Kinder des Toten Bruders erbberechtigt?

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Stimmt es das der Erbanspruch des Toten auf seine 4 leiblichen Kinder übergeht?

Ja: Den Erbteil eures verstorbenen Bruders erben dessen Kinder anteilig, § 2069 BGB. Es sei denn, diese Auslegungsregel hätte eure Muitter lebzeitig bei der Beerdigung ihres Sohnes ausdrücklich testamentarisch ausgeschlossen und die verbliebenen 6 Kinder als Erben eingesetzt. In dem Fall hätte jeder Enkel einen dazu hälftigen Pflichtteilsanspruch gegen (jeden der Erben) der Erbengemeinschaft.

Andernfalls ist tatsächlich 1/7 des Reinnachlasses an seine Kinder zu gleichen Teilen auszubezahlen.

G imager761

imager761  12.10.2015, 09:59

Oder Testament gilt die Ersatzerbfolge der Enkel n. § 1924 III BGB.

G imager761

Nein, das Erbe wird nur durch 6 geteilt, wenn ihr 6 Geschwister wart. Der Teil deines verstorbenen Bruders geht an seine 4 Kinder je zu einem Viertel. Die haben dann also jeweils 1/24 Anteil - während dein Anteil (und das deiner anderen Geschwister) jeweils 1/6-tel ist.

BGB § 1924, Absatz 3.

Es sei denn, euer Vater lebt noch. Dann bekommt er 50 % des Erbes und alle Kinder die anderen 50%. Der Anteil des verstorbenen Bruders geht wie beschrieben auf die Enkel über.

lhamoglau  10.10.2015, 13:06

Genau 

Armesocke11 
Beitragsersteller
 10.10.2015, 13:05

Wir waren 7 Kinder,der Bruder ist vor 5 Jahren verstorben.

angy2001  10.10.2015, 13:06
@Armesocke11

Ok, das habe ich so nicht aus der Frage heraus gelesen. Aber richtig ist: Die Kinder des verstorbenen Bruders erben seinen Anteil.

Armesocke11 
Beitragsersteller
 10.10.2015, 13:07
@Armesocke11

Mein Vater ist seit 6 Jahren Tot.

angy2001  10.10.2015, 13:25
@Armesocke11

Danke für die Ergänzung.

angy2001  10.10.2015, 13:05

... auch noch vorausgesetzt: Es gibt kein Berliner Testament, dann würde dein Vater alles erben und die Kinder erst nach seinem Tode.

Ohne Testament ?  Ja, die 4 sind als erweiterte Abkömmlinge des Erblassers Erben 1. Odnung.

Natürlich stimmt das. sein Erbanteil geht "eine Stufe weiter runter" zu seinen Kindern.