Kann ich einen privat gekauften (gebrauchten) Laptop von der Steuer absetzen?
Hallo Zusammen! Ich mache zurzeit eine berufsbegleitende Weiterbildung. Im Zuge dessen wollte ich mir hierfür einen Laptop kaufen und diesen sodann als Werbungskosten bei der Steuer absetzten. Geht das auch wenn ich mir einen privat (gebrauchten) kaufe und dies per Kontoauszug nachweise? Danke für eure Antworten! Grüße Tatjana
5 Antworten
Privat genutzte Gegenstände, gleich welcher Art, können steuerlich als Werbungskosten oder im Rahmen der Fortbildungskosten abgesetzt werden. Bei Computern ist es so, dass Sie gegebenenfalls nachweisen müssen, dass 90 % der Tätigkeit, die sie am Computer durchführen, dienstlich bedingt ist. (Also für Ihre Weiterbildung). Die Finanzämter sehen das nicht mehr ganz so eng wie früher.
Sie sollten allerdings für den Computer (Laptop) eine Rechnung haben. Auch dann, wenn Sie diesen von privat gekauft haben. Am besten ist es, Sie lassen sich vom Verkäufer eine solche Rechnung schreiben. Diese Vorschrift dient dazu, dass es keine fingierten Käufe solcher Art gibt. Können Sie keine Rechnung erlangen, können Sie sich selbst eine Schreiben. Aus dieser Rechnung muss hervorgehen, wer der Verkäufer es mit voller Adresse, wer der Käufer ist (also Sie) mit voller Adresse, Kaufdatum und genaue Beschreibung des gekauften Gegenstandes.
Wenn das Gerät bis zu 437 € netto kostet, dann können Sie es im Jahr des Kaufes vollständig steuermindernd ansetzen. Kostet es netto ab 438 €, dann muss das Gerät über 3 Jahre abgeschrieben werden. Das bedeutet, dass Sie die Kosten durch 3 teilen und das Ergebnis jedes Jahr absetzen können. Allerdings ist dann auch wichtig, in welchem Monat Sie das Gerät gekauft haben. Wenn das nicht im Januar war, dann teilen Sie die Summe, die sie für eine ermittelt haben, durch 12. Für jeden Monats, in dem das Gerät nicht in Ihrem Besitz war, ziehen sie dann 1/12 ab.
Da Sie solche Fragen in steuerlicher Hinsicht haben scheint es so zu sein, dass Sie steuerliche Hilfe brauchen. Gerade bei der Weiterbildung lassen sich sehr viele steuerliche Einsparmöglichkeiten nutzen, die der normale Arbeitgeber nicht kennt. Sie sollten sich daher unbedingt einen Lohnsteuerhilfeverein wenden.
a) 437 € netto?
In § 6 Abs. 2 EStG sehe ich nur 410 € netto.
b) (wenn über 410 €) Das mit den 3 Jahren und den dazu gehörenden Sechsunddreißigsteln pro Monat gilt nur für neue Geräte.
Bei einem gebrauchten Gerät sollten man die Restnutzungsdauer ansetzen oder (falls das Gerät alter als z. B. 3 jahre ist, die Restnutzungsdauer auf z. B. 1, 1,5 oder ggf. 2 jahre schätzen und ansetzen.
Du brauchst eine Rechnung bzw. eine Quittung mit allen Daten und reichst diese ein. Entweder es wird akzeptiert oder gestrichen. Einfach probieren.
Eine einfache Quittung reicht. Wenn der Preis höher ist muss der Betrag auf 3 Jahre abgeschrieben bzw. angesetzt werden. Ich glaube über 400€.
Lass Dir vom Verkäufer eine Quittung geben.
Dafür brauchst du ne rechnung