Tür bei Wohnungsübergabe komplettt erneuern?
Hallo Leute. Habe wie Ihr auf dem Foto sehen könnt eine Tür mutwillig zerstört damit ein Kabel in das Zimmer passt. Habe die kleine Ecke jedoch vom Tischler reparieren lassen. Nun sagt mein Vermieter es sieht nicht ästhetisch aus und er will auf meine Kosten einen Handwerker herbestellen der sich das anguckt und die Tür samt Zarge austauscht ( da die Tür und Zarge ja Optisch miteinander harmonieren müssen). Darf er dass und ich muss ich die Tür trotzdem komplett ersetzen wegen der kleinen ecke oder gilt diese Reparatur rechtlich gesehen als ausreichend? Immerhin sieht kein Mensch auf diese Ecke und die Tür schließt wieder genau einwandfrei. Ich danke euch!
8 Antworten
Dein Vermieter hat die beschädigte, unreparierte Türe gesehen und ist natürlich misstrauisch und skeptisch!
Warum hast du die Tür nicht vorher reparieren lassen, dann wäre es gar nicht aufgefallen.
Die ganze Tür ersetzen wegen einer kleine Ecke?
Ne, das kann nicht rechtens sein, das sagt einem ja schon der gesunde Menschenverstand.
Optisch etwas nachbessern ist ja ok, aber ganz sicher hat der Vermieter nicht das Recht, Dir die gesamte Tür in Rechnung zu stellen.
Grundsätzlich gilt das Prinzip, dass erst erneuert werden darf, wenn nicht mehr repariert werden kann - ich würde das also auf keinen Fall akzeptieren, Dein Vermieter will sich ganz offensichtlich auf Deine Kosten sarnieren.
Hast Du mal das Foto genau angeschaut?
Willst Du wirklich darüber diskutieren, ob eine 1 Zentimeter große Ecke unten! an der Türe, die Anschaffung einer neuen Türe rechtfertigt? Das wär nämlich die Frage des Fragestellers.
Ich diskutiere darüber jedenfalls nicht, das ist einfach zu lächerlich - und glasklar, dass sich hier ein Vermieter auf Kosten des Mieters sarnieren will.
Ganz schön dreist, hat er doch jeden Monat schön die Miete kassiert und pro qm keineswegs derartige Kosten gehabt.
Wenn eine Reparatur möglich ist, musst du keine neue Tür zahlen. Erst recht keine Zarge
Selbstverständlich muss die Reparatur fachmännisch ausgeführt werden.
Du hast die Reparatur bezahlt und damit den Schaden ersetzt. Ich finde nicht, dass Du den Austausch bezahlen musst.
Ich würde das mit Hilfe des Mieterbundes klären.
Man kann sich aber des öfteren wundern, wenn man dann Gerichtsurteile liest.
Man kann doch als Mieter nicht einfach eine Tür kaputt machen, sie irgendwie flicken und dem Vermieter dann aufdrücken, dass er das hinnimmt. Auch das sagt einem der gesunde Menschenverstand. Ich würde das als Vermieter auch nicht hinnehmen, allerdings werden ihm nicht die gesamten Kosten zu erstatten sein. Einen Abschlag aufgrund des Alters der Tür muss er hin nehmen. Ich würde schätzen, so ca. 50 % nach 10 Jahren.