wohnhaus mit nebengebäuden vermieten?
Hallo,
ich möchte ein Wohnhaus mit Nebengebäuden vermieten.
Das Problem ist aber, dass ich in sämtichen vorlagen von Mietsverträgen immer dieser Satz steht: Der Mieter ist berechtigt, Waschküche, Trockenboden, und Abstellräume etc., soweit vorhanden, gemäß der Hausordnung unentgeltlich mitzubenutzen.
Allerdings sind dies sehr "große" Nebengebäude für die ich auch Geld verlangen möchte. Gibt es irgendwelche Möglichkeiten diesen Satz zu streichen?
mfg
4 Antworten
Selbstverständlich kannst Du diesen Passus streichen und den vorgefertigten Mietvertrag durch Deine Forderungen (Anlage) ergänzen ;-)
Das ist reine Verhandlungssache. Auch einen Mietvertragsvordruck kann man ohne weiteres in beiderseitigem Einverständnis mit Zusätzen versehen und ändern.
Natürlich VOR der Unterschrift.
Natürlich kannst Du das streichen und für jedes Nebengebäude eine extra Miete verlangen.
Oder die Nebengebäude völlig separat vermieten.
Genau so gut kannst Du die Miete dafür in die Miete des Wohnhauses einberechnen.
Dann streichst Du nur das unentgeltlich in dem Satz.
Bevor Du irgend eine kostenlose Vorlage aus dem Netz oder ein Uraltexemplar aus dem Schreibwarenhandel verwendest und dir damit ein Eigentor schießt, empfehle ich einen Mietvertrag von jemand ausarbeiten zu lassen der was davon versteht.
Entweder Fachanwalt für Mietrecht oder Haus & Grund (Verband für Immobilien-Eigentümer und Vermieter).
Kostet sicher etwas mehr, ist dafür aber rechtssicher und auf dem neuesten Stand der Rechtsprechung zum Mietrecht.
Nebengebauede kann man doch nicht mit Abstellraeumen und Waschkuechen vergleichen.
Kann man schon. Es muss nur für beide Seiten unmissverständlich formuliert werden.