Einkommensteuer-Vorauszahlung
Mein Mann ist Alleinverdiener (St.Kl. III, 4 Kinder), Jahresverdienst < 45.000 Euro, aus selbständiger Tätigkeit kam in 2009 rund 5.200 Euro zusätzlicher Verdienst ins Haus. Es ist logisch, dass wir die nachversteuern müssen - der Steuerbescheid kam heute.
Allerdings wird erstmalig eine Einkommenssteuer Vorauszahlung für 2010 und Folgejahre festgelegt. Da der Hauptverdienst meines Mannes jedoch in 2010 nicht die Höhe des alten Jahres erreichen wird (er ist seit 6 Wochen arbeitslos) ist meine Frage, ob ich den Bescheid anfechten kann oder Einspruch erheben. Die vierteljährlichen Summen sind nicht ohne....
Danke im voraus.
9 Antworten
Ein formloser aber ausreichend begründeter Antrag auf Anpassung der Vorauszahlung reicht hier aus.
Von mir auch.
.
DH
Stimmt. :-)
So ist es - DH.
Macht das, auf alle Fälle. Eine Steuervorauszahlung ist durchaus verhandelbar, da gibt es großen Ermessensspielraum. Man muss die Situation nachvollziehbar darstellen.
Schreib den Sachverhalt einfach nicht hier ins Forum, sondern an das Finanzamt.
Allerdings musst Du alle Einnahmen dabei angeben, also auch Arbeitslosengeld, Abfindungen usw.
Dannn bekommst Du einen neuen Bescheid.
Einspruch mit entsprechender Begründung einlegen.
Da wäre das Finanzamt der erste Ansprechpartner.