Aussageverweigerungsrecht mit 13?
Hi, wenn man mit 13 "Opfer" und Zeugin vor Gericht ist, kann man dann die ganze Verhandlung lang im Gerichtssaal sitzen?
Und hat man dann ein Aussageverweigerungsrecht wenn man Aussagen muss?
(für eine Freundin, nicht für mich)
9 Antworten
Als Kind kann Dich niemand zwingen, eine Aussage zu machen. Ohnehin müssen Deine Eltern Dir eine Aussagegenehmigung erteilen. Sie können es verbieten. Im Sexualstrafverfahren führt eine solche Aussageverweigerung allerdings regelmäßig zum Freispruch, wenn das Opfer nicht zuvor von einem Richter vernommen ist.
Natürlich geht das. Man kann ein Kind nicht zwingen.
Super Danke!😄
Also können beide ganz einfach der Polizei nichts sagen🤔
Wenn er nichts sagt und sie nichts sagt kann doch glaub keiner beweisen das die Sex hatten.☺
Richtig
Wir reden hier über schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern. Wie alt ist der Täter?
Wieso?
Es macht schon einen Unterschied, ob man einen fast Gleichaltrigen schützen will oder einen Erwachsenen. Wir unterhalten uns hier über ein Schwerverbrechen.
Es geht um eine Freundin von mir, die nicht will dass ihr Freund Ärger bekommt
So was habe ich mir schon gedacht.
Oder sie will nur sicher stellen auch in Zukunft schwer sexuell missbraucht werden zu können 😜
Ne, ernsthaft ist ein bisschen Bullshit alles
Der Typ sollte schon wissen, dass er, solange das Mädchen keine vierzehn Jahre alt ist, ein Schwerverbrecher ist.
Ich glaube die letzten Wochen hat ers zwangsläufig kapiert...🤣
Nochmal die Frage: Wie alt ist der?
14 Jahre und ein paar Wochen (?) Scheint mir die sicherste Antwort 😉
Beide sind irre!
Hä?
Der Typ sollte schon wissen, dass er, solange das Mädchen keine vierzehn Jahre alt ist, ein Schwerverbrecher ist.
Blödsinn.
Doch durch eine frauenärztliche Untersuchung kann festgestellt werden, dass das Mädchen Sex hatte.
Die kann das Kind durch die Eltern verweigern.
Kann es, nicht wenn es einen gesetzlichen Betreuer hat. Aber um was geht es hier? Alle schweifen vom Thema ab: Es scheint, ein über 14- jühriger- später mit 21 angegeben hatte Sex mit einer unter 14- jährigen. Das ist ein Straftatbestand.
Das scheint der Tatbestand, der offensichtlich zur Anzeige gebracht wurde, von wem auch immer. Sie wird bei der Polizei ein Aussage machen müssen, wenn sie nichts sagt, dann ist das so. Ob es dann trotzdem zur Anklage kommt, ist fraglich.
Und wenn seitens der Eltern eine Anzeige erfolgte, wären die ja dumm, die gynäkologische Untersuchung zu verweigern, die die Kleine dann über sich ergehen lassen muss. Denn da hat sie kein Mitspracherecht.
Wie stellst du dir das denn vor? Dann kommt die Polizei und zwingt ihr die Beine breit? Oh, Bitte...
Doch durch eine frauenärztliche Untersuchung kann festgestellt werden, dass das Mädchen Sex hatte.
- Kann man grundsätzlich nicht (zumindest nicht nach einiger Zeit).
- Und mit wem kann man auch nicht feststellen (zumindest nicht nach einiger Zeit).
Sexuelle Handlungen an Kindern unter 14 Jahren sind ausnahmslos verboten und strafbar. Der Begriff der sexuellen Handlung setzt keineswegs voraus, dass es zum Geschlechtsverkehr kommt - so kann beispielsweise ein Zungenkuss ausreichen. § 176 StGB. Der Täter muss mindestens 14 Jahre alt sein, dann ist es eine Straftat und wird verfolgt.
Irgendwo muss sie ja eine Aussage gemacht haben, das es zum Sex gekommen ist- und hier ist es völlig egal, ob einvernehmlich oder nicht.
Sollte sie vor Gericht aussagen müssen, weil der Täter sie nicht schoint und die Tat von sich aus einräumt, dann hat sie kein Zeugnisverweigerungsrecht sondern MUSS die Wahrheit sagen. Sollte sie lügen, kann sie zwar nicht belangt werden, jedoch hat das Gericht die Aussage, die sie bei der Polizei gemacht hat und wird diese dann in die Urteilsfindung einbringen.
