Die Einkommenssteuer von Geschäfts- oder Privatkonto bezahlen?

6 Antworten

Sinnvoll ist es privaten und geschäftlichen Geldverkehr  grundsätzlich zu trennen.

Das erspart evtl. ärger bei Buchprüfungen und Steuerüberprüfungen durch das FA.

Da die Einkommenssteuer privat ist sollte diese auch vom Privatkonto gezahlt werden.

Du kannst aber auch vom Geschäftskonto die EkST begleichen, dann musst du diese jedoch als Privatentnahme verbuchen.

Saamir89 
Beitragsersteller
 22.04.2016, 09:43

Hallo, vielen Dank für deine Antwort!

Dann werde dich deinen Rat folgen und die Einkommenssteuer vom Privatkonto bezahlen. Vom Geschäftskonto kann ich die Summe/Steuer auf das Privatkonto überweisen (als Privatentnahme). 

Noch eine Frage: Von welchem Konto sollte ich die Rechnung von meinem Steuerberater für die Erstellung der Einkommenssteuererklärung bezahlen? Kann ich die Rechnung als Betriebsausgabe teilweise absetzen lassen, weil die Einkommenssteuererklärung nicht nur meine privaten Tätigkeiten umfasst, sondern auf die von meiner Gewerbe (Einnahmenüberschussrechnung).

Würde mich über eine kurze Rückmeldung sehr freuen. Vielen Dank im Voraus

DerSchopenhauer  22.04.2016, 15:38
@Saamir89

Als Betriebsausgabe kann nur der Teil der, der auf das Unternehmen entfällt, berücksichtigt werden, :

Gewinnermittlung Gewerbebetrieb

Erstellen EÜR

Umsatzsteuererklärung/Anlage G

Die anderen Positionen sind ggf. entsprechend anderen Einkunftsarten als Werbungskosten zuzuordnen.

Mantelbogen und Anlage Kinder zählen zu den Kosten der privaten Lebensführung und können nicht steuerlich berücksichtigt werden.

Wenn die Rechnung des Steuerberaters nicht aufgeschlüsselt ist, ist eine sachgerechte Aufteilung vorzunehmen.

Letztendlich ist es egal, ob die Einkommenssteuer vom Privatkonto oder Geschäftskonto beglichen wird. Einkommenssteuer bezahlst du ja sowohl auf deine Einkünfte aus nichtselbstständiger Tätigkeit als auch auf die gewerblichen Einkünfte.

Also am Besten von dem Konto bezahlen auf dem du das Guthaben weniger dringend benötigst. 

Saamir89 
Beitragsersteller
 22.04.2016, 09:36

Hallo, vielen Dank für deine Antwort.

Noch eine Frage: Von welchem Konto sollte ich die Rechnung von meinem Steuerberater für die Erstellung der Einkommenssteuererklärung bezahlen? Diese beinhaltet, wie Du bereits geschrieben hast, beide Tätigkeiten (privat & gewerbe). 

Wenn ich die Rechnung an den Steuerberater vom Geschäftskonto bezahle, dann kann ich sie doch wahrscheinlich teilweise als Betriebsausgabe (den gewerblichen Teil) absetzen lassen oder?

Ich würde die vom privaten Konto zahlen. Die Einkommensteuer ist ja deine Sache, nicht die deiner Firma.

Im Endeffekt ist es aber egal, das macht nur mehr Aufwand bei der Buchhaltung.

Saamir89 
Beitragsersteller
 22.04.2016, 09:29

Hallo, vielen Dank für deine Antwort.

Und von welchem Konto sollte ich die Gebühr für die Einkommenssteuererklärung von meinem Steuerberater bezahlen?

Es ist völlig egal, von welchem Konto man die Steuer bezahlt....

Beim Geschäftskonto wird es als Privatentnahme gebucht...

Saamir89 
Beitragsersteller
 22.04.2016, 09:45

Hallo,

wie wird es beim Geschäftskonto als Privatentnahme gebucht? Meinst Du damit, dass ich die Steuer auf das Privatkonto überweise mit dem Vermerk "Privatentnahme" und überweise dann vom Privatkonto die Steuer an das Finanzamt.

DerSchopenhauer  22.04.2016, 15:26
@Saamir89

In der Buchführung gibt es ein Konto: Privatentnahmen - das hat nichts mit einem Geldkonto zu tun - das ist ein Unterkonto des Eigenkapitals...

Buchung beim Geschäftskonto:

Privatentnahmen an Bank

Das Konto Privatentnahmen wird später über das Eigenkapital abgeschlossen:

Eigenkapital an Privatentnahmen

Da braucht also nichts von einem Geldkonto zum anderen überweisen werden...

Wenn nur eine Einnahme-Überschuß-Rechnung erstellt wird und nichts auf Buchführungskonten erfaßt wird, sondern nur gewinnrelevante Einnahmen und Ausgaben aufgezeichnet werden (z. B. Exceltabelle), dann brauchen Privatentnahmen grundsätzlich nicht erfaßt werden, da sie den Gewinn nicht mindern dürfen - sofern sie dennoch erfaßt werden, sind sie später dem Gewinn wieder hinzuzurechnen - dennoch ist aus Nachweisgründen eine Auflistung aller Privateinlagen und Privatentnahmen separat zu führen, falls sie nicht bei den laufenden Geschäftsvorfällen erfasst werden.

Es ist egal von welchem Konto die Steuer bezahlt wird.

Sollte aber evtl. Dispo genutzt werden (müssen), sind die Zinsen des Geschäftskontos Betriebsausgaben und das würde für das Geschäftskonto sprechen.

Ansonsten nicht relevant.