Darf Stiefmutter nach Erbe weiter im Haus wohnen?
Mein Vater ist vor kurzem verstorben, ein Testament ist nicht verfasst worden. Nun wird das Erbe auf meinen Bruder, meiner Stiefmutter und mich aufgeteilt. Es stehen unter anderem 2 Häuser zur Erbschaft in einem wohnt noch meine Stiefmutter (sie hat kein Wohnrecht eingeräumt bekommen). Es werden beide Häuser verkauft ( das Elternhaus an meinen Bruder der mich auszahlt)und in einem wohnt noch meine Stiefmutter. Nun ist meine Frage ob meine Stiefmutter bis zum Verkauf im Haus weiter wohnen darf. Es ist schon das höchste das wir es überhaupt unter 3 aufteilen müssen, diese Frau systematisch fertig gemacht zum Schluss wusste er sich nicht anders zu helfen und nahm sich das Leben :( Diese Frau ist der Teufel!!! Mein Bruder und ich wollen nicht das dieses etwas in unserem Elternhaus wohnen bleibt. Bitte sagt mir das Sie nicht drin wohnen bleiben darf bis mein Bruder das finanzielle geregelt hat und diese ... austahlt. Es ist auch noch Geld von meinem Vater im Tresor, wir haben keinen Schlüssel und sie lässt uns nicht rein dürfen wir einen Schlüsseldienst beauftragen um in die Wohnung zu kommen? Oder einfach dir Polizei? Wir wissen nicht genau wie viel und haben Angst das sie sich dieses Geld auch noch unter den Nagel reist. Ich hoffe es gibt hier jemandem der sich mit Erbrechen auskennt.
10 Antworten
Da es kein Testament gab, gehe ich mal davon aus, dass es auch keinen Ehevertrag gab und die beiden im gesetzlichen Güterstand lebten? Danach erhält die Ehefrau 1/4 des Eigentums als Erbe und 1/4 als Zugewinn. Sie erbt somit 1/2 vom Vermögen. Darüber hinaus steht ihr der eheliche Hausrat (also Möbel, Wäsche, Auto usw) zu, soweit es sich nicht um Luxusgüter handelt. Und in Paragraf 1969 ist geregelt, dass dem Ehepartner " in den ersten 30 Tagen nach dem Eintritt des Erbfalls in demselben Umfang, wie der Erblasser es getan hat, Unterhalt zu gewähren und die Benutzung der Wohnung und der Haushaltsgegenstände zu gestatten" ist.
Da sie selber erbin ist kann sie auch noch drinnen wohnen bleiben. Warum hat die dem Verkauf zugestimmt wenn sie ausziehen muss?!
Ich hoffe es gibt hier jemandem der sich mit Erbrechen auskennt.
Davon kannst du mit völliger Gewissheit ausgehen, aber das wird dir in dieser Frage nicht wirklich helfen.
Naja, bis zum Verkauf ( das dauert ja üblicherweise nicht lange heutzutage) kann sie wohl schon noch drin wohnen bleiben, also eine Räumungsklage dauert länger. Da würde ich mich gar nicht drum kümmern. Gibt beide Häuser einen Makler und sucht euch in der Zwischenzeit einen Anwalt
Dazu müßten sie erst mal im Besitz beider Häuser sein. So sieht es abe rnicht aus.
Selbst wenn sie auszieht, muss sie nicht verkaufen. Und offensichtlich wollen die beiden auch keine Auszahlung.
Quatsch, die Erbengemeinschaft kann sofort den Verkauf ankurbeln.
Dazu muss aber jedes Mitglied der Gemeinschaft zustimmen.
deine Antwort ist sehr emotional und ich muss sagen etwas einseitig. Lies bitte die Beschreibung von miboki durch hinsichtlich des Erbrechts.
Ohne die Erkärung dazu wem mun was gehört kann man dir leider keine vernünftige Antwort geben.
Sie erbt ohne Testament genausoviel wie ihr Brüder zusammen. Mit welchem Recht willst du sie entfernen lassen, was würde sein wenn sie dem Verkauf nicht zustimmt? Wer würde denn deinen Hausanteil kaufen wenn sie einfach drin wohnen bleibt und ihr die Hälfte auch noch gehört?
Gegebenenfalls solltest du dich wirklich anwaltlich beraten lassen.
Nicht unbedingt. Wenn die Schwiegermutter nicht ausziehen will, muss sie die anderen auszahlen, kann sie das?