Finanzamt erkennt meine Entfernungspauschale nicht an?
Ich hatte heute meinen Steuerbescheid im Briefkasten. Leider wurden diesmal erstmalig nicht alle KM meiner Entfernungspauschale anerkannt.
Dieses Mal findet sich auf der zweiten Seite des Bescheides folgender Textbaustein: 'Erläuterungen zur Festsetzung' Die Fahrten von der entfernt gelegenen Wohnung zur Ersten Tätigkeitsstätte konnten nicht als Werbungskosten berücksichtigt werden, da diese nicht nachgewiesen wurden.
Da ich weder in einer Werkstatt war, noch Tankbelege gesammelt habe, werde ich die Fahrten auch nicht nachweisen können. Aufgrund der Tatsache, dass ich zuvor niemals einen solchen Nachweis erbringen musste, habe ich entsprechende Quittungen auch nicht gesammelt.
Bis zu einem Betrag von 4.500,- pauschal kann ich ja auch Fahrtkosten geltend machen, wenn ich z.B. mit dem Fahrrad oder in einer Fahrgemeinschaft gefahren bin.
Allerdings habe ich jetzt bereits angegeben, dass ich mit dem eigenen Fahrzeug gefahren bin. Hier kann ich auch mehr als diese 4.500,- Euro veranschlagen. Allerdings kann das Finanzamt dann auch, wie in diesem Fall, Nachweise fordern.
Daher ist jetzt meine Frage, ob ich nachträglich noch eine Änderung vornehmen kann und sage, dass ich in einer Fahrgemeinschaft gefahren bin. Ich habe mich nämlich einfach in der Zeile vertan. In diesem Fall MUSS das FA mir die Entfernungen bis 4.500,- Euro anerkennen.
Zum Vergleich hierzu das entsprechende Schreiben vom BMF: https://www.finanzamt.bayern.de/Informationen/download.php?url=Informationen/Steuerinfos/Haeufig_gestellte_Fragen/Entfernungspauschale/2013-10-31-entfernungspauschalen-reisekostenrecht.pdf
5 Antworten
Daß das Finanzamt noch nicht einmal zunächst die 4.500 € anerkennt, zeigt schon, daß man erhebliche Zweifel an deinen Angaben hat.
Wenn Du nun auf einmal in einer Fahrgemeinschaft gefahren sein willst (im Steuerformular irrtümlich falsche Angabe gemacht haben willst) wird das Finanzamt das sicherlich nachprüfen (der Fahrer müsste nämlich Dein Entgelt zu den Fahrten versteuern!!!) - stellt sich heraus, daß das nicht stimmt, hast Du eine Steuerhinterziehung begangen und es wird eine Strafverfolgung eingeleitet.
Du mußt dem Finanzamt gegenüber nachweisen oder glaubhaft machen, daß Du mit dem Auto gefahren bist. Du bist zur Mitwirkung bei der Aufklärung des Sachverhaltes verpflichtet.
Du warst noch nie mit dem Auto beim TÜV/ASU? Noch nie in der Werkstatt?
Das muß ja nicht 2016 gewesen sein - wenn Du 2015, 2014 oder vorher Dein Auto irgendwo hingebracht hast, wo der km-Stand dokumentiert wurde, kann man die gefahrenen km schon einmal mit dem jetzigen km-Stand nachweisen und daraus lassen sich Schlüsse ziehen, ob Du mit dem Auto zur Arbeit gefahren bist oder nicht. Die Werkstätten müssen die Unterlagen auch noch haben (Aufbewahrungspflichten) - die lassen sich also noch besorgen.
Zudem könntest Du eine Versicherung an Eides statt gem. § 95 AO beantragen; außerdem könntest Du entsprechende Zeugenaussagen beibringen, die bestätigen, daß Du jeden Arbeitstag mit dem Auto kommst (z. B. der Arbeitgeber, Arbeitskollegen etc.) - diese Zeugen müssten das ggf. auf Verlangen des Finanzamtes nach § 95 AO an Eides statt versichern.
Zumindest die 4.500 € können aber nicht verweigert werden, wenn Du die angegeben Tage arbeiten warst - und das kann man durch Zeugen und Arbeitsnachweise nachweisen.
