Höhe und Anzahl von Tagessätzen, bei geringem Einkommen?
Hallo Ihr Lieben!
Ich bin 24 Jahre alt, Mutter einer 2 jährigen Tochter, allein erziehend und obwohl ich beruflich tätig bin, auf ALG2 angewiesen.
Ich wurde nun, meiner Meinung nach zu unrecht, zu einer Geldstrafe, wegen Körperverletzung verurteilt.
(Vor einigen Monaten wurde ich an einem Kinderfreien Abend von einer fremden, alkoholisierten Frau verbal angeriffen, besagte Frau hatte einige Freundinnen dabei. Ich war allein, wollte mir an einem Imbiss nur etwas zu essen holen, es wurde immer schlimmer, ich ging zu ihr und fragte sie nach ihrem Problem, sie spuckte mir ins Gesicht, worauf ich ihr ein Stück Pizza ins gesicht drückte, darauf folgte ein schlagaustausch, von ihr begonnen)
Diese Dame besaß danach noch die Frechheit MICH anzuzeigen, natürlich machte ich eine Aussage, aber ihr Anhang sagte für sie aus. Eine Lüge schlimmer als die andere, alles wurde verdreht..
Heute der Schock! Das Urteil kam!
60 Tagessätze je 30 Euro - 1800 € angebotene Ratenzahlung: 100 € monatlich also 1,5 Jahre für etwas zahlen, dass ich nicht getan habe!
Zu meiner eigentlichen Frage:
Ich bekomme: 564,59 € - ALG2 144,00€ - Unterhalt 184,00€ - Kindergeld 588,21€ - Lohn
und ich zahle: 460,00 € - Miete 70,00 € - Heizkosten 53,00 € - Strom
und ich zahle 200€ monatlich an meine Mutter, da diese mir für meine Wohnung 3500€ für meine Küche geliehen hatte, weiß aber nicht inwiefern das berücksichtigt wird.
Ich habe also, falls ich die 200 € die monatlich an meine Mutter gehen außer acht lasse: 897, 8 € zum Leben (eigentlich 200 Euro weniger, also 697,8€)
Kann mir jemand sagen, ob diese Tagessätze und Anzahl und Höhe der Tagessätze korekt ist, oder ob ich da noch etwas machen kann? Gibt es vielleicht sogar eine Art "Rechner", der maximale Anzahl und Kosten berechnet?
Ich wäre wirklich sehr dankbar, wenn mir jemand helfen könnte...
6 Antworten
Wieder mal tolle Antworten hier.
Du hast kein Urteil bekommen sondern höchst wahrscheinlich einen Strafbefehl.
Du hast nun zwei Möglichkeiten. Entweder du wiedersprichst dem Strafbefehl, dann kommt es zu einer richtigen Verhandlung und an dessen ende zu einem Urteil. Diesen Weg solltest Du aber nur beschreiten wenn Du sicher bist mit einem Freispruch aus der Nummer herauszukommen.
Die zweite Möglichkeit ist den Wiederspruch ausschließlich auf die Höhe der Tagessätze zu beschränken, das ist eben auch möglich. Wenn Du Dich auf die Tagessatzhöhe beschränkst mache die Rechnung auf die Du in Deiner Frage angegeben hast auf und füge entsprechende Belege bei. Es ist sehr wahrscheinlich das die Tagessatzhöhe dann auch 10 - 15 € gesenkt wird. Beantrage gleichzeitig eine Ratenzahlung in Höhe von 30 - 40 €. Diese Ratenhöhe wirst Du zwar nicht bekommen, aber 50 € könnten es schon werden.
Wichtig ist das Du, für was auch immer Du Dich entscheidest, die Fristen einhältst. Die Länge der Fristen steht im Strafbefehl unter Rechtsmittelbelehrung.
Eventuell kannst Du mit Deiner Mutter vereinbaren das Du für die Zeit der Ratenzahlung der Tagessätze die Zahlungen an sie kürzt. Die Zahlung der Geldstrafe ist wichtiger, denn wenn das nicht klappt landest Du im Gefängnis. Das ist kein Scherz!
Wenn alle Stricke reißen und Du absolut nicht zahlen kannst hast Du immer noch die Möglichkeit die Umwandlung der Geldstrafe in gemeinnützige Arbeit zu beantragen. Rechne dann mit 6 Stunden Arbeit pro Tagessatz.
