Meisterschule als Werbungskosten nachträglich geltend machen?
Hallo Zusammen,
ich habe eine Frage zu Werbungskosten in der Einkommensteuererklärung. Ich habe 2009 und 2010 die Meisterschule besucht.
Die Schule hat im März 2009 begonnen und im September 2010 geendet. Das heißt, ich habe in beiden Jahren etwa 3 Monate lohnsteuerpflichtig gearbeitet. Die Einkommenssteuer-Erklärung für die Jahre 2009 und 2010 habe ich gemacht und die gesamte Lohnsteuer zurück erhalten. Dabei habe ich keinerlei Werbungskosten geltend gemacht, da ich sowieso unter der Mindestgrenze lag.
Nun wollte ich die Kosten für die Meisterschule als nachträgliche Werbungskosten ansetzen, da es ja dieses Urteil mit dem Piloten gab, laut dem Werbungskosten bis zu 4 Jahre nach dem Studium anerkannt werden müssen.
Mein Finanzamt schreibt mir nun, dass ich die Werbungskosten für 2009 und 2010 nicht geltend machen kann, weil ich in diesen Jahren bereits Steuererklärungen abgegeben habe.
Ich möchte mich damit nicht zufrieden geben. Welche Schritte muss ich als nächstes gehen? Einspruch ist bereits eingelegt.
Herzliche Grüße Thomas
3 Antworten
Sobald dein Einspruch gegen die ablehnende Entscheidung ebenfalls abgelehnt wird, kannst du vor dem Finanzgericht Klage erheben. Und dort wirst du ebenso wenig Erfolg haben wie vor dem Finanzamt.
Der von dir angesprochene Pilot hatte nur deshalb mit seinem Begehren Erfolg, weil er - im Unterschied zu dir - seine Steuerbescheide nicht hat bestandskräftig werden lassen. Und außerdem hat er die Werbungskosten von vornherein als solche geltend gemacht und nicht erst Jahre später.
Und falls du dich jetzt fragst, wie man denn auf die Idee kommen soll, solche Kosten von vornherein als das zu erklären, als was man sie später berücksichtigt sehen will - wie ist denn der Pilot auf diese Idee gekommen? Und warum er und nicht du?
Sie hätten diese Ausbildungskosten in den laufenden Steuererklärungen angeben müssen. Das hätte dann dazu geführt, dass sie zwar keine Steuerrückzahlung erhalten, da sich weniger Steuern gezahlt haben als die Rückerstattung wäre. Es wäre allerdings ein Verlustrücktrag festgestellt worden. Diesen Verlustrücktrag hätten sie dann 2 Jahre rückwirkend oder, wenn das nicht möglich ist, 2 Jahre im Voraus geltend machen können. Das wäre die einzige Möglichkeit, diese Kosten in diesem Fall geltend zu machen.
Da sie jedoch schon rechtskräftige Steuer Bescheide haben, können diese nicht mehr geändert werden. Sie können zwar versuchen, eine Einsetzung in den vorherigen Stand gerichtlich durchzusetzen, das Gericht wird sie jedoch darauf verweisen, dass sie das hätten wissen müssen.
Wenn die Einspruchsfrist von 1 Monat für die Bescheide 2009 und 2010 abgelaufen ist dann seh ich keine Möglichkeit mehr.
Einsprüche zieht man nie zurück, sondern lässt sie als unbegründet abweisen!
Okay, dann bin ich nächstes Mal schlauer. Also ihr meint, ich sollte den Einspruch zurückziehen und die Sache gut sein lassen? Ist echt ägerlich!