Darf der Vermieter einen Ersatzschlüssel für den Briefkasten haben.

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Wenn der Mieter nicht will, daß der Vermieter einen Schlüssel hat, dann ist das so.

Der Mieter ist dafür zuständig, beim Auszug einen funktionierenden Briefkasten mit Schlüssel abzugeben - nicht mehr und nicht weniger.

Wo der Mieter eventuell einen Schlüssel zur Sicherheit platziert, ist ihm für den Briefkasten genau so überlassen wie für die Wohnung. Und wenn er keinen Schlüssel irgendwo hinterlegt, ist das am Ende auch sein eigenes Problem.

Natürlich sieht der Mieter mit Recht eine evt. Verletzung des Postgeheimnisses, und er hat zu Recht auch das Recht, alle Schlüssel zu verlangen.

Und wenn die Mieter darauf bestehen, dann sind sie ja auch selbst verantwortlich für die Beschaffungskosten eines neuen Briefkastenschlosses.

Du wirst ja hoffentlich nicht auch noch von jedem Mieter einen Wohnungsschlüssel in Reserve haben, oder????

Wenn dies mit den jeweiligen Mietern so vereinbart ist/war, ist das in Ordnung...

Mal abgesehen davon ist diese Maßnahme für beide Seiten durchaus sinnvoll, denn bei Komplettverlust kann das im Zweifel teuer werden, wenn man kein passendes Schloss nachbekommt. Im Gegensatz zu Türschließzylindern sind Briefkastenschlösser nicht genormt, ein Ersatz also nicht unbedingt garantiert...

Na, in dem Fall übernehmen die Mieter selbst die Kosten, wenn es zum Verlust kommt. Wie kommt man eigentlich als Vermieter auf diese absurde Idee???

Und rechtlich darf der Vermieter nicht einmal Ersatzschlüssel für die vermieteten Wohnungen behalten.

XtraDry  15.02.2011, 11:50

Erfahrungssache. Ich habe gerade ein ähnliches Problem, und wenn ich das Schloss nicht mehr geliefert bekomme, wird's für den Mieter richtig teuer...

Das könnte man vorher vermeiden...

Nein der Vermieter darf keinen Schlüssel zu deinen persönlichen Räumlichkeiten besitzen und ein Briefkasten ist ebenfalls dein persönlicher Bereich. Andernfalls macht er sich strafbar!

XtraDry  15.02.2011, 11:38

Quatsch...

SuperB18  15.02.2011, 11:54
@XtraDry

nach § 123 StGB macht er sich strafbar, wenn der Vermieter die Wohnung betritt und damit ist ganz bestimmt auch der Briefkasten miteinbegriffen!

XtraDry  15.02.2011, 12:00
@SuperB18

Aha... und was hat das mit dem Besitzen eines Briefkastenschlüssels zu tun???

SuperB18  16.02.2011, 17:39
@XtraDry

wozu sollte man einen Schlüssel besitzen, wenn man die Wohnung nicht betreten darf?

XtraDry  16.02.2011, 17:49
@SuperB18

Frage -> Gegenfrage...

Jetzt weiß ich immer noch nicht, infern das unberechtigte Besitzen eines Briefkasten- oder Wohnungsschlüssels den Straftatbestand des Hausfriedensbruchs oder irgendeinen anderen erfüllen soll (ursprüngliche Frage)...

Vermutlich deshalb, weil es darauf keine Antwort gibt, da dies einfach nicht so ist, was ja eigentlich auch jeder versteht, wenn er den Paragraphen einfach mal liest...