Zeugenaussage als Opfer und Angehöriger. Was passiert wenn Anzeige aufliegt und bei der Verhandlung die Aussage verweigert wird?

9 Antworten

Ein Zeuge, der die Aussage ohne gesetzlich dafür vorgesehenen Grund verweigert (z.B. Verwandschaft), kann zunächst mit einer Ordnungsbusse bestraft werden. Zudem kann man ihm die Kosten auf­brummen, die er mit seinem Schweigen verursacht hat.

Verweigert der Zeuge weiterhin die Aussage, wird er in einem eigenen Strafverfahren wegen Ungehorsams gegen eine amtliche Verfügung mit einer Busse bestraft.

LittleMama80 
Beitragsersteller
 17.01.2019, 10:40

Ehepartner

TSLover51  17.01.2019, 10:41
@LittleMama80

Zählt auch. Du darfst die Aussage verweigern. Der Richter wird dich aber fragen.

Glueckskeks01  17.01.2019, 11:04
@LittleMama80

Und von dem möchtest du dich in Zukunft immer wieder vergewaltigen lassen? Tolle Aussichten.

LittleMama80 
Beitragsersteller
 17.01.2019, 11:17
@Glueckskeks01

Nein will ich nicht. Er braucht eine Therapie. Ich vermute boarderline. Würde aber nie ausgetestet

Glueckskeks01  17.01.2019, 11:20
@LittleMama80

Dann hoffe ich, er bekommt seine gerechte Strafe und du lässt dich von so einem Mistkerl scheiden. Alles Gute für dich und mehr Glück für die Zukunft!

Bitterkraut  17.01.2019, 11:22
@LittleMama80

Borderline führt zur Vergewaltigung? Kann es sein, dass du dem Vergewaltiger mit solchen "Erklärungen" den Arsch nachträgst?

LittleMama80 
Beitragsersteller
 17.01.2019, 11:26
@Glueckskeks01

Muss das jetzt so unter die Gürtellinie sein? Ich bin immer noch in einem Ausnahmezustand und weiß gerade nicht wohin mit meinen Gefühlen. Immerhin ist er noch mein Mann

LittleMama80 
Beitragsersteller
 17.01.2019, 11:28
@Bitterkraut

Nein aber eine Begründung für manches Handeln

Glueckskeks01  17.01.2019, 11:29
@LittleMama80

Ja, ich glaube, dass muss sein. Du bist ja total blind! Wach mal auf! Schau mal, was dein toller Mann dir da angetan hat! Mit dem wirst du ja wohl nicht zusammenbleiben wollen? Oder gehörst du zu den Frauen, die man vergewaltigen und schlagen und was weiß ich alles darf und sie bleiben bei dem Sch...kerl? WARUM? Appelier mal an dein Selbstwertgefühl. Niemand hat so etwas nötig. NIEMAND!!!!!!

LittleMama80 
Beitragsersteller
 17.01.2019, 11:33
@Glueckskeks01

Eine Wut verspüre ich bis jetzt nicht. Und Nein ich war nie so eine, im Gegenteil. Darum weiß ich jetzt auch gar nicht was los ist mit mir.

TSLover51  17.01.2019, 11:47
@Glueckskeks01

Lass gut sein. Manchen ist einfach nicht mehr zu helfen.

Glueckskeks01  17.01.2019, 12:16
@TSLover51

Ja, vielleicht hast du recht. Ich mag mich hier auch nicht aufreiben. Unverständlich. Wie kann man keine Wut empfinden, wenn man von dem Mann, der einen angeblich liebt, vergewaltigt wird? Puh. Nein, ich will da jetzt nicht weiter drüber nachdenken.

Glueckskeks01  17.01.2019, 12:16
@LittleMama80

Dann ist dir nicht zu helfen. Lass dich von ihm fertig machen. Viel Spaß dabei!

Bitterkraut  17.01.2019, 13:02
@LittleMama80

Ja, und beimnächsten mal findest du eine andere Begründung, wenn Borderline nicht diagnostizert wird?

Spich mit deinem Hausarzt, einer guten Freundin, einen Psychologen. Zurückziehen kannst du eine Anzeige sowieso nicht.

Ich verstehe schon, dass du durcheindander bist. Bist du noch in der gemeinsamen Wohnung? Du braauchst unbedingt erst mal Abstand zu deinem Mann, damit du den Kopf klar kriegen kannst und damit er erst mal keine Gelegenheit hat, dich vollzulabern und zu manipulieren. Aus der Distanz und wenn einige Zeit vergangen ist und nachdem du mit Vertrauten über die Sache und über deine Ehesiuation gesprochen hast, kannst du Entscheidungen treffen.

Ihn jetzt aber schon mal mit irgendwelchen Störungen zu entschuldigen wird nur zur Wiederholung führen, wenn du Pech hast.