Wenn Du Dich aber nicht bemühst, Deine gemachten Angaben mit dem Auto gefahren zu sein, glaubhaft zu machen und einfach nur die 4.500 € so sang und klanglos akzeptieren würdest, wäre das schon fast ein Eingeständinis, daß Deine ursprünglichen Angaben falsch waren - zumindest besteht dann der Verdacht auf versuchte Steuerhinterziehung.
Aber nunmehr irgendetwas zu "kreieren" wäre Steuerhinterziehung.
Du solltest Einspruch einlegen und auf dem VOLLEN Werbungskostenabzug bestehen - ich habe doch einige Möglichkeiten aufgezeigt, wie man Deine Angaben dem Finanzamt gegenüber glaubhaft machen kann.
Gerade wenn Du nun dem Finanzamt mitteilen würdest, daß Du auch mit 4.500 € einverstanden wärst, gibst Du doch praktisch schon eine versuchte Steuerhinterziehung zu (zumindest könnte das Finanzamt das zunächst so auffassen).
Wenn, aus welchen Gründen auch immer, ein Nachweis nicht erbracht werden kann (z. B. auch wenn niemand das bezeugen möchte - Du kannst ja niemanden zwingen - und tatsächlich nirgendwo irgendwelche Unterlagen vorhanden sind, woraus sich ein (auch älterer) Tachostand entnehmen läßt, dann beantragst Du die Versicherung an Eides statt ableisten zu können - diese Versicherung hat die höchste Beweiskraft. Hier wäre es ratsam, daß Du deine Nachweisbemühungen schriftlich darlegst.
Das Finanzamt kann die Abgabe der Versicherung aber ablehnen (Kann-Bestimmung) und wird Dir dann ggf. wenigstens die 4.500 € zubilligen mit dem Hinweis, daß der Rest nicht nachgewiesen wurde - wenn das dann so ist, schreibst Du nochmal etwas, daß Du das unverständlich findest usw. (keine Beleidigungen!!!) aber Dir ja wohl nichts anderes übrigbleibt als auf den Rest der Werbungskosten zu verzichten - oder Du klagst den Rest ein.
Wenn Sie Dir gar nichts gewähren möchten, dann solltest Du auf jeden Fall klagen, denn das geht nun nicht.
Es kann auch sein, wenn Du die Versicherung an Eides statt beantragst, daß dann das Finanzamt das zwar ablehnt, Dir aber dennoch die vollen Werbungskosten zubilligt, mit dem Hinweis, in Zukunft alles zu Belegen (ggf. Fahrtenbuch führen - lästig, aberd as wird sich ja wohl lohnen).
Okay, dann werde ich zunächst einmal beantragen die Versicherung an Eides statt ableisten zu können. Mal sehen, wie sie darauf reagieren.
Aber ich finde es schon extrem seltsam, dass sie mir nicht automatsich zumindest die 4.500,- Euro anerkannt haben.
das ärgert mich deshalb auch so sehr, weil ich das Geld jetzt gerade gut gebrauchen könnte. Jetzt allerdings werden wieder Wochen/Monate ins Land ziehen in denen ich keinen Cent sehen werde ...
Auf jeden Fall danke ich Dir sehr für Deine ausführlichen Beschreibungen!
Ich habe in meinem Beitrag den Begriff "Steuerhinterziehung" verwendet - auch wenn der Tatbestand in dem einen oder anderen Aspekt ggf. nicht zutreffen sollte, dann meine ich ihn als Sammelbegriff auch für eine Ordnungswidigkeit oder (versuchter) Steuerverkürzung...
Ergo:
Du solltest Einspruch gegen den Bescheid einlegen und versuchen die Fahrten nachzuweisen oder glaubhaft zu machen - wenn Du tatenlos die komplette Kürzung hinnimmst, dann besteht grundsätzlich der Anfangsverdacht auf (versuchter) Steuerhinterziehung bzw. Steuerverkürzung.
Zumindest kann, wenn alle Stricke reißen und das Finanzamt nicht überzeugt werden kann, immer noch der Nachweis erbracht werden, daß man an der Tätigkeitsstätte war - dann sollte man noch etwas "rummaulen" und ggf. von mir aus "unter Protest" dann die 4.500 € akzeptieren, die das Finanzamt dann wohl anbieten wird - nur ganz ohne Nachweisversuch sollte man die Sache nicht so stehen lassen (ganz abgesehen von dem finanziellen Verlust).
