NV-Bescheinigung nachreichen? | Vorraussetzungen für NV-Bescheinigung?
Hallo,
habe eine Frage zur NV-Bescheinigung. Ist es möglich diese nachträglich einzureichen oder sich die gezahlten Steuern mit der Einkommenssteuererklärung zurück zu holen? Habe folgende Situation: Meine Geschwister und ich haben dieses Jahr Kapitalerträge über 801Euro erhalten, bei uns allen wurden bei Fälligkeit am 31.03. jeweils um die 500Euro Steuern abgeführt. Blöderweise wurde im Voraus keine NV-Bescheinigung eingereicht. Meine Geschwister (Student & Schüler) haben kein Einkommen. Ich bin Bankazubi im 3. Lehrjahr und verdiene knapp 800Euro p.M. (13Gehälter). Habe für das letzte Jahr bereits eine Steuererklärung abgegeben und Steuern aufgrund hoher Werbungskosten zurückerhalten. Letztes Jahr bin ich allerdings mit dem FSA von 801Euro hingekommen. Ist es möglich die gezahlten Steuern zurück zu erhalten?
Vielen Dank im Voraus!!!
2 Antworten
Hallo Sophie20152015, was Helmuthk schreibt ist nicht ganz richtig. Wenn du nur einmal Kapitalertragssteuer abgezogen bekommst, geschied das immer zum Jahresende, da ist es ratsam schnell die NV-Bescheinigung einzureichen.
Wenn du aber vierteljährlich oder sogar monatlich Kapitalertragssteuer zahlst, dann sind die welche schon ans Finanzamt überwiesen worden nur über die Einkommensteuererklärung zurück zu holen, trotzdem kann man den weiteren Abzug verhindern indem du die NV-Bescheinigung einreichst.
Die NV-Bescheinigung wird vom Finanzamt geprüft, wenn du diese ausfüllst und einreichst. Danach bekommst du eine Bescheinigung, wenn alle Voraussetzung stimmen, die du dann an alle Geldinstitute und Versicherungen bei dennen du bist einreichst. Also mußt du mindestens so viele Bescheinigungen beim Finanzamt beantragen, da alle ein Original haben wollen. Der Bescheid sieht so ähnlich wie eine Steuerbescheid aus.
Hallo mausespitz :)
vielen Dank für deine schnelle und freundliche Antwort!! Die Erträge sind meinen Geschwistern und mir bereits zugeflossen und die Steuern wurden direkt abgeführt. Da es sich um einen thesaurierenden Fond mit Fälligkeit 31.03. handelte. Werde aber nun dafür sorgen, dass meine Geschwister eine NV-Bescheinigung beantragen und ab jetzt und für die nächsten 3 Jahre keine Probleme mehr damit haben. Und dann muss ich wohl dieses Jahr für uns alle eine Steuererklärung fertig machen, aber kein Problem... "Übung macht den Meister"
Vielen Dank!!!
Stand da nicht in der Frage: "Bei Fälligkeit am 31.3."?
Wir haben heute den 13.4. Wie ist das mit der Rückwirkung?
Und was hat die Fragerin in 3 Jahren Bankausbildung gelernt, wenn sie diese Frage zur Erstattung der vereinnahmten Zinsabschlagsteuer stellt?
Als Bank- Azubi im 3. Lehrjahr solltest Du eigentlich wissen, welche Voraussetzungen für die Erteilung einer NV- Bescheinigung vorliegen müssen und dass eine Bescheinigung nach dem Einbehalt der Zinsabschlagsteuer nicht mehr hilft.
Was sagst Du eigentlich Deinen Bankkunden, wenn Sie an Dich eine Sinngemäße Frage stellen?
Natürlich können Du und Deine Geschwister Einkommensteuererklärungen abgeben und die einbehaltene Zinsabschlagsteuer erstattet bekommen, wenn Ihr mit dem zu versteuernden Einkommen unter dem Grundfreibetrag liegt.
Das ist richtig.
Und ich weiß,dass Bankmitarbeiter keine Steuerberater sind.
Aber einen gewissen Service für ihre Geldanleger dürften die Banken schon bringen und mindestens auf die Möglichkeit der NV- Bescheinigung hinweisen.
Dagegen würde ich als Steuerberater nicht protestieren, denn alle 3 Jahre die Minigebühr für den Antrag auf NV- Bescheinigung - darauf sollte kein Steuerberater angewiesen sein.
Hallo Helmuthk,
vielen Dank für deine schnelle Antwort! Entgegen der allgemeinen Meinung sind Mitarbeiter der Bank keine Steuerberater und dürfen keinerlei Aussagen hierzu machen. Natürlich weiß ich allgemein was Freistellungsauftrag & NV-Bescheinigung ist, alles weitere ist jedoch nicht meine Baustelle.
Meines Wissens nach ist das zu versteuernde Einkommen, was in meinem Fall über dem Grundfreibetrag von, soweit ich weiß, 8.472Euro in 2015 liegt, zu hoch um die gezahlten Steuern zurück erstatten zu lassen. Also habe ich nur die Möglichkeit mir die Steuern über die Einkommenssteuererklärung zurück zu holen, wenn meine Werbungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnlichen Belastungen... mein zu versteuerndes Einkommen soweit vermindern, dass es unter dem Grundfreibetrag liegt, ist das richtig?
Beste Grüße ;)