Du könntest in Berufung gehen dann gibt es ein neues Urteil - besser oder schlechter kann man nicht wirklich sagen, aber Du hast eh nicht mehr viel zu verlieren.
Ich würde es drauf ankommen lassen zumal du ja nach eigenen Angaben unschuldig bist.
Bin ich auch, aber gegen mich haben 5 Leute ausgesagt. Die betrunkene Frau und ihre 4 Freundinnen, die ich alle nicht kenne!
Du schafst es sowieso nicht die Raten zu zahlen, vielleicht hälst Du 8 Monate durch, bis irgend etwas dazwischen kommt und Du die Rate nicht mehr bezahlen kannst. Dann kommt der Haftbefehl, Du bist deine Arbeit, deine Wohnung los und deine Tochter wird bei deiner Mutter untergebracht. Da kannst Du auch gleich eine Revision riskieren.
ich habe gerade mit meiner mutter telefoniert, ich werde die schulden in einem rutsch abzahlen
Aber du solltes (wenn du das Geld von deiner Mutter bekommst) das Geld nicht über dein Konto laufen lassen, sonst könntest Du Ärger mit dem Jobcenter bekommen.
sie wird es von ihrem konto überweisen..
und Du die Rate nicht mehr bezahlen kannst. Dann kommt der Haftbefehl,
Nein, erst kommt eine Ladung zum Strafantritt.
das ist völlig in ordnung. du kannst ja richtig arbeiten gehen, dann hast du auch mehr geld zur verfügung. wenn du mit dem was du hast nicht zurecht kommst, dann gib das kind zum anderen elternteil und tritt statt zahlung deine haftstrafe an. das wäre auch möglich.
ich gehe richtig arbeiten, das steht auch in meiner frage, ich werde auch sicher nicht mein kind abschieben und eine haftstrafe antreten, für etwas das ich nicht getan habe, also wirklich
ca 900€ Einkommen : 30 = ein Tagessatz von 30€
Das ist korrekt.
Die Rate an deine Mutter wird nicht berücksichtigt.
Es handelt sich um den dir zu Verfügung stehenden Betrag zum Lebensunterhalt monatlich,egal,wie er sich zusammensetzt.
Ja,denn sonst würde sich jeder,der eine Geldstrafe zu zahlen hat,sich vorher verschulden,um das zu umgehen.
Bitte deine Mutter um Zahlungsaufschub.
ich meinte damit nicht meine mutter, diese gestattet mir sicherlich einen zahlungsaufschub.. ich meine damit, dass ich alleinerziehend bin und ein 2 jähriges kind in meinem haushalt lebt. zumal unterhalt und kindergeld ja eigentlich für sie gedacht sind, und nicht für mich. ich finde nicht, dass mir das mit zu meinem einkommen gerechnet werden kann, da es das geld für meine kleine tochter ist
Ist es dabei völlig egal, ob ich mich von diesem Geld alleine ernähren muss, oder auch noch ein kleines Kind davon lebt?
Hallo Kitykaotik, das Strafmaß wird nach dem Einkommen berechnet. Aber so weit solltest Du jetzt noch nicht denken. Ich habe Deinen Fall aufmerksam gelesen und glaube Dir den Tathergang und die damit verbundenen Umstände.
Bevor ich Dir empfehle was Du am besten tun solltest, eantworte mir einige Fragen :
1. Vor welchem Gericht fand die Verhandlung statt (Amtsgericht,
Schöffengericht, oder Landgericht ?
2. Hast Du Rechtsmittel eingelegt (Berufung) ?
3. Hattest Du einen Rechtsanwalt ?
Vermutlich hat die Verhandlung vor dem Amtsgericht stattgefunden. Nach der Urteilsverkündung hast Du noch 2 Wochen die Möglichkeit von Deinem Rechtsmittel Gebrauch zu machen.
Dein Fall interessiert mich, weil ich ähnliches aus Erfahrung kenne. Ich werde Dir gerne behilflich sein. Das geht aber nur, solange die rechtsmittelfrist noch nicht abgelaufen ist. Es sei denn Du hast bereits EINSPRUCH eingelegt.
LG.
es könnte also noch MEHR auf mich zukommen, wenn ich wiederspruch einlege?