Mein Sohn wurde zu Unrecht verurteilt? Könnt ihr mir helfen?
mein Sohn wurde zu Unrecht zu insgesamt 4 Wochen Jugendarrest und 50 Sozialstunden verurteilt, nicht zuletzt weil er schließlich auch kein Geständnis abgelegt hat.
Er hat nur gesagt dass er nichts gesteht was er nicht getan hat. Ihm wurde sexuelle Belästigung , Nachstellung und Körperverletzung vorgeworfen. Aus der unteren Stufe hat ein Mädchen, mit dem er nie Kontakt hatte, behauptet, dass er sie zu verschiedenen Zeiten verfolgt, begrapscht und ins Gesicht geschlagen haben soll.
Als sie vor ihn stand hat sie es sofort behauptet und Anzeige erstattet.
Nun wurde dem vermeintlichen Opfer geglaubt und er wurde verurteilt. Die Vorfälle sollen 1 Jahr zurückliegen, und das Gericht glaubt nicht, dass das Opfer das insziniert hat , um es dann ein Jahr später einem fast Unbekannten anzuhängen. Die Vorfälle seien mit Datum , SmS von damals ( sie hatte eine Nachricht an ihren Vater gesendet wo sie verfolgt wurde ) und ein Attest über das blaue Auge belegt.
Und alleine vorzuweisen, es kann sich um eine Verwechslung handeln oder dass das Opfer aus Angst vor dem wahren Täter jemanden Unbekannten zu Unrecht beschuldigt, reiche nicht , um die notwendigen Zweifel hervorzuheben.
,, Dabei kann gleich vorweg mit dem Gerücht aufgeräumt werden, dass im Falle von Aussage gegen Aussage eine Pattsituation vorläge und daher im Zweifel für den Angeklagten entschieden würde. Vielmehr obliegt es der ureigensten Aufgabe eines Richters die Glaubwürdigkeit zu beurteilen und je nachdem ob und wen ein Richter für glaubwürdig erachtet entsprechend seiner Überzeugung zu entscheiden. ''
11 Antworten
- Wo ist das Alibi deines Sohnes? Hat ihn niemand gesehen? Gab es kein Telefongespräch? Nachbarn, Freunde, Verwandte, Fußgänger?
- Was ist mit den Funkdaten des Mobiltelefons deines Sohnes? Da Jugendliche heute nicht mehr ohne ihr Handy rausgehen, können diese Daten ausschlaggebend sein. War er zu dem Datum und dem Zeitpunkt zuhause, war sein Handy dort eingeloggt. War er am Tatort, war es dort eingeloggt.
- Warum sollte das Mädchen diese Tat einem ihr unbekannten Jungen anhängen? Das ergibt wenig Sinn, denn sie selbst möchte ja den wirklichen Täter vor Gericht sehen. Die Begründung, dass sie ihm was anhängen will oder ihm eins auswischen oder sie sich rächen will, macht auch keinen Sinn, wenn sie nie Kontakt mit ihm gehabt hat.
Wenn du nicht zufrieden bist mit dem Urteil, dann musst du einen Privatdetektiv einschalten und dann in Revision gehen. Andere Möglichkeit gibt es nicht.
Es gibt Cold Case, die nach 20 Jahren gelöst wurden
ja, Morde , aber doch nicht bei solchen Sachen ? Die Tatbestände hier sind alle nach 5 Jahren verjährt.
Wie kommt das Gericht überhaupt schon auf 4 Wochen Jugendarrest und 50 Sozialstunden ?
Entweder du gibst dir Mühe, diese Sache noch mal aufzurollen und Beweise für die Unschuld zu bringen, oder du musst es bleiben lassen. Ganz einfach. Denn andere Lösungen gibt es nicht.
kannst du mir jetzt sagen ob man wenigstens versuchen kann die Strafe zu mildern ( er ist trotzdem unschuldig ) auf nur 50 Sozialstunden kein Jugendarrest?
So ein paar Sozialstunden sind ja nicht mal so schlimm für ihn wenn er bisschen etwas für die Allgemeinheit tut, das sind 50 Stunden, gerade mal 6-7 volle Arbeitstage.
Nein, kann ich nicht, denn ich habe kein Jura studiert. Musst du dich selbst informieren.
dir bleibt nichts anderes übrig einen Strafverteidiger einzuschalten, der dich berät, wie die Chancen für eine Revision aussehen
Revision ist quatsch ( Verfahrensfehler ), Berufung muss eingelegt werden
Hää? Ich dachte du glaubst an seine Unschuld? Dann ist die Revision das richtige Rechtsmittel...
