Vermieter möchte neue Tür statt Instandsetzung?
Hallo an die Community,
es geht leider erneut um einen Ex-Vermieter. Bei der Übergabe der Wohnung hat er eine Macke (3cm lang mit 2x2mm Abbplatzer)
auf der Wohnungseingangstür entdeckt, welche ich verursacht haben soll. Leider ist mir diese Macke nie aufgefallen und kann die Schuld nicht von mir weisen : Also habe ich ihm zugesichert, für den Schaden aufzukommen ( meine Nerven sind mir für seine Diskussionen zu schade). Es handelt sich hierbei um eine Röhrenspantür Schallschutzklasse 1, Klimaklasse 3. Onlinepreis mit Zarge 321 Euro.
Man muss dazu sagen, dass das Türblatt oder die Zarge von Anfang an verborgen war (falscher Einbau?) und nie richtig geschlossen hat - man sieht bei geschlossener Tür das Flurlicht durch den Spalt zwischen Zarge und Türblatt scheinen.
Nun wurde mir ein KVA seines Schreiners vorgelegt: 1100 Euro!
Gleichzeitig habe ich bereits eine Oberflächeninstandsetzung angefragt - Kosten 255 Euro netto. Laut der Firma wäre eine Instandsetzung auf Neuzustand kein Problem - dies beweisen auch die Reparaturbilder der Website und die Bewertungen.
Mein Vermieter besteht nun auf den Austausch des kompletten Türblatts (logisch, ist ja verbogen). Meiner Meinung nach darf er mir keine unnötigen Mehrkosten verursachen, wenn eine fachgerechte und professionelle Reparatur möglich ist.
Ist das so richtig?
15 Antworten
Der Vermieter möchte sich an dir bereichern. Er will eine alte Tür gegen eine nagelneue ersetzen und somit auf deine Kosten eine Wertsteigerung herbeiführen.
Eine Pressspan-Wohnungstür hat eine Nutzungsdauer von 20 Jahren, danach liegt ihr Wert bei 0€. Den vollen Preis einer neuen Tür kann der Vermieter somit nur von dir verlangen, wenn sie weniger als ein Jahr alt ist. Anschließend reduziert sich die mögliche Forderung jedes Jahr um ein Zwanzigstel.
Da sich der Schaden an der Außenseite der Tüt befindet, bleibt er allerdings ohnehin auf den Kosten sitzen, da er nur einen Schadensersatzanspruch gegen den Verursacher hat, und das kann in diesem Fall jeder gewesen sein. Die Vermutung, dass du es warst, reicht nicht.
Ist es denn überhaupt seine Tür und wann kommt es zur Verjährung?
Wie hoch wurde denn der Schaden beziffert?
Ich täte seine Anwürfe an die private Haftpflicht weiterleiten, zumal der Schaden ja außerhalb der Wohnung ist.
auch würde ich meine Haftpflicht nicht mit dieser Summe belasten wollen
Kann er nicht, er kann Forderungen stellen, richtig. Die muss er aber ja erstmal stellen. Hat er doch gar nicht.
Er möchte tauschen, kann er, dafür wurde Miete bezahlt.
Da will dir der Vermieter die kosten für eine NEUE tür aufbrummen. Wie alt ist die Tür denn?
Darüber hinaus, angenommen dir fährt jemand auf und versucht einen schaden an deinem gebrauchtem alten auto. Schuldet er dir dann auch ein neues auto? Oder völlig neue ersatzteile wenn es auch gebrauchte gäbe?
Die Tür funktioniert noch, warum also ein ersatz durch neu, wenn auch eine Reparatur ginge. Plötzlich wird dir hoffentlich klar das du ihm keine neue tür schuldest.
Was mich interessieren würde, wann wurde der schaden an der Tür den bemängelt, bei der übergabe an den vermieter oder danach?
Der Schaden wurde direkt bei der Rückgabe der Wohnung bemängelt. Es wurde im Protokoll festgehalten, allerdings nicht ausdrücklich als Schaden angekreuzt.
Das ist ja irgendwie eine verworrene Angelegenheit, aber durchaus zu deinen Gunsten aufzulösen. Zunächst: Wenn mehr als 6 Monate ab Rückgabe der Wohnung verstrichen sind, ist die Forderung verjährt. Mit dieser Begründung wäre dann die Forderung zurückzuweisen. Hemmung der Verjährung ergäbe sich nur durch Rechtsanhängigkeit (Klage) binnen dieser Frist.
