Pfändung Gewerbesteuer - Unberechtigt?
Ich habe nochmals eine Frage zur Pfändung für Gewerbesteuer, obwohl ich keinerlei gewerbliche Einnahmen mehr habe. Ich verstehe das ganze nämlich nicht. Bis 2009 habe ich als Freie Mitarbeiterin im Bereich Marketing/Promotion gearbeitet. Dafür brauchte ich auch damals einen Gewerbeschein. Diese Angaben musste ich selbstverständlich beim Finanzamt angeben. Die Einnahmen waren aber immer so um die 300-400 Euro im Monat und es viel keine seperate Steuer an. Seit 2010 hatte ich dann keinerlei Einnahmen mehr als Freie Mitarbeiterin und ich hatte dies dem Finanzamt immer seperat mit einem Schreiben bei der Einkommensteuererklärung mit angegeben, dass für das betreffende Jahr keinerlei Einnahmen/Aussgaben für das Gewerbe angefallen waren. Das war auch bisher kein Problem für das Finanamt, doch plötztlich bekam ich eine Pfändung von 173,45 Euro für die Gewerbesteuer 2011. Ich verstehe das einfach nicht. Auch bei der Einkommensteuererklärung für 2011 habe ich dieses Schreiben bei gelegt. Warum also die Pfändung? Kann ich dagegen noch Widerspruch einlegen? Danke für Eure Antworten.
6 Antworten
Ruf beim Finanzamt in der Vollstreckungsstelle an und klär das dort.
Übrigens: Bevor das Finanzamt pfändet, bekommt man eine Mahnung, und bevor gemahnt wird, gibt es einen Steuerbescheid, zumindest ist das der normale Ablauf.
Ich habe aufgrund Deiner Antwort nun herausgefunden, dass es sich tatsächlich um das Zwangsgeld der 150Euro für eine nicht Eingereichte Steuererklärung handelt. Allerdings verstehe ich das trotzdem nicht. Ich habe meine Steuererklärung im April 2011 eingereicht und da ich 0 Euro Einkünfte aus der Freien Mitarbeitertätigkeit hatte, da ich diese ja nicht mehr ausführe habe ich dies auf einem speraten Beiblatt geschrieben. Dies hatte ich auch schon im Jahr 2010 gehandhabt und da wurde das auch so bedingungslos aktzeptiert. Warum dann nun also die Strafe? Kann ich diese dennoch abwenden oder eine Rückerstattung verlangen? Ich habe ja noch die Kopie von den Unterlagen aus 2011. Oder muss ich wirklich für 0 Euro Einkünfte eine seperate Steuererklärung ausfüllen? Wie gesagt war das in 2010 mit dem Beiblatt kein Problem gewesen.
Steuererklärungen sind auf amtlich vorgescrhiebenem Vordruck, ggfs. auch online, einzureichen. Ein Zettel ist keine Steuererklärung.
Zwangsgeld ist keine Strafe, vielmehr soll damit eine bestimmte Handlung erzwungen werden, in deinem Fall die Abgabe der Steuererklärung.
Am besten rufst du noch einmal an, aber diesmal bei der für die Veranlagung zuständigen Stelle, die auch das Zwangsgeld festgesetzt hat. Wenn du denen erklärst, dass du dein Gewerbe schon seit Jahren nicht mehr ausübst, kann es sein. dass auf die Abgabe der Erklärung verzichtet wird und das Zwangsgeld erlassen wird.
Das Finanzamt erlässt einen Gewerbesteuermessbescheid. Den musst Du erhalten haben. vielleicht hast Du ihn nicht richtig zur Kenntnis genommen, weil da keine Steuer ausgewiesen war. Deine Stadtverwaltung oder Gemeindeverwaltung hat eine Kopie dieses Bescheides vom Finanzamt erhalten und dann einfach den Hebesatz angewendet. Danach kam der Gewerbesteuerbescheid mit Zahlungsaufforderung. Danach kam noch eine oder mehrere Mahnungen, und danach die Kontenpfändung. Da muss aber vorher schon einiges gelaufen sein. Ich denke aber, dass inzwischen alle Bescheide unanfechtbar geworden sind. Das sind - Entschuldigung - die Folgen der "Vogel- Strauß- Politik" (Kopf in den Sand, dann sieht mich keiner).
Klar kannst du Widerspruch einlegen. Wenn ich z.B. Fragen habe dann fahre ich immer direkt zum Finanzamt und bis jetzt ist meine Sachbearbeiterin auch immer nett und hilfbereit gewesen und hat sich die Zeit genommen mir das zu erklären.
Aber mal was anderes, wenn du kein Gewerbe mehr betreibst wieso meldest du dann dein Gewerbe einfach nicht ab. Und falls du doch mal wieder als freie Mitarbeiterin arbeiten willst dann kann man ja wieder ein Gewerbe anmelden. In Berlin jedenfalls kostet die Abmeldung nichts nur die Anmeldung schlägt mit 26€ zu buche.
Gegen den Bescheid sollst du natürlich berufen, aber ich würde auch trotzdem zum Finanzamt gehen oder anrufen und die Sache dort klären !! Alles Gute
bei so geringen Umsätzen fällt definitiv keine Gewerbesteuer an, verwechselst du da nicht etwas?
Nein, bei der Pfändung steht eindeutig Gewerbesteuer. Daher bin ich ja auch so Perplex.
Finanzämter sind außer in den Stadtstaaten (Berlin,Bremen, Hamburg) nicht für die Erhebung der Gewerbesteuer zuständig, da es sich um eine Kommunalsteuer handelt.
doch, das Finanzamt erhebt schon die Gewerbesteuer, die es dann an die entsprechende Gemeinde weiterleitet, aber wie gesagt, bei so kleinen Umsätzen fällt sicherlich keine Gewerbesteuer an, höchstens Einkommens- oder Umsatzsteuer
doch, das Finanzamt erhebt schon die Gewerbesteuer,
Meines Wissens nicht. Die Finanzämter ermitteln lediglich den Gewerbesteuermeßbetrag. Die Festsetzung und Erhebung der Gewerbesteuer ist Aufgabe der Kommunen.
bei uns ( Bayern) jedenfalls nicht, die Gewerbesteuer wird vom Finanzamt erhoben und dann weitergeleitet.
Dann ist Bayern anscheinend mal wieder die Ausnahme von der Regel.
Hinsichtlich des Betrags von 173,45 € ist mir noch etwas eingefallen: Für eine Pfändung fallen Kosten in Höhe von 23,45 € an. Wenn man die von dem Betrag abzieht verbleiben genau 150 €, und bei dem Betrag könnte es sich um ein Zwangsgeld handeln, das zur Erzwingung der Abgabe einer Steuererklärung festgesetz wurde.