Mietrecht - Reinigung von Gemeinschaftstoilette?
In einem Altbau befinden sich 3 Wohnungen. Jede dieser Wohnung hat ein Bad mit Dusche und Waschbecken, allerdings ohne WC. Dieses befindet sich im Treppenhaus und wird von den 3 Mietern gemeinsam genutzt.
Frage: Wer ist für die Reinigung des WCs zuständig, sofern dies nicht ausdrücklich im Mietvertrag geregelt ist? Der Vermieter, da er auch das Treppenhaus reinigt? Oder die 3 Mieter, die sich dann untereinander absprechen müssen?
3 Antworten
Du sagst, es gibt keine Vereinbarung im Mietvertrag. Dann wäre aber noch die Frage, ob es vielleicht eine Hausordnung gibt, in der das geregelt ist. Das wäre dann auch gültig und die Mieter müßten das Putzen erledigen. Jedoch muss auch die Hausordnung im Mietvertrag zumindest erwähnt sein und dadurch vom Mieter akzeptiert.
Gibt es keine Vereinbarung im Mietvertrag oder einer Hausordnung, dann ist das tatsächlich Sache des Vermieters.
Der Vermieter wiederum darf die Kosten für die Reinigung der Gemeinschaftsräume und somit auch des WC auf die Mieter umlegen, sofern dies im Abschnitt über die Betriebskosten vereinbart ist.
Hierzu gibt es keine gesetzliche Regelung. Es gibt 2 Möglichkeiten:
- Die Mieter sprechen sich ab und reinigen das WC oder
- Der Vermieter beauftragt jemanden mit der Reinigung und lässt die Mieter dies über die Nebenkosten zu 100% zahlen.
Ja. Er muss den Gebrauch sicher stellen und solche anfallenden Kosten kann er zu 100% auf die Mieter umlegen, sie fallen ja nur durch die Vermietung an. Ist für den Vermieter immer die praktischer Lösung, das Klo ist sauber und zahlen müssen andere.
Die drei Mieter oder meint ihr, ihr seid in einen Hotel?
Macht einen Putzplan und haltet euch dran.
fellyp, sprich mit deinem Vermieter, dass der das klären soll. Was sich manche Leute herausnehmen ist schon dreist.
Silo, wäre auch mein Vorschlag. Bei so Streitigkeiten würde ich einen Putzdienst einstellen.
Ja, das wäre das beste, wobei die regelmäßige Reinigung einer von mehreren benutzen Toilette könnte echt ins Geld gehen, sollten die Mieter bedenken: Könnten leicht 300€ oder mehr für das Haus im Monat sein, macht aber pro Partei nur noch "lächerliche" 100€
Sorry, hab nochmal nachgelesen. Da üblicherweise zu jeder Wohnung eine Toilette gehört, so gehört diese Toilette zu drei Wohnungen...Was ist daran so schwer zu verstehen? Muss man alles mit dem Gesetzgeber regeln?
Das Problem ist, dass sich ein Mieter weigert, die Toilette zu reinigen. Mit der Begründung, dass der Vermieter sie zu reinigen hat, da sie sich im Treppenhaus befindet. Deshalb bräuchte ich dazu eine Rechtsgrundlage.
Wenn der SO argumentiert: Die Wohnungen sind ja auch an das Treppenhaus angeschlossen, soll der Vermieter dann auch die Wohnungen putzen? Ist schon mehr als nett, daß der Vermieter Euch das Treppenhaus putzt, das ist nämlich normal! auch Sache der Mieter.
Fordert also am besten, daß der alles putzt und schickt dann den Vermieter zu "guteFRAGEnet", dann verklickern wir dem mal, daß er die Treppenhausreinigung auf Euch übertragen (wenn nichts anderes im Mietvertrag stehen sollte)oder Euch in Rechnung stellen soll.
Was steht denn in deinem Mietvertrag?
Hast du dazu eine Rechtsgrundlage?
§ 315 BGB
Also wenn sich einer von den 3 Mietern weigert, die Toilette zu reinigen, kann der Vermieter ohne Weiteres Reinigungskräfte beauftragen?