Das ist analog auch bei Personen so, die Steuern aus Schätzbescheiden einfach bezahlen ohne sich gegen die Schätzung zu wehren - das ist immer ein Anfangsverdacht auf Steuerhinterziehung.
Zumindest wird das vermerkt und in Zukunft wird noch genauer hingeschaut...
Da ich weder in einer Werkstatt war, noch Tankbelege gesammelt habe, werde ich die Fahrten auch nicht nachweisen können. Aufgrund der Tatsache, dass ich zuvor niemals einen solchen Nachweis erbringen musste, habe ich entsprechende Quittungen auch nicht gesammelt.
Nachweis geht auch mit Versicherungsunterlagen mit gefahrenen Kilometern bzw. bezahlten.
Daher ist jetzt meine Frage, ob ich nachträglich noch eine Änderung vornehmen kann und sage, dass ich in einer Fahrgemeinschaft gefahren bin.
Dein Verhalten halte ich für eine Frechheit. Du bescheißt hier die Allgemeinheit.
Ach ja, wo bescheiße ich denn? Wenn ich direkt beim ersten Mal angegeben hätte, dass ich in einer Fahrgemeinschaft gefahren bin, hätten sie mir die 4500 Euro anerkennen müssen. Jetzt bekomme ich GAR NICHTS anerkannt.
Bescheißen tut hier doch wohl eher das Finanzamt.
Jetzt bekomme ich GAR NICHTS anerkannt.
Nein, du. Weil du anscheinend irgendwelche wirren Angaben gemacht hast.
Arbeitstage * km einfacher Weg * 0,30 EUR => Fahrtkosten. Wo ist das Problem?`
Nein habe ich nicht. ich habe angegeben, dass ich mit dem eigenen PKW gefahren bin. Hierbei kann das FA Nachweise fordern.
Wenn ich jedoch sofort angegeben hätte, dass ich die Strecke jedes Mal gehüpft, gesprungen, gejoggt oder mit dem fahrrad gefahren wäre, hätte mir das FA zumindest die 4500,- Euro anerkennen müssen.
Jetzt bekomme ich aber GAR NICHTS!
Das Finanzamt würde dir wohl kaum glauben, dass du 15.000 km järhlich "gehüpft, gesprungen, gejoggt oder mit dem fahrrad gefahren" bist.
wie bereits in deiner anderen Frage:
ich bin mir ziemlich sicher, dass das Finanzamt bereits im Bescheid vom Vorjahr auf die Nachweise für die Fahrtkosten hingewiesen hat .....
Ich denke, Dein Fehler war die pauschale Angabe.
Das Finanzamt erkennt ohne weitere Nachweise (außer Autokennzeichen) die Entfernungskilometer x 30 ct x 15 Arbeitstage/Monat an. Du kannst natürlich auch die genaue Zahl der Arbeitstage angeben.
Um auf 4.500 EUR zu kommen, müsstest Du gute 80 Entfernungskilometer haben, also jeden Tag 160 km fahren. Ich kenne Pendler, die das machen, aber es dürfte eher selten sein.
Korrigiere Deine Angaben auf tatsächliche Werte, dann dürfte es keinen weiteren Stress geben.
Oder sie werfen mir vor, dass ich zunächst versucht habe, mehr KM als tatsächlich geltend zu machen.
Bei der nächsten Steuererklärung gebe ich sofort an, dass ich in einer Fahrgemeinschaft gefahren bin und dann wird es automatisch ab 4.500,- Euro gedeckelt.
Lügen haben kurze Beine - vor allem, wenn man das beim Finanzamt versucht.
Es werden schon gerne mal die Daten der Mitfahrer gegengecheckt, um Mehrfachangaben bei Fahrgemeinschaften zu eliminieren.
Warum gibst Du nicht einfach die tatsächlichen km an?
Dann gebe ich eben an, dass ich mit dem Fahrrad gefahren bin. Es geht ja vorliegend nur darum, dass mir das Finanzamt zumindest die 4500,- anerkennt. Ich würde hierbei ja auch die tatsächlich gefahrenen Kilometer angeben. Hierbei würde das FA dann einen CUT bei 4500,- Euro machen und mir diese anerkennen.
Da ich jedoch angekreuzt habe, dass ich mit dem eigenen PKW gefahren bin, werden mir nicht einmal die 4500,- Euro anerkannt, sondern es wird mir GAR NICHTS anerkannt.
