Kann man einen Erbvertag aushebeln?
context:
Mein Großvater und meine Großmutter hatten sich vor über 40 Jahren ein Grundstück gekauft und hatten ein Erbvertrag aufgesetzt. Wenn einer von den beiden stirbt bekommt ihr Sohn (mein Vater) nichts und der länger lebende (in dem Fall mein Großvater) hat alleiniges bestimmungsrecht über das Grundstück bis zu seinem Tod. Danach würden das Grundstück zu ihrem Sohn (mein Vater) übergehen.
nun verstehen sich Mein Großvater und mein Vater sich seit vielen Jahren nicht und reden nicht einmal miteinander. Zudem hat mein Großvater einen Mieter auf diesem Grundstück der dort eine Auto Reparatur Werkstatt und ein Haus darauf hat. Mein Großvater und der Mieter sind schon seit bald 25 Jahren gute Freunde.
Wir befürchten das mein Vater den Mieter vom Grundstück schmeißt sobald er das Grundstück bekommt.
die Frage:
ist es irgendwie möglich diesen alten Vertrag aus zu Hebeln oder zu umgehen? Mein Großvater hat laut Vertrag nach ableben kein bestimmungsrecht über das Grundstück mehr, was bedeutet das er dieses nicht an wen anders vererben kann. Gibt es irgendeine Lösung?
Ist die Großmutter noch am Leben?
Nein
5 Antworten
Ein Erbvertrag ist grundsätzlich bindend und kann nicht "ausgehebelt" werden. Schon allein diese Fragestellung erweist den Fragesteller als wenig rechtlich und gerecht gesonnen. Aufgrund dieses Erbvertrags ging das Eigentum der Großmutter (vermutlich 1/2-Miteigentum) an dem fraglichen Grundstück bei deren Tod auf den Großvater über, der damit Alleineigentümer und Alleinberechtigter wurde. Beim Tod des Großvaters wird dieses Grundstück auf deren Sohn (deinen Vater) übergehen, und zwar in dem Zustand und mit den etwaigen Belastungen, die zum Zeitpunkt des Todes des Großvaters damit verbunden sind. Das bedeutet auch, dass er den Vertrag, den der Großvater mit dem Mieter geschlossen hat, auch als Erbe einhalten muss und ihn nur unter den Voraussetzungen dieses Vertrags kündigen kann. "Herausschmeißen" wird daher nicht so einfach möglich sein. Auf das persönliche Verhältnis zwischen dem Großvater und dem Vater kommt es dabei nicht an.
Kommt auf den alten Erbvertrag an: Grundsätzlich kann Opa zu seinen Lebzeiten mit seinem Eigentum machen was er will: es gibt aber die theoretische Möglichkeit, dass hier der Erbvertrag noch Knebeln eingebaut hat.
Den Schlusserben (= deinen Vater):kann Opa nicht mehr einseitig ändern, er kann nur bis dorthin die Erbmasse minimieren. Bevorzugt sollte er danach noch mindestens 10 Jahre leben.
Abgesehen davon: Grund und Boden zieht an. Sofern tatsächlich die Gebäude Eigentum des Mieters wären, geht dies nur über ein Erbbaurecht. Dann sollten Opa und Mieter evtl mal noch gemeinsam zum Anwalt.
Geh mit dem Vertrag zum Notar und frag dort nach. Also einen Termin vereinbaren natürlich.
Es kommt immer darauf an, was im Erbvertrag geregelt ist. Wenn im Erbvertrag geregelt ist, dass er nach Tod der Großmutter (seiner Frau) befugt ist, neue Erben zu ernennen, kann er diesen Erbvertrag aufheben und neue Erben einsetzen, durch ein Testament. Dann sollte man immer Bedenken, dass Ihr Vater immer noch Anspruch auf Pflichtteil hat.
Sollte davon jedoch im Erbvertrag nichts stehen, bleibt es bei der Erbregelung.
einen Notar macht keine Rechtsberatung
Das kann er gar nicht. Er kann mit seinem Teil machen was er will aber nicht mit dem Deiner Mutter.
Dann soll er das Grundstück doch dir und zwar jetzt schon übertragen / schenken.
Und wenn er dann schon beim Notar ist auch gleich ein Testament aufsetzen , dass du sein Alleinerbe bist, dein Vater bekommt dann nur seinen Pflichtteil.
so was geht bei einem Berliner Testament nicht