Nebenkostenabrechnung , Guthaben. Jobcenter rechnet dies an aber Vermieter zahlt es an dritte wegen uralt Pfändung. Was tun und wem steht es zu?
Bekannte kam heute mit der Frage zu mir.
Sie hat 518€ Guthaben aus Nebenkostenabrechnung. Diese zieht das Jobcenter nun als Zufluss ab und zahlt entsprechend auch nicht. Der Vermieter hat das Guthaben allerdings einen Gläubiger überwiesen der einen Pfändungsbeschluß aus 2005 hatte und auch ihr Konto belastet mit der Pfändung. Das ist zum Glück ein P-Konto aber das Guthaben nun trotzdem weg.
Jobcenter will da nicht einspringen und behauptet das Der Vermieter hat zu unrecht gehandelt. Dieser hätte es jetzt verrechnen müssen da das Jobcenter die Leistungen übernimmt. Dieser wiederum legt die Pfändungsurkunde vor.
Was soll sie nun machen? Das Jobcenter verweist an das Gericht und sagt sie muss gegen den Vermieter klagen.
Selbst wenn sie das machen würde , was macht sie nun den nächsten Monat ohne Miete und gekürztem Regelsatz ?
Zur Info muss noch gesagt werden das sie Aktuell eine schulische Fortbildung macht also blöde Sprüche wie Arbeiten gehen kann man direkt klemmen. Sie geht nebenbei auch für 100€ jobben .
Also was macht sie auf die Schnelle , ihr fehlt jetzt nicht nur Miete sonder auch Fahrkosten zur Schule .
7 Antworten
Das ist saudumm gelaufen,aber wieso zieht der Vermieter das Geld ab,das verstehe ich auch nicht ganz,gehe auf jeden Fall zur Arge und lass dich beraten ,den ob der Vermieter das darf ,steht auf einen anderen Blatt.
Das Arbeitsamt zieht sich meiner Meinung nach zu schnell aus der Affäre, ich bin mir sicher da gibt es Härtefall Regelungen. lass dir ein Termin mit dem Team Leiter Sachbearbeiter geben.
Da sagt sie war sie schon. Gleiche Info .
Was hat der Vermieter mit ihren Schulden zu tun ?
An eine Urkunde kommt er doch nur,wenn er selber der Gläubiger ist,also sie bei ihm Schulden hätte.
Außerdem darf ein Guthaben,welches sich auf die KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung ( Warmmiete ) bezieht,nur auf diese Kosten angerechnet werden,also nicht auf den Regelsatz.
Dann muss das Guthaben gleichmäßig auf in der Regel 6 Monate verteilt werden,wenn es höher als der monatliche KDU - Betrag liegt.
Sie könnte einen Antrag auf ein zinsloses Darlehen beim Jobcenter stellen und sich bei Gericht einen Beratungsschein für einen Fachanwalt holen,denn das was der Vermieter da gemacht hat,dass dürfte so nicht ganz korrekt gewesen sein,zumindest nach deinen Angaben nicht.
Der Vermieter hat das Guthaben allerdings einen Gläubiger überwiesen der einen Pfändungsbeschluß aus 2005 hatte und auch ihr Konto belastet mit der Pfändung. Das ist zum Glück ein P-Konto aber das Guthaben nun trotzdem weg.
Muss man das verstehen?
Wenn das Konto, deiner Bekannten belastet wurde, muss es dort auch eine Gutschrift gegeben haben. Demzufolge wurde der Betrag nicht (!) auf das Konto eines Gläubigers überwiesen ...
Sie hat durch Heizkosten sparen ein Guthaben auf dem Mietkonto beim Vermieter. Dieser hat jedoch direkt die Vollstreckung bedient weil ihm die Vollstreckungsurkunde eingereicht wurde.
Wegen diesem Gläubiger hat sie bei ihrer Hausbank extra ein P-Konto. Hat aber nun dann Erfahren das Gläubiger mittlerweile auch Rentenkasse , Arbeitgeber , Energielieferanten und Vermieter die Vollstreckung vorlegen können. Bisher kannte ich das ja wenn man ausgezogen ist das dann die Kaution vollstreckt werden darf. Aber scheinbar darf es nun auch mit Guhaben aller Art geschehen. Aber da sie ALG2 bekommt wegen der schulischen Fortbildung und das Jobcenter entsprechend die Miete kürzt müsste doch klar sein das der vermieter das verrechnen muss statt abzutreten bzw das Jobcenter in dem Fall nicht kürzen darf.
Hätte sie 20€ zuviel geheizt und Nachzahlen müssen wäre es nie dazu gekommen.. sie wollte Sparen auch bei den Heizkosten und hat jetzt dreifachen Ärgern oder wie ?? so gehts doch nicht.
Am besten Beratungshilfeschein beim Amtsgericht holen und Anwalt besuchen!
Der Sachverhalt ist sehr komplex und hier kann wahrscheinlich keiner genau rechtlich einwandfrei sagen, wie der Sachverhalt ist und was du tun kannst.
Lass dich wirklich besser von einem Anwalt beraten!