Als Angehörige 1. oder 2. Grades hast du ein Zeugnisverweigerungsrecht. Ob es sinnvoll ist, in dem Fall davon Gebrauch zu machen, will ich nicht beurteilen und hängt sicher auch mit deiner 1. Aussage zusammen.

Für mich persönlich würde es nicht in Frage kommen meinem Vergewaltiger zu verzeihen und zu versuchen ihn zu schützen. Du gibst dieser Person einen Freibrief dich so zu behandeln. Wenn es das ist, was du willst, sprich am besten mit seinem Verteidiger darüber, welches Verhalten von dir vor Gericht am besten in die Verteidigungsstrategie passt.

Vergewaltigung gehört zu den schwerwiegenden Verbrechen, deren Ahndung im gesellschaftlichen Interesse liegt, d.h. die Anzeige muss verfolgt werden. Wenn Du keine weiteren Aussagen mehr machst, wird der Täter nach Deiner ursprünglichen Aussage bewertet und evt. aufgrund von Indizien verurteilt. Was Du mit ihm persönlich ausmachst, hat nichts mit dem juristischen Verfahren zu tun.

Bedenke aber bitte eins: wenn Du schweigst, wird die Strafe wahrscheinlich geringer ausfallen. Dass Du ihm verzeihst, ist eine starke Haltung. Aber bedenke bitte, dass er das vielleicht wieder tun wird - nicht bei Dir, aber bei einer anderen Frau. Es ist also im allgemeinen Interesse, dass er einer gerechten Strafe unterliegt.

Artus01  17.01.2019, 12:20
Wenn Du keine weiteren Aussagen mehr machst, wird der Täter nach Deiner ursprünglichen Aussage bewertet

Das ist falsch. Gerichtsverfahren unterliegen der "Unmittelbarkeit" was bedeutet das nur das zählt was bei der tatsächlichen Verhandlung ausgesagt wird, oder was an Beweismitteln vorliegt. Speziell zu Deiner Angabe § 250 StPO. Für eine Verurteilung muss der Staatsanwalt schon andere Beweise oder Zeugen aufbieten, was er aber meist nicht kann.

Stellwerk  17.01.2019, 13:05
@Artus01

Danke für Deine Korrektur!

EphraimUlk  17.01.2019, 15:18
@Artus01

Man kann doch die ursprüngliche Aussage verlesen, bzw den Polizisten Vernehmen, der die Aussage aufgenommen hat.

Artus01  17.01.2019, 15:30
@EphraimUlk

Nein, das kann man eben nicht, in § 252 StPO steht nur dieser eine Satz, er trifft aber eine klare Aussage:

Die Aussage eines vor der Hauptverhandlung vernommenen Zeugen, der erst in der Hauptverhandlung von seinem Recht, das Zeugnis zu verweigern, Gebrauch macht, darf nicht verlesen werden.
EphraimUlk  17.01.2019, 16:31
@Artus01

Ich bin davon ausgegangen, dass der FS noch nicht so richtig weiß, dass bzw ob er ein Zeugnisverweigerungsrecht hat. Dahingehend wurde ihm zumindest vom Großteil hier geantwortet. Wenn er das ZWR hat, dann stimme ich dir natürlich zu.

Artus01  17.01.2019, 17:49
@EphraimUlk

Na ja, immerhim hat er schon in der Überschrift angegeben dass es sich um einen "Angehörigen" handelt. In den weiteren Kommentaren hat er/sie sich als Opfer geoutet.

Ein Zeugnisverweigerungsrecht besteht nur dann wenn man

  • sich selbst
  • oder Angehörige 1. und 2. Grades

durch seine Aussage belasten oder dem Verdacht einer Straftat aussetzen würde.

In jedem anderen Fall ist die Aussage verpflichtend. U.U. kann das Gericht Beugehaft anordnen wenn ein Zeuge sich auf ein nicht bestehendes Zeugnisverweigerungsrecht beruft.

Ggf. können auch einem Zeugen die Kosten für ein unnötiges Verfahren auferlegt werden. Dies dürfte hier aber entfallen, da Vergewaltigung ein Offizialdelikt ist und von Amts wegen verfolgt wird.

Als Zeuge musst du vor Gericht aussagen. Selbstverständlich darfst du als Zeuge in keinem Fall lügen, sonst droht Freiheitsstrafe. Bei vereidigter Aussage sogar nicht unter einem Jahr, soweit ich weiß.

Ausser du sagst gegen einen nahen Angehörigen aus oder du belastest dich selbst einer Straftat, dann brauchst du nicht aussagen und es darf dir durch die Nichtaussage kein Nachteil entstehen.

Was passieren kann?

  • Ordnungsgeld/Bussgeld
  • Erzwingungshaft
  • Kosten die durch deine Nicht-Aussage entstehen, werden dir aufgebrummt