Benutzung eines Ablufttrockners im Kellerraum
Hallo Community,
folgende Situation: Ich habe vor einiger Zeit ein Mietobjekt gekauft. Alle Mietparteien habe ich übernommen. Den vorherigen Besitzer hat kaum interessiert was im Haus geschieht. Nun ist es so, dass einer der Mieter einen Ablufttrockner im Waschkeller benutz. Das Abluftrohr des Trockners liegt lose hinter dem Trockner auf dem Boden. Ich habe nun allen Mietern gesagt, dass das Benutzen solcher Trockner ab jetzt untersagt ist, da ich Schäden am Gebäude befürchte, z.B. Schimmel durch hohe Feuchtigkeit an den Wänden.
Einen Anschluss für den Abluftschlauch gibt es nicht. Der Mieter hat gesagt das es den Trockner wie gehabt weiter benutzen wird. Jetzt meine Frage(n)
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Kann ich die Benutzung des generell nachträglich untersagen, obwohl es nicht im Mietvertrag oder in der Hausordnung steht?
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Kann ich als Vermieter eine Hausordnung die dies regelt ohne Zustimmung der Mieter einführen?
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Ist es ein Kündigungsgrund wenn der Mieter, trotz mehrmaligem schriftlichem ermahnen, dem nicht nachkommt??
Ich freue mich über viele Beiträge :)
9 Antworten
Entweder der Mieter bezahlt ein Öffnen (wenn durch Lage des Kellers überhaupt möglich) der Wand zur Ableitung des Wasserdampfes oder du mahnst ihn ab mit Fristsetzung zur Stilllegung. Reagiert er nicht, wäre eine Kündigung rechtens (mit Dreimonatsfrist). Durch das Ableiten nach draußen dürfen andere Mieter nicht belästigt werden.
Kann ich die Benutzung des generell nachträglich untersagen, obwohl es nicht im Mietvertrag oder in der Hausordnung steht?
Kannst Du, wenn tatsächlich Gebäudeschäden zu befürchten sind .... aber ist den wirklich kein Anschluß nach draußen möglich (durch ein Fenster im Waschkeller etc. ?)
Kann ich als Vermieter eine Hausordnung die dies regelt ohne Zustimmung der Mieter einführen?
Kannst Du, die Mieter müssen nicht zustimmen .... aber ... siehe oben ...
Ist es ein Kündigungsgrund wenn der Mieter, trotz mehrmaligem schriftlichem ermahnen, dem nicht nachkommt??
Wer nach mehrmaligen schriftlichen Abmahnungen, immer noch vertragswidrig handelt, kan selbstverständlich auch gekündigt werden
von willkür kann dabei wohl keine Rede sein ....
außerdem ...
http://deutschesmietrecht.de/hausordnung/51-hausordnung-einfuehrung-aenderung.html
- Erstmalige Schaffung einer Hausordnung für Mietwohnungen
Hierzu ist der Vermieter berechtigt, Rechtsgrundlage ist § 315 des BGB. Die Bestimmungen der Hausordnung sind nach "billigem Ermessen" zu treffen
- Änderung einer bestehenden Hausordnung für Mietwohnungen
Hier gilt, eine bestehende Hausordnung kann von einem Vermieter nur dann geändert werden, wenn er sich diese Änderung im Mietvertrag vorbehalten hat.
eigentlich braucht man für das Problem auch keine Hausordnung ....
dieser Mieter hat richtig entschieden sich einen Ablufttrockner zu beschaffen. Kondenstrockner brauchen für gleiche Wäschemenge den doppelten Strom. Sorge als Hausbesitzer dafür dass aus dem Keller am Besten mit Wandbohrung ein Abluftrohr ins Freie geht so dass aller Dampf raus kann. Es wäre gut wenn andere Mieter ebenfalls dies machen. Kondenstrockner lassen immer etwas Restfeuchte entweichen und bei mehreren Mietern kann das zu Problemen führen. Letzendlich haste mit Abluft die Sicherheit dass alle Feuchte raus kommt
Ja kannst du.
Ja auch das kannst du.
Und ja es ist ein Kündigungsgrund.
Es gibt Kondenstrockner für geschlossene Räume. Ablufttrockner brauchen eine Ableitung nach draussen.
Warum lässt du als Vermieter nicht einen Trockner fachmännisch in der Waschküche einbauen?
Warum lässt du als Vermieter nicht einen Trockner fachmännisch in der Waschküche einbauen?
dazu ist der Vermieter nicht verpflichtet.
Auch wenn er nicht verpflichtet ist, wäre das eine gute und zeitgemässe Lösung. Man kann auch mal entgegenkommen ohne dass man muss.
Warum machst Du Dir selbst die Sache so schwer? Mit einfachen Mitteln lässt sich ein Mauer-durchbruch an einer Außenwand erstellen und ein Lüftungsgitter einsetzen: http://selbermachen.de/sites/selbermachen.de/files/content-images/images/instruction_item/images/large/4913/lueftungsgitter-aufsetzen.jpg Deinen Mietern gibst Du hier die Möglichkeit, ihre Trockner mittels Abluftschlauch anzuschließen. Die finanzielle Investition hält sich hier in Grenzen. Wo ist also das Problem?
P.S.: Ich habe jahrelang im Fachhandel gearbeitet und entsprechende Materialien verkauft. Hier war ich mit entsprechender Thematik täglich konfrontiert.
DH
Die Hausordnung als Bestandteil des Mietvertrages kann nicht willkürlich vom Vermieter verändert werden .