Nein nur ihr Vater und der war ja nicht dabei
Trotzdem muss sie, bei einer Befragung die Wahrheit sagen- gerade vor Gericht. Der Vater muss ja einen triftigen Grund für die Anzeige gehabt haben.
Wieso muss sie, was soll sonst passieren?
Sie wird von der Polizei befragt, das ist nun einmal Teil der Ermittlungen. Wenn sie da nichts sagt, dann wird die Staatsanwaltschaft schon überlegen, ob sie Anklage erhebt- denn auf welcher Basis denn? Noch einmal- der Vater hat ja offensichtlich Anzeige erstattet- und das wird einen Grund haben. Einfach so macht das keiner.
Er hats halt gehört aber sicher bezeugen kann ers nicht dass die was miteinander machen
Abwarten, was die Staatsanwaltschaft daraus macht.
Er hats halt gehört
Von einer Klassenkameradin/(Ex-)Freundin, der sie das erzählt hat?
"Ach, ich wollte halt ein wenig damit angeben, dass ich einen Freund habe. Und auch schon so erwachsen bin. Tatsächlich passiert ist da aber gar nichts ..."
Ist ja nun keine Seltenheit an deutschen Schulen. ;)
Ne, von den Betreuern in ihrer WG. Aber die haben logischer weise auch nichts direkt gesehen. Ich hab ihr schon geraten sie soll halt bei der Polizei nichts sagen
Sie MUSS als Zeugin aussagen. Spätestens wenn die Polizei sie im Auftrag der Staatsanwaltschaft befragt.
Die Frage kann nur sein, WAS sie aussagt, und ob ggf. einer früheren Aussage gegenüber den Betreuern dann im Zweifel mehr Glauben geschenkt wird.
Denn Richter sind ja nun auch nicht unbedingt dumm. Aber auch wenn man nicht beweisen kann, dass ihre spätere, staatsanwaltliche/gerichtliche Aussage falsch ist, so kann es dennoch sein, dass ein Richter sie als Schutzbehauptung wertet, und der Zeugenaussagen der Betreuer als glaubwürdiger einstuft.
Aber: Ist erstmal egal. Wenn es nicht zum Prozess kommt, hat sie, was sie wollte. Und sollte es dennoch zum Prozess kommen, dann kann sich der Freund vorher immer noch nach anwaltlicher Beratung entscheiden, wie er handeln will.
Denn ER muss und sollte ohnehin nichts aussagen. Und wenn er sich dazu entscheidet, dann ist es am Anfang eines Prozesse allemal früh genug.
Und letztlich ist es halt auch die Frage, was bisher genau gesagt wurde bzw. (vermutbarerweise) passiert ist, und wie alt er ist. Ist im Endeffekt irgendwas von "Vergehen" (wo das Verfahren ggf. sogar eingestellt wird) bis zum "Verbrechen" (wo es ggf. ein Verurteilung geben muss, die aber auch zur Bewährung ausgesetzt werden kann - und eben oft auch wird).
Wenn sie 13 ist kann sie doch einfach nach Strich und Faden lügen und ihr kann nichts passieren, das hab ich gemeint.
Das schon. Aber sie hat ja wohl auch etwas zu den Betreuern gesagt. Und das zählt durchaus auch. Insbesondere, wenn spätere Aussagen als Schutzbehauptungen aufgefasst werden.
Also ist die Frage: Was hat sie den Betreuern gesagt? Nur Allgemeines, was man so oder auch so interpretieren kann, oder sehr deutliches?
Und für einen jugendlichen Sexualpartner eines Kindes ist z.B. jeder Sex grundsätzlich nur ein Vergehen und kein Verbrechen.
Bei einem Volljährigen hingegen ist "einfacher" Sex - ohne dass etwas in den Körper eingeführt wird - wie z.B. Petting, ein Vergehen, während "harter" Sex, wie z.B. ein Blowjob oder erst recht Geschlechtsverkehr dann ein Verbrechen ist.
Je nach den konkreten Umständen, ergeben sich daraus ggf. total andere Strategien, wie man damit umgehen sollte, bzw. was da überhaupt für eine Verurteilung droht -sofern überhaupt ...