Vor allem, fragt um Rat, aber macht dann auf Hilfsjuristen.
das wurde mir auf anderen Foren gesagt das Revision für Verfahrensfehler da sind, Berufung für das Urteil
Berufung - Revision - muss nach Urteilsverkündung innerhalb einer Frist von 7 Tagen eingelegt worden sein, wenn es der Richter festsetzt. Danach ist das Urteil rechtskräftig. Was sagt der Anwalt?? bzw. was steht im Urteil?
die Frist ist abgelaufen weil ich nicht noch mehr Geld investieren will für einen ungewissen Ausgang
und wenn die Strafe nachher höher ausfällt?
Und was soll dann dieser ganze Tam Tam hier, wenn du sowieso nichts mehr unternehmen kannst? Du glaubst an seine Unschuld ubd schaltest nicht mal vor der dem Hauptverfahren einen Anwalt ein... anscheinend hattest du selbst Zweifel
weil ich nicht noch mehr Geld investieren will für einen ungewissen Ausgang
Aus einem anderen Kommentar von dir:
weil man für sein Fleisch und Blut einsteht
Aber anscheinend nur solange, wenn es nicht zuviel kostet.^^
Und was sagt der Anwalt dazu? Ich bin gespannt!
:)))
Als ob eine Mutter/Vater nicht parteiisch wäre.
Was sollen wir hier nun tun? Ihn freisprechen?
Er wurde verurteilt.
Ein Jugendlicher, im Saft seiner Pubertät. Von dem das Gericht davon überzeugt war dass er die Grenzen seines Gegenübers nicht respektiert. Die 4 Wochen Dauerarrest und Sozialstunden werden ihn nicht umbringen. Im Gegenteil, er kann dadurch lernen die Grenzen des Anderen zu respektieren.
er ist unschuldig ! Er ist nicht mal am Tatort gewesen , er hat hier eine Frage gestellt auf gute frage zum angeblichen Tatzeitpunkt, was aber leider nichts für das Gericht aussagt, weil ja jeder auf seinem Account was schreiben kann.
Ganz ehrlich, wer ein Opfer aus einem Strafverfahren so bezeichnet wie du, sorry. Ne. Es ist laut deiner Aussage bewiesen dass das Mädel verletzt wurde und du hast kein Mitgefühl für dieses Opfer. Wenn dein Sohn unschuldig wäre, hättest du interesse den wahren Täter zu finden und würdest hier nicht behaupten dass dokumentierte Körperverletzungen zu denen es in einem Verfahren ärztliche Unterlagen gibt als Erfindung hinstellen.
Und - wo ist denn das Alibi? Was ist mit den Funkzellendaten des Handys?
Er ist nicht mal am Tatort gewesen , er hat hier eine Frage gestellt auf gute frage zum angeblichen Tatzeitpunkt
...was von jedem Mobilgerät aus ebenso möglich wäre. Was soll das denn beweisen?
Was ist mit den Funkzellendaten des Handys?
Wie soll man die ein Jahr nach der Tat denn prüfen? Dazu hätte die Anzeige des Opfers und die Identifikation des Angeklagten ja binnen 4 Wochen nach der Tat ergehen müssen.
und jeder andere kann das Handy in der Hand haben ..
genau nach dem Text hat sie ihn nach einem Jahr erkannt in der Schule und dann dauert das alles noch bis zum Gerichtsverfahren, nochmal mindestens ein halbes Jahr.
Also:
Ich soll glauben, dass ein verzweifeltes Elternteil ausgerechnet auf GF um rechtstaatliche Unterstützung bittet?
Und dann soll ich auch noch glauben, dass der Sohn logischerweise nur unschuldig verurteilt wurde und er Opfer einer finsteren Verschwörung ist? Und das in einem doch sehr stabilen und ausgebauten Rechtstaat wie der BRD?
Nein, das ist zu viel verlangt.
Stoisches Link-Pisten nützt gar nichts. Vergiss es und gib es auf, dieser Versuch nützt absolut nichts. Fehlgeschlagen.
Und, was soll ich jetzt damit?
das oft selbst auf Grundlage einer Zeugenaussage verurteilt wird.
4 Wochen Jugendarrest für einen Ersttäter? Was ist denn da noch gelaufen vorher?
drei Straftaten in der Ordnung, das Urteil ist noch milde ..
naja die Vorfälle sollen aber schon mindestens 1 Jahr her sein ( dann rechne noch die Zeit drauf für Ermittlungen und das Gericht )
lassen sich dann immer noch Funkdaten nachweisen ? wer soll sich nach so einem langen Zeitraum dran erinnern ihn irgendwo gesehen zu haben?