Meine Oma hat mit ihrem Haus gebürgt. Was passiert mit dem Bürge wenn ich es kaufe?

4 Antworten

Wenn jemand mit einem Haus bürgt, bedeutet das, dass eine Hypothek ins Grundbuch eingetragen wird. Wird das Haus verkauft, kann entweder die Schuld (der bebürgte Kredit) bezahlt und die Hypothek gelöscht werden oder mit Einwilligung der Bank kann der neue Besitzer auch die Hypothek übernehmen. Da im Fall eins die Rückzahlung des Kredites meist aus dem Verkaufserlös vorgesehen ist, wird der Verkauf unter Einbeziehung der Bank in mehreren Schritten abgewickelt.

In Deinem Fall könntest das geerbte Haus verkaufen, müsstest aber vom Erlös alle Verbindlichkeiten begleichen. Es könnte vorkommen, dass dann nicht mehr viel übrigbleibt. Die Schwachstelle bei solch einer Transaktion ist das Erzielen eines angemessenen Verkaufspreises. Wer ein Haus in der Pampas stehen hat, wo niemand wohnen möchte, muss damit rechnen, dass er das Haus unter Wert abgeben muss.Du könntest aber auch das Haus behalten und die Bürgschaft übernehmen. Dazu brauchst aber die Einwilligung der Bank. Das wäre dann sinnvoll, wenn der reale Wert des Hauses erheblich über dem zu erzielenden Erlös läge.

Folgende Möglichkeiten sind hier denkbar: 1. Die Oma hat "nur" gebürgt, d.h. sie hat der Bank gegenüber eine Erklärung abgegeben, dass sie für die Schulden des Bruders einsteht. Diese "Bürgschaftsschuld" würde beim Tod der Oma auf deren Erben übergehen. Diese müssten dann für die Bürgschaft einstehen, wenn der Bruder die Bank nicht befriedigen kann. Sie haben aber die Möglichkeit, die Haftung für die Bürgschaft auf den Nachlass zu beschränken, müssen also in diesem Fall nicht mit ihrem Eigenvermögen für die Bürgschaft einstehen.
2. Die Oma hat auf ihrem Haus eine Grundschuld für die Bank eintragen lassen und sich für die Schulden des Bruders verbürgt. In diesem Fall haften Omas Erben wie oben zu 1. dargestellt und mit der Möglichkeit der Haftungsbeschränkung. Von dieser Beschränkung bleibt aber das Hausgrundstück ausgeschlossen, weil man sich auch als Erbe von der Grundschuld-haftung nicht befreien kann. Wer Eigentümer des Hauses ist, haftet mit ihm für die Grundschuld. Die Bank könnte in diesem Fall also die Zwangsversteigerung des Hauses betreiben, wenn weder der Bruder die Bank befriedigt noch aus dem sonstigen Nachlass Omas dafür genügende Mittel zur Verfügung stehen.

wotan38  12.04.2011, 10:15

Eine Bank macht keine Bürgschaft mit einem Haus, ohne eine Hypothek einzutragen. Dafür bekommt man aber Kredite in einer Höhe, die man sonst nicht bekäme.

Soweit ich weiß ist es nicht möglich das Haus zu verkaufen bis der Kredit abbezahlt ist, da es mehr oder weniger solange der Bank gehört.

sie hat mit dem haus gebürgt...., hat sie mit ihrem privatvermögen gebürgt oder ist die bank irgendwie im grundbuch drin?

wenn sie im grundbuch drin sind, kannst es vergessen.

user395 
Beitragsersteller
 15.09.2010, 20:53

ich habe keine ahnung....meine oma gibt uns keine auskunft...wir können nur vermutungen aufstellen...wir wissen nur das sie für ihren bruder gebürgt hat und wahrscheinlich als sicherheit ihr haus angegeben hat... ohje das ist alles so verzwickt....trotzdem danke

Rechtsaussen  15.09.2010, 20:57
@user395

als familienangehöriger hast du ein berechtigtes interesse, du kannst das grundbuch einsehen beim amtsgericht, oder dir halt gleich nen auszug da holen, das kostet aber 10€, in abteilung 3 des grundbuchs stehen alle geldbelastungen, die auf dem haus sind