Erfährt jemand, der angezeigt wurde, von wem er angezeigt wurde...
... wenn der Anzeigende nicht Opfer/Geschädigter ist, sondern unbeteiligt?
Hallo erst mal!
Ich formuliere meine Frage nochmal aus:
Wenn ich jemanden anzeige, aber nicht geschädigt wurde, sondern einfach davon erfahren habe; erfährt der Angezeigte, dass die Anzeige von mir kam?
Es geht um eine Anzeige der Urkundenfälschung und versuchtem Prozessbetrug, ggf. noch Falschaussage.
Hintergrund ist, dass in einem Zivil-Prozess (da war ich als Teil einer Erbengemeinschaft beteiligt) durch zwei Gutachten belegt wurde, dass die Unterschrift auf einem Beweismittel gefälscht war. Dort ist ein rechtsgültiges Urteil gefallen.
Kann ich den "Verurteilten" aus dem Zivil-Prozess jetzt anzeigen wegen Urkundenfälschung und versuchtem Prozessbetrug? Denn schließlich sagen die Gutachten aus dem Verfahren, dass die Unterschrift auf dem von ihm vorgelegten Beweismittel gefälscht waren. Die Ehefrau des Mannes hatte ausgesagt, sie sei dabeigewesen, wie der "echte Inhaber" der Unterschrift unterschrieben hätte. Das ist ja dann eine Falschaussage vor Gericht.
Die ganze Geschichte ist leider zu lang, um sie hier ausführlich aufzuschreiben, aber ich hoffe, ich habe nichts Wesentliches vergessen.
Die Hauptfrage ist eigentlich, da ich ja nichts mit der Sache zu tun habe, ob der Mensch meinen Namen erfahren würde, wenn ich ihn anzeige?
Vielen Dank für alle Antworten!
8 Antworten
Wenn sich in einem Zivilprozeß für das Gericht der Anfangsverdacht für eine Straftat ergibt, dann ist der Richter sowieso von Amts wegen dienstlich verpflichtet, die Sache an die Staatsanwaltschaft weiter zu geben. Am einfachsten wäre es deshalb vielleicht, wenn Du noch mal den zuständigen Richter anrufst und nachfragst, ob dies passiert ist. Vielleicht reicht Dein Hinweis dann ja auch, daß durch den Richter ein entsprechendes Verfahren in Gang gesetzt wird, falls das noch nicht passiert ist.
Naja, ich wär mir da nicht so sicher... Ich habs auch schon erlebt, daß in einer Gerichtsverhandlung ein Staatsanwalt mit eigenen Ohren von einer anderen ziemlich heftigen Straftat erfahren hat und es trotzdem vergessen hat, da auch ein Ermittlungsverfahren einzuleiten.
Ah, ok... :(
Naja, ich werde mich mal dahin wenden, auch wenn ich noch nicht genau weiß, wie, und mal nachhorchen.
Nochmals danke!
Es gibt doch diesen schönen Satz:"Wo kein Kläger, da auch kein Richter" Wenn der Richter kein Bock auf Schreibkram hatte, kann es durchaus sein das er den Tatbestand "übersehen" hat. Ich würd schon nochmal nachfragen.
Spätestens wenn es zu einem Gerichtsverfahren kommt, stehst Du natürlich als Ankläger in der gerichtlichen Vorladung. Du bringst das ganze ja durch Deine Anzeige ins Rollen- klar, dass Du nicht permanent anonym bleibst.
Ich verklage ihn nicht, ich zeige eine Straftat an.
Wenn ich einen Mord beobachte und zur Polizei gehe, dann stehe ich am Ende auch nicht als Ankläger da... bei Straftagen ist grundsätzlich die Bundesrepublik Deutschland Ankläger, wenn ich mich nicht täusche.
Genau das meine ich ja, der Mensch würde ja nicht direkt durch meine Anzeige belastet, die Anzeige würde ja nur auf ein Aktenzeichen des Zivilporzesses verweisen, da finden sich alle Beweise. Ich füge ja nichts hinzu, was belastend wäre.
Aber Danke für Deine Antwort!
Richtiig ^^
Ja ... Denn Urkundenfälscung und Prozessbetrug sind keine Ordnungswidrigkeiten sondern Straftaten ... Du kannst dies zur Anzeige bringen und die Staatsanwaltschaft wird einen Strafprozess nach StPO einleiten ... was mich wundert ist allerdings dass selbiges noch nicht passiert ist, denn wenn in einem Zivilprozess per Gutachten belegt wurde dass Urkundenfälschung begangen wurde müsste dies ohnehin an die Staatsanwaltschaft weitergegeben worden sien - oder geht es nur um die falsche Zeugenaussage?!
Erstmal danke!
Eigentlich gehen wir ja auch davon aus, dass das im Hintergrund schon passiert ist, davon bekommen wir ja nichts mit. Aber da ich es nicht weiß, würde ich gerne sicher gehen, dass dieser Kerl garantiert dafür angezeigt wird. Wenn es schon passiert ist, dann ist ja gut und dann muss auf meine Anzeige ja auch keine Reaktion mehr kommen.
Die nächste Frage ist eben auch, wenn es automatisch eingeleitet wurde, ob man auch eines gegen die Frau eingeleitet hat... denn die hat ja versucht ihren Mann zu decken und die Lüge zu unterstützen.
Aber warum tauche ich auf, schließlich trage ich inhaltlich ja nichts zur Beweislast bei?
Nochmal danke!
Du kannst anonym anzeige erstatten .. eventuell wirst Du als Zeuge geladen aber das warst Du wenn ich das richtig verstanden habe schon beim Zivilprozess ... Aber dass Du die Anzeige ins Rollen gebracht hast muss keiner erfahren... Inwiefern die Frau wirklich bestraft wird weiss man nicht strafbar gemacht hat sie sich allemal! Danke für das Kompli sehr gern geschehen ...
Eine anonyme Anzeige ist durchaus möglich.
es gibt zum einen Zeugenschutz zum andern kannst du anonym bleiben, sprich mit Polizei!
Quatsch!
Dankeschön!
Uns hatte es nur total verwundert, weil der Richter den Kerl nicht mit einem Wort drauf angesprochen hat als die Gutachten vorlagen... aber der Richter war eh ein bisschen komisch ;)
Irgendwie rechnet man ja damit, dass er im Nebensatz mal fallenlässt, dass er die Sache an die Stattsanwaltschaft weitergibt, weil das Gutachten eben besagt, dass vorgelegte Quittung gefälscht ist.
Aber wenn er von amtswegen verpflichtet ist, dann kann man ja eigentlich davon ausgehen, dass er es auch getan hat.
Nochmal danke! :)