Er ist 21. Ich glaub nicht das sie zuviel gesagt hat. Ich rede nochmal mit ihr. Wenn sie was gesagt hat kann sie ja auch sagen, sie hat gelogen um anzugeben.
Wie sagte doch eine Richterin zu einem 22-Jährigem mit einer 13-jährigen Freundin: "Ich möchte Sie nicht verurteilen, aber die Gesetzeslage lässt mir keine andere Wahl."
Bei so etwas kommt dann oft die Mindeststrafe (1 Jahr Gefängnis, sofern es sich um "harten" Sex handelte) raus, ausgesetzt zur Bewährung ...
1 Jahr auf Bewährung ist aber auch schon ne Belastung und man vermeidets besser
Zumindest ergibt eine gynäkologische Untersuchung, ob sie noch Jungfrau ist.
Sie kann auch von sex mit 13 jährigem oder Sb nicht mehr Jungfrau sein.
Und mal davon abgesehen, dass man auch vor 14 Sex haben kann und darf ("nur" Ü14 wäre das verboten): Man kann grundsätzlich nicht feststellen, ob eine junge Frau schon einmal Geschlechtsverkehr hatte oder nicht. Dass man das könnte, ist ein (zugegen weit verbreiteter) Mythos.
Wenn man als Zeuge angehört wird, muss man normalerweise aussagen. Aussage verweigern kann man als Angeklagter. Kinder können aber nicht vor Gericht angeklagt werden. Auch nicht zur Aussage verpflichtet werden.
Nach der Aussage kann man auch als Zuschauer im Gerichtssaal bleiben, aber nicht vorher. Ob bei Kindern genauso verfahren wird weiss ich nicht.
Auch als Zeuge kann man die Ausssge verweigern wenn.man einen engen Angehörigen belasten würde.
Was Kinder vor Gericht betrifft, habe ich das hier gefunden:
https://www.service-bw.de/lebenslage/-/sbw/Kinder+als+Zeugen+vor+Gericht-5001004-lebenslage-0
Als Zeuge ist man gehalten einen Strafprozess nicht vor der Aussage zu beobachten, weil man ansonsten durch diesen beeinflusst ist. Deshalb fragen Richter zu Beginn einer Verhandlung häufig, ob Zeugen anwesend sind und schicken diese falls vorhanden vor die Tür. Als Nebenkläger hat man allerdings das Recht auch während der Verhandlung im Gerichtssaal zu sein. Ob das so sinnvoll ist, ist allerdings eine andere Frage. Denn dadurch verliert die eigene Aussage an Glaubwürdigkeit.
Auch beim Opfer selber?
Wenn das Opfer durch eine Anwältin als Nebenklägerin vertreten ist, kann es vor seiner Aussage im Gerichtssaal bleiben. Ansonsten sollte es das nicht.
Nein, erst wird der Angeklagte gehört, DANN werden die Zeugen, an erster Stelle das Opfer aufgerufen- erst dann darf es neben seinem Anwalt Platz nehmen und die weitere Verhandlung verfolgen- wenn es will! So ist der Weg.
Wie gesagt, wenn das Opfer Nebenklägerin ist, darf es auch vorher im Gerichtssaal anwesend sein. Ich spreche da aus Erfahrung.
kann man dann die ganze Verhandlung lang im Gerichtssaal sitzen?
Das geht erst nach der eigenen Aussage.
Und hat man dann ein Aussageverweigerungsrecht wenn man Aussagen muss?
Nur unter bestimmten Voraussetzungen, die in so einem Fall nicht gegeben sind.
Im Gegenteil ist es sogar eine Straftat, wenn man eine falsche Aussage macht (deswegen können sich so viele mitunter nicht mehr daran "erinnern", was passiert ist).
Allerdings kann man vor 14 nicht bestraft werden. Auch nicht für eine falsche Aussage.
Und wenn die beiden nur gekuschelt und sich (ohne Zunge) geküsst haben, kann wohl nur jemand das Gegenteil beweisen, der sie bei mehr auch direkt erwischt hat.
Und wer sich verplappert hat, wollte sich damit halt nur wichtig/älter machen.
Echt, was ist wenn das "Opfer" ohne die Erlaubnis hin geht und aussagt, müssen das dann alle danach vergessen? 😉
In unserm Fall, es geht echt um ne Freundin, will das "Opfer" Sehr, das das "Täter" freigesprochen wird. Also wäre nichts sagen echt das beste?🤔 Das war meine Idee!☺