Regelung für die Nutztung des Wasch/Trockenraum
Hallo Ich brauche mal wieder eure Hilfe.. Mein Mann und ich wohnen mit unserem Sohn in einem 6 Parteienhaus. Dieses sind alles Eigentumswohnungen. (6Wohungen, 5 Eigentümer) Wir wohnen dort jedoch zur Miete (unser Vermieter wohnt nicht mit im Haus.) Nun ist folgendes Passiert wir haben im Keller einen Wasch und Trockenraum der von allen Parteien genutzt werden darf. ImTockenkeller gibt es für alle Parteien 16 Wäscheleinen. Als ich neulich 4 davon mit unserer Bettwäsche behangen habe , sprach mich eine der Wohnungeigentümerinnen an und meinte man dürfte nicht mehr als 3 Leinen belegen. ( Alle sollten gleich viele Leinen zur verfügung haben. 3 Für jeden da eine Wohnungseigentümerin für sich auf die Nutzung desTrockenraums verzichtet hat.) Da dieses bei Einzug nicht von unserem Vermieter erwähnt wurde entschuldigte ich mich, hielt mich bis jetzt daran. Nun knapp 3 Wochen später sehe ich zum Wiederholten mal wie eben genau diese Eigentümerin 4 Leinen mit Ihrer Wäsche behängt.Bevor ich nun die Hausmitbewohnerin darauf anspreche würde ich gerne wissen ob es für so etwas eine allgemeine Regelung gibt. Ich hab mich mal erkundigt es gibt für das Haus Keine Hausordnung oder etwas Ähnliches.
Danke im Vorraus für eure Antworten.
7 Antworten
es gibt für das Haus Keine Hausordnung
Aber vermutlich einen Beschluss der Eigentümerversammlung. Das müsste dein Vermieter wissen. Der ist auch für die Regelung solcher Fragen zuständig, nicht du.
Auf Nachfragen bei anderen Hausbewohnern,gab es da bis jetzt noch keine Regelung, auch nicht, dass jeder nur eine gewisse Anzahl an Leinen hat. Vielmehr war es wohl so das an diesem Tag außer mir noch andere Hausbewohner untern Wäsche aufgehangen hatten und somit wohl kein oder nicht genügend Patz mehr für Ihre Wäsche war. Deshalb nun diese "Regelung"
Das ist natürlich Quatsch. Da wollte sich die Dame etwas wichtig tun. Wenn keine andere Regelung da ist, benutz man so viele Leinen wie nötig, sollte die Wäsche aber schnellst möglich wieder abnehmen. Früher waren Trockenpläne, wo sich jeder eintragen mußte um seine Wäsche zu planen üblich. Das ist aber längst überholt. Laß Dich nicht kirre machen und nutze den Trockenraum wie Du ihn brauchst. Vllt. hast Du auch noch eine Alternative (Balkon, Trockner usw.) falls mal alles voll hängt.
Für solcherlei Banalitäten kann es keine Regelungen geben. Man kann (und vor allen Dingen sollte) nicht alle Unwägbarkeiten des Lebens in Regeln und Gesetze gießen.
Außerdem ist im Zweifel immer der Eigentümer der Wohnung, also ihr Vermieter, für alle diese Fragen zuständig. Wenn sie in Zukunft darauf angesprochen werden, verweisen sie auf den Vermieter, der muss das Regeln für sie.
sprich sie doch bitte an sie wird dich schon nicht fressen
sonst frag den vermieter
Schlimmer geht`s nicht. Brauchen wir in Deutschland jetzt auch noch ein "Wäscheleinebenutzungsgesetz"?