Meine Eltern haben auf dem Grund meines Bruders gebaut. Seine Kinder sollen nach deren Tod das Haus erben. Geht das?
3 Antworten
Wenn das Grundstück immer noch dem Bruder gehört erben die Kinder das Grundstück mit dem darauf stehenden Haus. Eigentlich hätten die Eltern dem Bruder das Grundstück erst mal abkaufen sollen und dann darauf bauen. So ist die ganze Sache nun sehr kompliziert geworden. Wie weiter zu verfahren ist kann Dir nur ein Notar oder ein Anwalt für Erbrecht sagen.
Vielen Dank für deine Antwort. Ja, ich befürchte, du liegst mit deiner Einschätzung sehr richtig. Da muss ein Fachmann, sprich Notar ran. Besten Dank aber für die findige Antwort.
Vielen Dank für Eure Antworten. Bin jetzt schon einen Schritt weiter mit der Klärung meiner Frage. Werde mich mal fachkundig machen.
Der Fragesteller kann von seinen Eltern nur erben bzw.miterben, was denen im Zeitpunkt des Erbfalls gehört. Insofern ist es nicht zutreffend, dass "der Fragesteller immer miterbt"
Das Haus, das von den Eltern auf dem Grundstück des Bruders erbaut worden ist, steht nicht im Eigentum der Eltern, sondern gehört dem Bruder, es sei denn, die Eltern hätten mit dem Bruder z.B. einen Erbbauvertrag geschlossen, so dass das Haus den Eltern während der Erbbaurechtszeit (im allgemeinen 99 Jahre) zusteht und sie es auch selbständig verkaufen und vererben könnten, an wen auch immer. Wenn ein solcher Vertrag nicht besteht (und auch kein andersartiger Vertrag das Verhältnis zwischen Eltern und Bruder in Bezug auf das Haus regelt), dass beim Tod des Bruder als Eigentümer des Grundstücks mit dem darauf errichteten Haus (rechtlich als Bestandteil des Grundstücks) dieses auf seine gesetzlichen oder, wenn er ein Testament erstellt hat, auf seine testamentarischen Erben übergehen wird. Beim Tod der Eltern, denen - bei Fehlen einer vertraglichen Grundlage im Zusammenhang mit dem Hausbau - das Haus eben nicht gehört, wird es insoweit auch keine Erbfolge für das Haus geben. Sie sollten jetzt zunächst einmal feststellen, ob und ggf. was seinerzeit vor dem Hausbau der Eltern zwischen ihnen und dem Bruder vereinbart worden ist. Es könnte ja auch sein, dass die Eltern im Bewusstsein, dass ihr Haus dem Bruder gehören wird (und sie es so wollten), gebaut haben. Das könnte dann als "Schenkung" an den Bruder gewertet werden. Sie als weiterer Sohn können dagegen nichts einwenden; denn niemand ist verpflichtet, zu Verfügungen über sein Vermögen etwa die Zustimmung seiner Nachkommen einzuholen oder sie zu entschädigen. Da der Hausbau, wenn es sich tatsächlich um eine "Schenkung" an den Bruder gehandelt hat, vermutlich mehr als 10 Jahre zurück liegt, werden Sie beim Tod Ihrer Eltern auch unter dem rechtlichen Gesichtspunkt des "Pflichteilsergänzungsanspruchs" (§ 2325 BGB) keine Ansprüche mehr herleiten können, weil eben Schenkungen der Erblasser nur abschmelzend dem Nachlass zugerechnet werden, wenn sie innerhalb von 10 Jahren vor dem Erbfall erfolgt sind.
1. Alles was mit dem Grund und Boden fest verbunden ist, gehört dem Eigentümer des Grund und Bodens. Also haben Eure Eltern ihrem Sohn ein Haus gebaut.
2. Um den Übergang auf dessen Kinder brauchen sie sich nicht mehr zu kümmern, das passiert automatisch, Wenn Dein Bruder stirbt.
3. Verkauft der Bruder sein Grundstück, verkauft er das Haus automatisch mit.
4. Die Baukosten sind eine Schenkung der Eltern an ihren Sohn.
5. Sollten die Eltern innerhalb von 10 Jahren sterben, hättest Du einen Pflichtteilsergänzungsanspruch.
Man könnte noch diverse Fälle daraus bilden, wenn ein Elternteil mit, oder ohne Testament stirbt, oder die Eltern ein Berliner Testament haben, oder .....
Die "Bruder"-Ansage weist darauf hin, dass der Fragesteller offensichtlich selbst ein Abkömmling der Eltern ist. Und Kinder haben ein gesetzliches Erbrecht gegenüber ihren Eltern, somit auch der Fragesteller.
Und ja, das wird nun kompliziert. Die Kinder des Bruders bekommen eben nur einen Teil, weil Fragesteller immer miterbt.