Schulden Testament eines ehemaligen Obdachlosen. Schulden vererben?
Liebe Community,
einer unserer Mitbewohner hat letzte Woche sein "Handschriftliches" Testament seiner Rechtsbetreuerin mit der Post übersendet.
Unser Mitbewohner hat leider kein Vermögen sondern nur Schulden.
Jetzt hat er in seinem Testament eine Liste gemacht von guten Menschen diese sich sehr nett und freundlich in sein Gedächtnis eingespeichert hatten.
Wenn der Mitbewohner stirbt bekommen einige Menschen Post das Sie als Erbe eingetragen sind.
Problem an dem Testament ? Es gibt außer Schulden nichts zu erben.
Macht das Nachlasgericht / Gericht das mit ?
Wir ein Testamentsvollstrecker die Schulden dann bei den anderen einholen ?
9 Antworten
ein Erbe kann man annehmen und ausschlagen
das Problem ist, dass viele Menschen meinen, dass Erbe immer "ich bekomme Geld, Wertgegenstände etc." bedeutet. Wenn man ein Erbe annimmt, dann bekommt man alles bzw. einen Teil von dem, was an Gütern vererbbar ist, muss aber auch die Schulden bezahlen.
Es liegt an den im Testament genannten Personen, sich so weit wie mögl. schlau zu machen und ablehnen /ausschlagen
Macht das Nachlasgericht / Gericht das mit ?
Das Gericht hat das überhaupt nicht zu prüfen, es eröffnet nur das Testament. Ob die Bedachten dann das Erbe annehmen, müssen sie entscheiden.
Wir ein Testamentsvollstrecker die Schulden dann bei den anderen einholen ?
Einen Testamentsvollstrecker gibt es nur, wenn der Erblasser einen solchen benennt. Und der fordert dann auch keine Schulden ein, sondern bringt das Testament zur Ausführung u.a. Wenn es kein Vermögen gibt, dann macht ein Testamentsvollstrecker aber keinen Sinn und zumindest Berufstestamentsvollstrecker möchten auch eine Vergütung haben.
nur zum Teilaspekt Testamentsvollstrecker: ist ein Testamentsvollstrecker eingesetzt, so ist es seine Aufgabe, die Anordnungen eines Testamentes auszuführen; das heisst aber nicht, dass er für die Gläubiger die Schulden eintreibt;
der Gläubiger muss dann die Schulden beim Erben selber eintreiben; hat er bereits einen Vollstreckungstitel gegen den Erblasser, dann muss er ihn bei Gericht auf den oder die Erben umschreiben lassen; erst dann kann er vollstrecken;
(dieser Fall tritt natürlich nur dann ein, wenn neben den Schulden auch ein entsprechendes Vermögen vererbt wird)
keiner ist verpflichtet ein Testament anzunehmen. mit Kenntnis des Erbfalls hat man 6 Wochen Zeit das abzulehnen.
ein Nachlassgericht prüft nicht, für Sie ist nur das Testament von Bedeutung
Hi,
grundsätzlich erbt man immer alles, also Schulden und Vermögen!
Schulden und Vermögen kann man nicht trennen.
Sollten die Schulden das Vermögen übersteigen, kann man das Erbe "ausschlagen"!