Können Schulden der verstorbenen Tante auf den Neffen vererbt werden?
Hallo! Vor einer Weile verstarb meine Tante. Mein Vater (ihr Bruder) wurde vom Gericht angeschrieben wg. des Erbes (das nur aus Schulden besteht) und hat das Erbe natürlich ausgeschlagen. Ich wurde bisher noch nicht vom Gericht angeschrieben und würde gerne mal wissen, ob ich als ihr Neffe in der Erbfolge überhaupt relevant bin? P.S. Sie war kinderlos, ihre Eltern leben auch nicht mehr und sie hat außer meinem Vater noch eine Schwester (die auch ein Kind hat).
10 Antworten
Das regelt der §1953 Absatz 2 des BGB:
Die Erbschaft fällt demjenigen an, welcher berufen sein würde, wenn der Ausschlagende zur Zeit des Erbfalls nicht gelebt hätte; der Anfall gilt als mit dem Erbfall erfolgt.
Und Absatz 3 sagt:
Das Nachlassgericht soll die Ausschlagung demjenigen mitteilen, welchem die Erbschaft infolge der Ausschlagung angefallen ist. Es hat die Einsicht der Erklärung jedem zu gestatten, der ein rechtliches Interesse glaubhaft macht.
Du kannst also damit rechnen, dass Du noch Post vom Nachlassgericht erhältst.
Das gilt für den direkten Erben. Erst wenn dieser ablehnt hat, werden die Kinder zu neuen Erben und haben dann wieder 6 Wochen Zeit nach dem Sie vom Erbschaftsgericht über ihren Erbanspruch informiert wurden. Ansonsten könnte man ja durch geschicktes austricksen unliebsamen Verwandten die Schulden unterjubeln.
Vielen Dank!
Nein. Die 6 Wochen zählen ab Kenntnis der Berufung. Die kann natürlich frühestens mit der vorherigen Ausschlagung beginnen.
und haben dann wieder 6 Wochen Zeit nach dem Sie vom Erbschaftsgericht über ihren Erbanspruch informiert wurden.
Nicht ganz. woher die Kenntnis über den Anfall der Erbschaft erfolgt ist ist egal.
Das Nachlassgericht wird Ihnen mitteilen, dass Sie als gesetzlicher Erbe neben der Schwester Ihres Vaters bzw, deren Kind in Betracht kommen. Von dem Tag an, zu dem Ihnen dieser Erbanfall durch das NG bekannt geworden ist, haben Sie 6 Wochen Zeit zur Ausschlagung der Erbschaft. Sie können die Ausschlagung vor einem Notar erklären oder Sie gehen peesönlich zum Nachlassgericht iund geben dort die Ausschlagung zu Protokoll.
Man kann das Erbe ausschlagen, dann erbst du die Schulden nicht.
Diese Erklärung muss aber spätestens 6 Wochen nach dem Tod eingereicht werden, sonst erbt man die Schulden :(
Viel Erfolg!
aber erst wenn man angeschrieben wurde. Sonnst weiß man ja unter umständen gar nicht, dass man geerbt hat.
Natürlich geht die gesetzl. Erbfolge auch auf Neffen, Nichten und deren Nachfahren über, nachdem der Bruder und demnächst wohl auch die Schwester des Erblassers ausgeschlagen hat, da offenbar keine näheren Angehörigen (Eltern und deren Vorfahren bzw. eigene Kinder oder Ehegatten) vorhanden sind.
G imager761
Solange Du nicht offiziell vom Nachlassgericht über die Erbschaft in Kenntnis gesetzt wurdest, hat für Dich auch keine Ausschlagungsfrist begonnen. Solltest Du diesbezüglich offizielle Post bekommen, dann unbedingt die 6-Wochen-Frist für die Ausschlagung beachten. Sonst könntest Du tatsächlich als Erbschuldner herangezogen werden.
Solange Du nicht offiziell vom Nachlassgericht über die Erbschaft in Kenntnis gesetzt wurdest, hat für Dich auch keine Ausschlagungsfrist begonnen.
Es ist egal wie man die Kenntnis von der Erbschaft erlangt hat. Mit der Kenntnis beginnt die Frist. Die Frist hat also definitiv schon begonnen.
Es schrieb jemand: "Diese Erklärung muss aber spätestens 6 Wochen nach dem Tod eingereicht werden, sonst erbt man die Schulden." Ist das richtig? Der Tod meiner Tante war im Dezember, da wir keinerlei Kontakt hatten, erfuhr ich erst vor einigen Tagen davon.