Mit der Kaution dürfen nur unstreitige Forderungen aufgerechnet werden.
Sollte die Forderung nicht verjährt sein, gilt: Es handelt sich um die Außenseite der WET. Schönheitsreparaturen (als solche sehe ich hier die Reparatur) obliegen deshalb grundsätzlich nicht dem Mieter. Außerdem ist diese geringfügige Beschädigung nicht nachweisbar dir anzuschulden. Es gibt keinen Beweis, dass der Schaden bei Rückgabe der Wohnung bereits vorhanden war.
Weiterhin: Wärest du tatsächlich schuldhaft, müsste der Vermieter dem Wirtschaftlichkeitsgebot folgen, also die Kosten minimieren. Ein gleichwertiger Ersatz des Türblattes / der Tür für1100 EURO ist da absolut überzogen
Außerdem: Schadenersatz wäre nur zum Zeitwert forderbar.
Fazizit: Forderung mangels Rechtsgrundlage zurückweisen.
meine Überlegung geht in die Richtung ob deine private HP diesen Schaden nicht übernehmen würde. Solche Schäden können einem schnell passieren
Ich muss den Schaden leider privat zahlen. So oder so : auch würde ich meine Haftpflicht nicht mit dieser Summe belasten wollen, nur weil der Vermieter seine defekte Tür getauscht haben möchte.
Stimmt doch gar nicht, wer hat das denn angeordnet. Es steht ja nichtmal die Schadensumme fest, trotz meiner Nachfrage keine diesbezügliche Ergänzung.
Die PH ersetzt/bezahlt ja auch keine Reparatur.
mal angenommen du lässt über deine Möglichkeit Schaden ausbessern sprich ist nicht mehr zu erkennen.
Sobald das geschehen ist Vermieter zeigen.
Wie will er dann noch einen Tausch zustimmen wenn vorheriger Zustand wieder hergestellt ist ?
Falsch ausgedrückt - es existiert einfach keine Haftpflicht. Daher zahle ich privat.
Mein Vermieter besteht nun auf den Austausch des kompletten Türblatts (logisch, ist ja verbogen).
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das verstehe ich nun nicht. Wie willst du verbogenes Türblatt verursacht haben ?
Er will einfach keiner Instandsetzung zustimmen.
Es geht um die angeblich von mir verursachte Macke auf dem Blatt. Das das Blatt verbogen ist, hat er in diesem Zusammenhang nie erwähnt. Mir ist es aber natürlich aufgrund der mangelnden Abdichtung aufgefallen. Die Macke wirkt nun wie ein passender Vorwand, an eine neue Tür zu kommen.
hier genau kannst du nachhacken.
Mag sein dass du das Loch verursacht hast. Für das kommst du auch auf in Form Oberflächenreparatur. Wenn nun ein Kostenvoranschlag auf komplettes Blatt erstellt wurde, dies im Hintergrund weil er wegen Blattverzug neue Türe möchte ist das versuchter Betrug. Teile dem Vermieter mit dass du zwar für das Loch aufkommst sprich diese Reparatur übernimmst aber wenn er komplettes Blatt möchte bekommt er Anzeige wegen versuchten Betrugs. Da wird dann Staatsanwaltschaft Gutachter einsetzen und dann sieht die Sache anders aus.
Aber bitte dann doch den Schaden, und nicht die Reparatur. Gut, Du hast den Beitrag für die PH gespart, sind meist so rd. 40 EUR/Jahr. Dieser kann also eingerechnet werden.
Wieso ist es Betrug, wenn der Mieter zustimmt und bezahlen möchte.
nun wenn einem Mieter was untergejubelt wird zu zahlen obwohl er es nachweislich nicht verursacht hat sehe ich darin versuchten Betrug
Wer hat da was bewiesen?
umgekehrt, kann Vermieter beweisen dass Mieter die Türe verbogen hat ?
Er kann nur die Vermutung anstellen, dass er für das Loch verantwortlich ist aber nicht die Verbiegung
Eben, ich wusste das schon vorher, es gibt keine Beweise. Du willst sie aber erkannt haben.
Es ist seine Tür, seine Immobilie. Wann es zur Verjährung kommt? - Keine Ahnung. Soweit ich weiß, kann er 6 Monate nach Auszug noch Schäden geltend machen. Keine Haftpflicht vorhanden.