Höhe und Anzahl von Tagessätzen, bei geringem Einkommen?

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Wieder mal tolle Antworten hier.

Du hast kein Urteil bekommen sondern höchst wahrscheinlich einen Strafbefehl.

Du hast nun zwei Möglichkeiten. Entweder du wiedersprichst dem Strafbefehl, dann kommt es zu einer richtigen Verhandlung und an dessen ende zu einem Urteil. Diesen Weg solltest Du aber nur beschreiten wenn Du sicher bist mit einem Freispruch aus der Nummer herauszukommen.

Die zweite Möglichkeit ist den Wiederspruch ausschließlich auf die Höhe der Tagessätze zu beschränken, das ist eben auch möglich. Wenn Du Dich auf die Tagessatzhöhe beschränkst mache die Rechnung auf die Du in Deiner Frage angegeben hast auf und füge entsprechende Belege bei. Es ist sehr wahrscheinlich das die Tagessatzhöhe dann auch 10 - 15 € gesenkt wird. Beantrage gleichzeitig eine Ratenzahlung in Höhe von 30 - 40 €. Diese Ratenhöhe wirst Du zwar nicht bekommen, aber 50 € könnten es schon werden.

Wichtig ist das Du, für was auch immer Du Dich entscheidest, die Fristen einhältst. Die Länge der Fristen steht im Strafbefehl unter Rechtsmittelbelehrung.

Eventuell kannst Du mit Deiner Mutter vereinbaren das Du für die Zeit der Ratenzahlung der Tagessätze die Zahlungen an sie kürzt. Die Zahlung der Geldstrafe ist wichtiger, denn wenn das nicht klappt landest Du im Gefängnis. Das ist kein Scherz!

Wenn alle Stricke reißen und Du absolut nicht zahlen kannst hast Du immer noch die Möglichkeit die Umwandlung der Geldstrafe in gemeinnützige Arbeit zu beantragen. Rechne dann mit 6 Stunden Arbeit pro Tagessatz.

Du könntest in Berufung gehen dann gibt es ein neues Urteil - besser oder schlechter kann man nicht wirklich sagen, aber Du hast eh nicht mehr viel zu verlieren.

das ist völlig in ordnung. du kannst ja richtig arbeiten gehen, dann hast du auch mehr geld zur verfügung. wenn du mit dem was du hast nicht zurecht kommst, dann gib das kind zum anderen elternteil und tritt statt zahlung deine haftstrafe an. das wäre auch möglich.

ca 900€ Einkommen : 30 = ein Tagessatz von 30€

Das ist korrekt.

Die Rate an deine Mutter wird nicht berücksichtigt.

Hallo Kitykaotik, das Strafmaß wird nach dem Einkommen berechnet. Aber so weit solltest Du jetzt noch nicht denken. Ich habe Deinen Fall aufmerksam gelesen und glaube Dir den Tathergang und die damit verbundenen Umstände.
Bevor ich Dir empfehle was Du am besten tun solltest, eantworte mir einige Fragen :

1. Vor welchem Gericht fand die Verhandlung statt  (Amtsgericht,                     

    Schöffengericht, oder Landgericht ?

2. Hast Du Rechtsmittel eingelegt (Berufung) ?

3. Hattest Du einen Rechtsanwalt ?

Vermutlich hat die Verhandlung vor dem Amtsgericht stattgefunden. Nach der Urteilsverkündung hast Du noch 2 Wochen die Möglichkeit von Deinem Rechtsmittel Gebrauch zu machen.

Dein Fall interessiert mich, weil ich ähnliches aus Erfahrung kenne. Ich werde Dir gerne behilflich sein. Das geht aber nur, solange die rechtsmittelfrist noch nicht abgelaufen ist. Es sei denn Du hast bereits EINSPRUCH eingelegt.

LG.