, verscherzen will. Deshalb schade, daß du hier deinen konkreten Fall nicht geschildert hast. So kann man dich nicht wirklich zielgerichtet beraten.
Da mache doch einmal ein Beispiel zu:
...Ehrliche Mitbewohner sich dem Bösen fügen müssen...
Grundsätzlich herrscht in Deutschland freies Vertragsverhältnis.
Und der Vertrag gilt so, wie er unterschrieben wurde. Nachträgliche Änderungen sind nur im Einvernehmen möglich.
Deine Ausführungen sind leider etwas verworren. Um was geht es denn überhaupt?
Der leibhaftige Böse ist doch wohl nicht dein Nachbar.
Doch
Der leibhaftige Böse, ist der, der aus Guten Menschen schlechte machen will... Trotzdem sehr vernünftige und gut durchdachte sachliche Aussage, Danke.
Die Hausordnung ist hier aber nicht mehr rechtskräftig, da der Ankläger mit unlauteren Argumenten argiert.