Vermieter möchte neue Tür statt Instandsetzung?

15 Antworten

Der Vermieter möchte sich an dir bereichern. Er will eine alte Tür gegen eine nagelneue ersetzen und somit auf deine Kosten eine Wertsteigerung herbeiführen.

Eine Pressspan-Wohnungstür hat eine Nutzungsdauer von 20 Jahren, danach liegt ihr Wert bei 0€. Den vollen Preis einer neuen Tür kann der Vermieter somit nur von dir verlangen, wenn sie weniger als ein Jahr alt ist. Anschließend reduziert sich die mögliche Forderung jedes Jahr um ein Zwanzigstel.

Da sich der Schaden an der Außenseite der Tüt befindet, bleibt er allerdings ohnehin auf den Kosten sitzen, da er nur einen Schadensersatzanspruch gegen den Verursacher hat, und das kann in diesem Fall jeder gewesen sein. Die Vermutung, dass du es warst, reicht nicht.

Ist es denn überhaupt seine Tür und wann kommt es zur Verjährung?

Wie hoch wurde denn der Schaden beziffert?

Ich täte seine Anwürfe an die private Haftpflicht weiterleiten, zumal der Schaden ja außerhalb der Wohnung ist.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
flocool92 
Beitragsersteller
 06.03.2022, 09:36

Es ist seine Tür, seine Immobilie. Wann es zur Verjährung kommt? - Keine Ahnung. Soweit ich weiß, kann er 6 Monate nach Auszug noch Schäden geltend machen. Keine Haftpflicht vorhanden.

schleudermaxe  06.03.2022, 09:38
@flocool92

auch würde ich meine Haftpflicht nicht mit dieser Summe belasten wollen

Kann er nicht, er kann Forderungen stellen, richtig. Die muss er aber ja erstmal stellen. Hat er doch gar nicht.

Er möchte tauschen, kann er, dafür wurde Miete bezahlt.

Da will dir der Vermieter die kosten für eine NEUE tür aufbrummen. Wie alt ist die Tür denn?

Darüber hinaus, angenommen dir fährt jemand auf und versucht einen schaden an deinem gebrauchtem alten auto. Schuldet er dir dann auch ein neues auto? Oder völlig neue ersatzteile wenn es auch gebrauchte gäbe?

Die Tür funktioniert noch, warum also ein ersatz durch neu, wenn auch eine Reparatur ginge. Plötzlich wird dir hoffentlich klar das du ihm keine neue tür schuldest.

Was mich interessieren würde, wann wurde der schaden an der Tür den bemängelt, bei der übergabe an den vermieter oder danach?

flocool92 
Beitragsersteller
 06.03.2022, 12:40

Der Schaden wurde direkt bei der Rückgabe der Wohnung bemängelt. Es wurde im Protokoll festgehalten, allerdings nicht ausdrücklich als Schaden angekreuzt.

Das ist ja irgendwie eine verworrene Angelegenheit, aber durchaus zu deinen Gunsten aufzulösen. Zunächst: Wenn mehr als 6 Monate ab Rückgabe der Wohnung verstrichen sind, ist die Forderung verjährt. Mit dieser Begründung wäre dann die Forderung zurückzuweisen. Hemmung der Verjährung ergäbe sich nur durch Rechtsanhängigkeit (Klage) binnen dieser Frist.

Mit der Kaution dürfen nur unstreitige Forderungen aufgerechnet werden.

Sollte die Forderung nicht verjährt sein, gilt: Es handelt sich um die Außenseite der WET. Schönheitsreparaturen (als solche sehe ich hier die Reparatur) obliegen deshalb grundsätzlich nicht dem Mieter. Außerdem ist diese geringfügige Beschädigung nicht nachweisbar dir anzuschulden. Es gibt keinen Beweis, dass der Schaden bei Rückgabe der Wohnung bereits vorhanden war.

Weiterhin: Wärest du tatsächlich schuldhaft, müsste der Vermieter dem Wirtschaftlichkeitsgebot folgen, also die Kosten minimieren. Ein gleichwertiger Ersatz des Türblattes / der Tür für1100 EURO ist da absolut überzogen

Außerdem: Schadenersatz wäre nur zum Zeitwert forderbar.

