Nachforderung nach Erbbauzinserhöhung

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Hi,

schau doch mal auf die Homepgae

www.ig-erbbau-wob.npage.de

oder schau Dir den Fernsehbeitrag der ARD Sendung "Ratgeber Bauen und Wohnen" vom 15.08.2010 an.

Es gibt wohl einen Musterprozeß, der gerade die Erbbauzinsanpassungen behandelt.

Viele Grüße

Was bedeutet Ihr Hinweis darauf, daß der Vertrag keine automatische Anpassungsklausel hat? Der Vertrag scheint doch eine Wertsicherungsklausel zu haben, wonach der Erbbauzins steigt, wenn der VPI ab einem bestimmten Zeitpunkt um 10 % steigt. Das statistische Bundesamt stellt auf der Website dazu einen Rechner zur Verfügung.

Ist der vereinbarte Prozentsatz einmal erreicht, so ändert sich der Zinsanspruch automatisch. Der Erbbaurechtsgeber muß die Erhöhung dann nur noch geltend machen. Das kann er auch rückwirkend, soweit die Forderung noch nicht verjährt ist.

www.ra-vonrhein.de