Treppenhausreinigung durch Fremdfirma zulässig?

8 Antworten

Es gilt was im Mietvertrag vereinbart ist. Wenn sich der Vermieter nicht dran hält, hast Du das Recht, diese Position in Abzug zu bringen. Dann hätte er eben den MV an die Gegebenheiten anpassen müssen.

Kann es sein, dass es sich um einen Formularmietvertrag handelt, dessen letzte Seite eine Hausordnung ist?

Solche Hausordnungen enthalten meistens diesen Satz, dass die Mieter selbst das Treppenhaus zu reinigen haben. Wenn ansonsten nichts dazu im Mietvertrag steht, hat der Vermieter den Fehler gemacht, diese Hausordnung einfach ungeprüft zu übernehmen.

Nun kann es noch zweierlei Situationen geben:

1. Das ganze Haus gehört einem Eigentümer

2. Die Wohnungen des Hauses gehören mehreren Eigentümern und jeder benutzt für die Vermietung ein anderes Vertragsformular.

So kann es zu der Situation kommen, dass Du womöglich als einziger einen Vertrag hast, in dem Dir über die Hausordnung die Treppenhausreinigung auferlegt wird. Wenn dann auch noch tatsächlich über einen längerfristigen Vertrag eine Firma zum regelmäßigen Putzen des Treppenhauses engagiert ist, die das auch noch ordentlich macht, hält Dich natürlich nichts davon ab, trotzdem Deine Pflichten lt. Hausordnung zu erfüllen. Nur besonders sinnvoll wäre es nicht, noch einmal zu putzen, was schon geputzt ist.

Bleibt der finanzielle Teil:

Sollte der Vermieter auf Bezahlung der Putzfirma über die Nebenkostenabrechnung bestehen, könntest Du im Gegenzug aufgrund dieser Beeinträchtigung die Miete mindern.

Sollte es Dir gelingen, den Vermieter zu überzeugen, dass er die Reinigungskosten nicht umlegt, wird er dafür bei nächster Gelegenheit die Miete um mindestens diesen Betrag erhöhen. Dein Gewinn? Heisse Luft.

Somit zum letzten Punkt: Um wieviel Euro geht es eigentlich pro Monat?

In vielen Häusern gilt es als Komfortmerkmal, dass man als Mieter nicht verpflichtet ist, Reinigungsarbeiten zu übernehmen, weil das durch einen Hausmeister oder eine beauftragte Firma / Person erledigt wird.

Mein Vorschlag: Bevor Du also einen Streit mit Deinem Vermieter anfängst, der am Ende nichts bringt, sei glücklich und zufrieden, dass Du nicht selbst putzen musst und deswegen auch nicht mit Nachbarn ins Streiten kommen kannst, die mit Deiner Arbeit nicht zufrieden sind. Die paar Euro werden das Kraut nicht fett machen.


Hallo,

es gilt immer das, was im Mietvertrag steht. Hat der Vermieter nicht gemahnt, weil es nicht klappt, darf er nicht einfach eine Firma beauftragen. Hat er mehrfach abgemahnt, weil es nicht funktioniert, darf er natürlich die entsprechenden Maßnahmen einleiten. Hier gilt doch die Klärung einfach auf dem Wege den Eigentümer anzusprechen und einfach nachzufragen warum. Ehrlich gesagt, ich habe lange den Flur geputzt und dann auf den Mietvertrag bestanden, dass eine Reinigungskraft eingesetzt wird. Das ist jetzt bei mir der Fall, dass der Nachbar das übernommen hat. Überlege: Ich sage lieber etwas Geld bezahlen und habe keinen Stress mit den Nachbarn, dass z.B. nicht gut genug geputzt ist, etc.

Ich hoffe, ich konnte dir ein wenig helfen.

LG Shoshin

maik1579 
Beitragsersteller
 26.10.2016, 10:41

Auf nachfrage warum eine Reinigungsfirma beauftragt wurde und es nicht die Mieter selber machen, hies es nur "Das war schon immer so" Wir haben also gar nicht die Chance es zu machen.

Shoshin  28.10.2016, 20:14
@maik1579

Hallo,

hier kommen ja aufwändige, aber nicht hilfreiche Meinungen zustande. Ich weiß ja nicht, ob du eine Mietrechtsschutz-versicherung hast. Womöglich nicht. Da gibt es aber sog. Mietervereine an jedem Ort. Da kannst du dich beraten lassen, womöglich erst einmal kostenlos. Dann verlangen die einen Beitrag und entsprechende geringe Beiträge müssen monatlich bezahlt werden. Nicht aufgeben, ihr habt schon eine Chance. Richtig ist, zum dass du Mieterschutzbund den Mietvertrag mitnimmst. Und falls nicht. Es gibt auch einen - bei geringem Einkommen - einen Beratungsschein, z.B. für einen Anwalt für Mietsrecht bei einem Amtsgericht = Rechtspfleger zu beantragen. Da bekommt man kostenlos eine Beratung durch eine Anwalt. Insgesamt gilt: Alles ist nur so hinzunehmen, wie es im Mietvertrag steht, also die Möglichkeit des selbst putzen. Aber kommen nachweislich mehrere Mieter ihren Job nicht nach, siegt natürlich die Gemeinschaft und es kann eine Reinigungskraft eingestellt werden, die alles regelt. Allerdings mache ich noch erneut darauf aufmerksam: In Umlage kann das nicht so viel Geld ausmachen, dass es nicht Wert ist. Also überlege, ob es sich wirklich lohnt dagegen mit so viel Mühe anzugehen.

LG Shoshin

Ja, darf er. Offensichtlich kriegt Ihr Mieter es ja nicht gebacken.

schleudermaxe  27.10.2016, 12:39

...oh, ein Kenner? Und wo steht das und warum stützen die Gerichte hier bei uns Deine Behauptung nicht?

maik1579 
Beitragsersteller
 26.10.2016, 10:31

Was soll die freche und inkompetente Antwort? Sowas kannst Du dir sparen. Hättest Du meinen Text richtig gelesen dann hättest Du erkannt das den Mietern gar nicht erst die Chance gegeben wird es selbst zutun. Somit erübrigt sich Deine freche Aussage das wir es nicht gebacken kriegen. 

meinerede  26.10.2016, 10:36
@maik1579

Wieso blaffst Du mich so an?  Das ist eine Feststellung der Tatsache,nix weiter! Hat auch nix mit Dir persönlich zu tun, oder etwa doch? Getroffene Hund  bellen, sagt man.

maik1579 
Beitragsersteller
 26.10.2016, 11:06
@meinerede

Deine Feststellung hat aber nicht mit meiner Frage zu tun. Dadurch das Du schreibst das wir es offensichtlich ja nicht gebacken kriegen und ich als Mieter zu dem wir gehöre hat das schon was mit mir persönlich zutun. In meiner frage geht es aber nicht darum das wir es nicht gebacken kriegen. Es geht darum das uns Mietern erst gar nicht die Chance gegeben wird die Reinigung selbst durch zu führen und hier lautet die Frage ist das rechtens oder nicht? Somit hat dein Kommentar mit der eigentlichen Frage gar nichts zutun und ist überflüssig. 

Die Änderung der Hausreinigung ist nur mit schriftlicher Zustimmung aller Mieter zulässig. Säumige Mieter müssten abgemahnt werden. Wenn das ohne Erfolg ist, darf der Vermieter für diese Mieter eine Firma beauftragen und deren Kosten diesen Mietern in Rechnung stellen. Keinesfalls dürfen dann alle anderen Mieter mit diesen Kosten über die BK-Abrechnung belastet werden.