Hast Du das Autokennzeichen in das entsprechende Feld eingetragen? Hast Du die tatsächlichen Entfernungskilometer angegeben?
Ich mache das immer nach der angegebenen Formel und hatte noch nie Probleme. Ich denke, dass das Problem ist, dass Du auf diesen 4.500 EUR beharrst, obwohl sie sich rechnerisch nicht aus der Entfernung Wohnung - erste Tätigkeitsstätte ergeben.
Und natürlich bekommst Du nichts, wenn Deine Angaben nicht stimmig sind.
Es gibt bereits seit 3 Jahren kein Feld mehr für das Kennzeichen ...
Ferner beharre ich nicht auf den 4500,- Euro, Du verstehst mich einfach nicht.
Pauschal kann ich 4500,- Euro an Fahrtkosten geltend machen, ohne, dass das FA hierfür Nachweise verlangen kann.
In meinem Fall waren es mehr als 4500,- Euro. Aber auch das ist kein Problem, wenn eben die Strecke mit dem eignenen PKW zurückgelegt wurde. Dies kann ich jedoch nicht nachweisen.
DESHALB hätte ich von Beginn an direkt angeben müssen, dass ich mit dem fahrrad gefahren bin. In diesem Fall wird mir dann zwar nichts oberhalb dieser Deckelung von 4500,- Euro anerkannt, aber zumindest die 4500,- Euro würden mir anerkannt.
JETZT jedoch wird mir NICHTS anerkannt, weil ich angegeben habe, dass ich mit dem eigenen PKW gefahren bin und hierfür keine Nachweise habe.
Hast Du das BMF-Schreiben auch gelesen?
In 1.3. heißt es, dass die 4.500 EUR ein Höchstbetrag sind, der nicht gilt, wenn man mit dem eigenen Fahrzeug oder einem Mietwagen/Dienstwagen fährt.
Und es ist ein HÖCHSTBETRAG! Durch die Entfernungskm kann es weniger sein, es darf aber nie mehr als 4.500 EUR sein.
Beim eigenen KFZ brauchst Du Nachweise, wenn Du mehr als 4.500 EUR geltend machst (könnte ja sein, dass es 100 Entfernungskm sind).
Auch Finanzbeamte können mit einem Routenplaner deine Angaben überprüfen.
Dein Wohnort und deine Arbeitsstätte sind schließlich bekannte Größen. Da geht es dann nur noch um die Zahl der Arbeitstage.
Ich glaube, Sie haben meine Frage nicht ganz verstanden. Kann ich nachträglich noch abändern, dass ich statt mit dem eigenen PKW in einer Fahrgemeinschaft gefahren bin und somit 4500 pauschal und ohne Nachweis geltend machen?
Dann kommt die Rückfrage, welche deiner beiden Aussagen denn nun falsch ist?
Du bist für die Richtigkeit deiner Angaben verantwortlich. Dann hast du also auf jeden Fall eine Falschaussage
Ich habe mich doch nur in der Spalte vertan, kann ja mal passieren.
Außerdem hätte das FA ja auch von vornherein bis 4500,- anerkennen können, warum haben sie das nicht getan?
Du weist ja immer wieder drauf hin, dass Du die 4.500 Entfernungspauschale bekommen hättest, wenn Du angegeben hättest, dass Du mit dem Fahrrad gefahren bist.
Ehrlich gesagt: ich würde Dir nicht glauben dass Du jeden Tag über 160 Kilometer mit dem Rad fährst.
DANKE! Endlich einer, der verstanden hat, worum es denn hier geht!
Wie kann ich denn nun die 4.500,- Euro geltend machen? Reicht es, wenn ich Widerspruch zum Bescheid einlege und darauf aufmerksam mache, dass ich zwar die gefahrenen KM nicht nachweisen kann, jedoch die Entfernungspauschale bis zur Deckelungsgrenze von 4.500,- Euro anerkannt haben möchte.
Das Finanzamt MUSS bis 4.500,- doch anerkennen, richtig? Oder darf es auch unterhalb dieser Grenze Nachweise verlangen?
Das würde ja eigentlich wenig Sinn machen, denn wenn ich angebe, mit dem Fahrrad gefahren zu sein, wie soll ich da einen nachweis erbringen. Und das Mittel der Fortbewegung steht mir ja frei. Ich könnte theoretisch auch zur Arbeit hüpfen oder springen.