Können Schulden der verstorbenen Tante auf den Neffen vererbt werden?

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Das regelt der §1953 Absatz 2 des BGB:

Die Erbschaft fällt demjenigen an, welcher berufen sein würde, wenn der Ausschlagende zur Zeit des Erbfalls nicht gelebt hätte; der Anfall gilt als mit dem Erbfall erfolgt.

Und Absatz 3 sagt:

Das Nachlassgericht soll die Ausschlagung demjenigen mitteilen, welchem die Erbschaft infolge der Ausschlagung angefallen ist. Es hat die Einsicht der Erklärung jedem zu gestatten, der ein rechtliches Interesse glaubhaft macht.

Du kannst also damit rechnen, dass Du noch Post vom Nachlassgericht erhältst.

felixxx777 
Beitragsersteller
 18.02.2015, 11:05

Es schrieb jemand: "Diese Erklärung muss aber spätestens 6 Wochen nach dem Tod eingereicht werden, sonst erbt man die Schulden." Ist das richtig? Der Tod meiner Tante war im Dezember, da wir keinerlei Kontakt hatten, erfuhr ich erst vor einigen Tagen davon.

bmke2012  18.02.2015, 15:04
@felixxx777

Das gilt für den direkten Erben. Erst wenn dieser ablehnt hat, werden die Kinder zu neuen Erben und haben dann wieder 6 Wochen Zeit nach dem Sie vom Erbschaftsgericht über ihren Erbanspruch informiert wurden. Ansonsten könnte man ja durch geschicktes austricksen unliebsamen Verwandten die Schulden unterjubeln.

felixxx777 
Beitragsersteller
 20.02.2015, 11:27
@bmke2012

Vielen Dank!

ichweisnix  28.02.2015, 11:09
@felixxx777

Nein. Die 6 Wochen zählen ab Kenntnis der Berufung. Die kann natürlich frühestens mit der vorherigen Ausschlagung beginnen.

und haben dann wieder 6 Wochen Zeit nach dem Sie vom Erbschaftsgericht über ihren Erbanspruch informiert wurden.

Nicht ganz. woher die Kenntnis über den Anfall der Erbschaft erfolgt ist ist egal.

Das Nachlassgericht wird Ihnen mitteilen, dass Sie als gesetzlicher Erbe neben der Schwester Ihres Vaters bzw, deren Kind in Betracht kommen. Von dem Tag an, zu dem Ihnen dieser Erbanfall durch das NG bekannt geworden ist, haben Sie 6 Wochen Zeit zur Ausschlagung der Erbschaft. Sie können die Ausschlagung vor einem Notar erklären oder Sie gehen peesönlich zum Nachlassgericht iund geben dort die Ausschlagung zu Protokoll.

Man kann das Erbe ausschlagen, dann erbst du die Schulden nicht.

Diese Erklärung muss aber spätestens 6 Wochen nach dem Tod eingereicht werden, sonst erbt man die Schulden :(

Viel Erfolg!

webya  18.02.2015, 18:48

aber erst wenn man angeschrieben wurde. Sonnst weiß man ja unter umständen gar nicht, dass man geerbt hat.

Natürlich geht die gesetzl. Erbfolge auch auf Neffen, Nichten und deren Nachfahren über, nachdem der Bruder und demnächst wohl auch die Schwester des Erblassers ausgeschlagen hat, da offenbar keine näheren Angehörigen (Eltern und deren Vorfahren bzw. eigene Kinder oder Ehegatten) vorhanden sind.

G imager761

Solange Du nicht offiziell vom Nachlassgericht über die Erbschaft in Kenntnis gesetzt wurdest, hat für Dich auch keine Ausschlagungsfrist begonnen. Solltest Du diesbezüglich offizielle Post bekommen, dann unbedingt die 6-Wochen-Frist für die Ausschlagung beachten. Sonst könntest Du tatsächlich als Erbschuldner herangezogen werden.

ichweisnix  28.02.2015, 11:13
Solange Du nicht offiziell vom Nachlassgericht über die Erbschaft in Kenntnis gesetzt wurdest, hat für Dich auch keine Ausschlagungsfrist begonnen.

Es ist egal wie man die Kenntnis von der Erbschaft erlangt hat. Mit der Kenntnis beginnt die Frist. Die Frist hat also definitiv schon begonnen.