Mein Vater will alles seiner neuen Frau Vererben wenn er stirbt, kann ich da was machen(Testament)?
Hallo Zusammen, wie die Überschrift sagt plant mein Vater sein gesamtes Erbe seiner neuen Frau zu geben ü, erst wenn diese dann stirbt bekomme ich einen Anteil. Er will dass ich dafür mit zum Notar komme! Ich finde das ziemlich unverschämt zumal ich mich sehr gut mit meinem Vater verstehe, ich mag nur seine Frau nicht. Ich weis jetzt nicht was ich tun soll, ich haben niemanden den ich dazu fragen kann. Was würdet ihr machen. Ist das normall? Ich bin ziemlich getroffen deswegen ich glaube ihm ist seine Frau wichtiger als sein Einziges Kind. Was soll ich jetzt machen??? Ich will um ehrlich zu sein nicht zu einem Notar ich kenne mich nicht aus. Er drängt mich dazu dass er das unbedingt noch dieses Jahr machen möchte... PS: Bin gerade mal 18
15 Antworten
Mein Vater will alles seiner neuen Frau Vererben wenn er stirbt, kann ich da was machen(Testament)?
Nein: So wie du dir in die Verwendung deines Vermögens nicht reinreden lassen dürftest, an der dein Vater ja auch erberechtigt wäre, ist dein Vater in der Verwednung und Verfügung seines völlig frei.
Nach der gesetzlichen Erbfolge beerbst du ihn - ggf. anteilig mit weiteren Geschwistern, Halbgeschwistern oder adoptierten Kindern - hälftig neben seiner Ehefrau.
Miteinander unverheiratet, kann er sie durch Testament oder Erbvertrag zur Erbin bestimmen und dich auf den zu deinem Erbrecht (s. o.) hälftigen Pflichtteil in Geld setzen.
Bei dem Notar gäbe es nun zwei Möglichkieten, und da solltest du genau zuhören:
Entweder bestimmen sich beide wechselseitig als Vorerben, aus deiner Sicht er seine Ehefrau als alleinige Vorerbin und dich als Nacherbin beider Nachlässe nach deren Tod. Meint, er verschiebt deinen Erbanspruch an seinem Nachlass auf den Zeitpunkt des Todes seiner Freundin, um ihr sein Erbe als Absicherung ihres Lebensabends vollig zu überlassen.
Dein Vorteil: Du erbst nicht nur sein, sondern auch ihr Vermögen. Dein Risiko: Wenn sie alles ausgibt oder als Pflegebedürftige alles einbringen muss, ist dann nichts mehr da.
In dem Fall könntest du innerhalb von 3 Jahren nach dem Tod deines Vaters von ihr deinen Pflichtteil an seinem Nachlass in Geld verlangen, verlörst damit aber mindestens die Hälfte deines vetraglichen Anspruchs: Logischerwesie hat seine Freundin dann keinerlei Veranlassung, dir noch irgendetwas zu hinterlassen :-)
Oder er fordert dich zu einem Erb- und damit Pflichtteilsverzicht auf, weil er seiner Freundin Streitigkeiten über Bestattungsform und deine Geldansprüche oder gar gerichtliche Auseinadersetzungen einer Stufenklage ersparen möchte.
Dem sollte man gegen eine Abschlagszahlung zustimmen, die einem erwartbaren Pflichtteilsanspruch entspräche: Nehmen wir an, dein Vater hinterliesse derzeit 100, was in seinem Erbfall in vielen Jahren durchaus nur noch 80 sein kann, wären als Einzelkind (hälftiger Pflichtteil deiner Erbquote von 1/2 =) 20.000 EUR als Ausgleichszahlung für einen lebzeitigen Verzicht an seinem Erbe realistisch.
Wer hier pokert, rsikiert, das der demnächst erblassende Vater sein Angebot zurückzieht und sein Vermögen lebzeitig unbemerkt abhebt, bunkert, verschöbe und sein Reinnachlass damit so niedrig ausfiele, dass man weniger oder gar keinen Pflichtteil daran mehr bekäme :-O
G imager761
Danke, endlich eine Aussagekräftige Antwort. Habe mich bereits schon mit dem Thema befasst. LG :)
Das ist das ganz normale Berliner Testament und unter Ehepaaren üblich. Wir haben das auch. Unser Sohn erbt auch erst, wenn beide tot ist. Er ist Jurist und hat uns das Testament selbst aufgesetzt. Dein Vater braucht Dich dazu beim Notar nicht, das kann er auch ohne Dich machen. Du erbst nach der Ehefrau, wenn der Ehemann zuerst stirbt. Wenn Du Dir Deinen Pflichtteil nach dem Tod Deines Vaters auszahlen lassen würdest, erbt den Rest Deines Anteils die Verwandtschaft der Frau. Du bist dann nicht mehr erbberechtigt. Da würdest Du sehr viel verlieren.
Ich finde das ziemlich unverschämt
Ja, das finde ich auch. Niemand hat einen Anspruch auf ein Erbe. Etwas zu erben ist hilfreich, aber es bleibt jedem Erblasser im Rahmen der geltenden Gesetze völlig frei, sein Erbe zu übertragen.
Ganz leer wirst Du nicht ausgehen, aber Du wirst nicht einen Euro verlieren. Weil Du ihn nie gehabt hast. Es ist das Eigentum Deines Vaters. Am besten wäre, er brächte das zu Lebzeiten unter die Leute, dass nicht zu vererben übrig bleibt.
Das Du Dir anmaßt, besser zu wissen, was Deinem Vater wichtig ist, ist schon eine besondere Frechheit. Das Du die Dame nicht magst, hat nichts mit Deinem Vater und seiner Beziehung zu tun.
Du solltest aus Respekt vor Deinem Vater diesen Wunsch erfüllen, ohne dabei an Dich zu denken.
Hallo,
soweit ich das beurteilen kann ,bleibt dir keine andere Wahl,als seine Entscheidung zu akzeptieren.
Ein Testament ist eine einseitige Willenserklärung und Bedarf nicht der Zustimmung dritter.
Klar, Du könntest deinen Pflichteil beantragen,nur dann wirst Du Ärger mit deinem Vater haben.
Gruß!
Keiner kann Dich zwingen, zum Notar zu gehen, also laß es sein.
Wenn er trotzdem alles Vermögen der Frau überschreibt, kannst Du bei seinem Ableben Deinen Anteil aus dieser Schenkung verlangen.
Störender und unnötiger Kommentar von realsausi2, den ich zurückweise.
Die Fragestellung läßt keine klare Folgerung zu, ob Schenkung oder Vererbung geplant ist. Schenkung wäre logischer, denn hierbei schmilzt der Pflichtteilsbetrag ab, daher wird das Paar dieses anstreben.
Ich bleibe Wort für Wort beim Gesagten. ENDE.
Von einer Schenkung war doch gar nicht die Rede. Es geht um die Erbfolge.