Fazizit: Forderung mangels Rechtsgrundlage zurückweisen.

meine Überlegung geht in die Richtung ob deine private HP diesen Schaden nicht übernehmen würde. Solche Schäden können einem schnell passieren

flocool92 
Beitragsersteller
 06.03.2022, 09:34

Ich muss den Schaden leider privat zahlen. So oder so : auch würde ich meine Haftpflicht nicht mit dieser Summe belasten wollen, nur weil der Vermieter seine defekte Tür getauscht haben möchte.

schleudermaxe  06.03.2022, 09:35
@flocool92

Stimmt doch gar nicht, wer hat das denn angeordnet. Es steht ja nichtmal die Schadensumme fest, trotz meiner Nachfrage keine diesbezügliche Ergänzung.

Die PH ersetzt/bezahlt ja auch keine Reparatur.

newcomer  06.03.2022, 09:36
@flocool92

mal angenommen du lässt über deine Möglichkeit Schaden ausbessern sprich ist nicht mehr zu erkennen.
Sobald das geschehen ist Vermieter zeigen.
Wie will er dann noch einen Tausch zustimmen wenn vorheriger Zustand wieder hergestellt ist ?

flocool92 
Beitragsersteller
 06.03.2022, 09:37
@schleudermaxe

Falsch ausgedrückt - es existiert einfach keine Haftpflicht. Daher zahle ich privat.

newcomer  06.03.2022, 09:37
@newcomer

Mein Vermieter besteht nun auf den Austausch des kompletten Türblatts (logisch, ist ja verbogen). 

_____________-

das verstehe ich nun nicht. Wie willst du verbogenes Türblatt verursacht haben ?

flocool92 
Beitragsersteller
 06.03.2022, 09:38
@newcomer

Er will einfach keiner Instandsetzung zustimmen.

flocool92 
Beitragsersteller
 06.03.2022, 09:39
@newcomer

Es geht um die angeblich von mir verursachte Macke auf dem Blatt. Das das Blatt verbogen ist, hat er in diesem Zusammenhang nie erwähnt. Mir ist es aber natürlich aufgrund der mangelnden Abdichtung aufgefallen. Die Macke wirkt nun wie ein passender Vorwand, an eine neue Tür zu kommen.

newcomer  06.03.2022, 09:44
@flocool92

hier genau kannst du nachhacken.
Mag sein dass du das Loch verursacht hast. Für das kommst du auch auf in Form Oberflächenreparatur. Wenn nun ein Kostenvoranschlag auf komplettes Blatt erstellt wurde, dies im Hintergrund weil er wegen Blattverzug neue Türe möchte ist das versuchter Betrug. Teile dem Vermieter mit dass du zwar für das Loch aufkommst sprich diese Reparatur übernimmst aber wenn er komplettes Blatt möchte bekommt er Anzeige wegen versuchten Betrugs. Da wird dann Staatsanwaltschaft Gutachter einsetzen und dann sieht die Sache anders aus.

schleudermaxe  06.03.2022, 09:44
@flocool92

Aber bitte dann doch den Schaden, und nicht die Reparatur. Gut, Du hast den Beitrag für die PH gespart, sind meist so rd. 40 EUR/Jahr. Dieser kann also eingerechnet werden.

schleudermaxe  06.03.2022, 09:45
@newcomer

Wieso ist es Betrug, wenn der Mieter zustimmt und bezahlen möchte.

newcomer  06.03.2022, 09:46
@schleudermaxe

nun wenn einem Mieter was untergejubelt wird zu zahlen obwohl er es nachweislich nicht verursacht hat sehe ich darin versuchten Betrug

schleudermaxe  06.03.2022, 09:47
@newcomer

Wer hat da was bewiesen?

newcomer  06.03.2022, 09:48
@schleudermaxe

umgekehrt, kann Vermieter beweisen dass Mieter die Türe verbogen hat ?
Er kann nur die Vermutung anstellen, dass er für das Loch verantwortlich ist aber nicht die Verbiegung

schleudermaxe  06.03.2022, 09:51
@newcomer

Eben, ich wusste das schon vorher, es gibt keine Beweise. Du willst sie aber erkannt haben.

albatros  06.03.2022, 12:31
@flocool92
Ich muss den Schaden leider privat zahlen.

Wie kommst du drauf?