Nachforderung nach Erbbauzinserhöhung
Tag auch,
mein Landgeber hat gerade erstmalig seit Abschluss des Erbbaurechtsvertrages im Oktober 1994 den Erbbauzins erhöht. Die Voraussetzungen für die vertraglich vereinbarte Anpassung (Veränderung des Indexes um mindestens 10 Prozent) waren bereits vor 2008 erreicht. Soweit mag das stimmen. Vielleicht habe ich sogar bisher Glück gehabt. Nun folgt seine Berechnung des neuen Erbbauzinses: Verbraucherpreisindex für Deutschland (VPI) Basis 2005 - 100
Oktober 2008 = 107,0 Oktober 1998 = 90,3
Veränderungsrate = (107,0:90,3x100) - 100 = 18,5 %
Neben dieser Erhöhung fordert er den Steigerungsbetrag für die Jahre 10/2008-10/2009 sowie 10/2009-10/2010 nach.
Nun frage ich mich, ob diese Steigerungsrate statthaft ist und ob er nachfordern darf?
Der Vertrag hat übrigens keine automatische Anpassungsklausel.....
Danke soweit
2 Antworten
Hi,
schau doch mal auf die Homepgae
oder schau Dir den Fernsehbeitrag der ARD Sendung "Ratgeber Bauen und Wohnen" vom 15.08.2010 an.
Es gibt wohl einen Musterprozeß, der gerade die Erbbauzinsanpassungen behandelt.
Viele Grüße
Was bedeutet Ihr Hinweis darauf, daß der Vertrag keine automatische Anpassungsklausel hat? Der Vertrag scheint doch eine Wertsicherungsklausel zu haben, wonach der Erbbauzins steigt, wenn der VPI ab einem bestimmten Zeitpunkt um 10 % steigt. Das statistische Bundesamt stellt auf der Website dazu einen Rechner zur Verfügung.
Ist der vereinbarte Prozentsatz einmal erreicht, so ändert sich der Zinsanspruch automatisch. Der Erbbaurechtsgeber muß die Erhöhung dann nur noch geltend machen. Das kann er auch rückwirkend, soweit die Forderung noch nicht verjährt ist.