Mehrere Minijobs, insgesamt über 450€ monatilich, Strafe zu befürchten? Wie verhalten?
Hallo liebe Gemeinde,
meine Freundin hat drei minijobs gleichzeitig, insgesammt kam SIe dabei auf knapp über 450€. Da Sie sich im deutschen Arbeitsrecht nicht auskannte, hatte sie nicht bedacht, alles richtig anzugeben. So das nun ein Schreiben von der Minijobzentrale kam. In diesem wurde Ihr und den Arbeitgebern mitgeteilt,dass SIe mehrere Jobs hat. Sie möchte nun einen der Jobs kündigen,um so wieder unter 450€ zu kommen. Die drei Jobs, in dieser Kombination, hat Sie nun ungefähr ein jahr.
Welche Strafen bzw. Probleme können auf Sie zukommen?
Wie verhält Sie sich nun am besten?
Vielen Dank schon einmal
Björn
6 Antworten
Eine Strafe gibt es dafür wohl nicht. Jedenfalls nicht für die Arbeitnehmerin.
Aber mindestens einer der jetzigen Arbeitgeber wird sehr sauer sein. Sobald die 450 € überschritten sind, wird der GESAMTE Betrag beitragspflichtig. Die zuständige Krankenkasse kann sich EINEN der Arbeitgeber aussuchen, der dann für den Gesamtbeitrag heran gezogen wird.
Den Arbeitgebern ist das bewusst. Deshalb macht das wissentlich auch niemand mit. Deine Freundin muss als absichtlich die weiteren Arbeitsverhältnisse verschwiegen haben.
Es wird keine Strafen geben, wenn sie ihre Angaben korrigiert. Sie muss nichts kündigen, sie wird ja schon genug ausgebeutet! Wenn sie insgesamt mehr als 450,-€ verdient, muss sie ihr Einkommen ganz normal versteuern, ob es sich dann lohnt, auf einen der Jobs zu verzichten, kann sie mit Hilfe eines Fachmanns (Steuerberater) herausfinden.
Strafen oder andere Probleme werden nicht auftreten.Wenn sie einen der drei Arbeitsverhältnisse beendet und somit unter 450 Euro bleibt, werden nur kurzfristig Nachzahlungen zur Sozialversicherung für alle Beteiligten fällig.
Denn in den Fällen,in denen der Träger der Sozialversicherung erst später feststellt,dass bei der Zusammenrechnung der drei Einkommen die Geringfügigkeitsgrenze überschritten wurde,tritt die Beitragspflicht in der Kranken-,Arbeitslosen- und Pflegeversicherung erst ab dem Zeitpunkt ein,zu dem die Sozialversicherungspflicht gegenüber den Arbeitgebern und dem Arbeitnehmer per Bescheid mitgeteilt wird.
Zusammenfassend, lässt sich sagen:
Sie muss die Summe an Sozialabgabgen nachzahlen.
Straftechnisch lässt sich wenig sagen!?!
Wie bereits erwähnt, es waren wohl 100€ monatlich drüber.
Sie muß wohl die Sozalbeiträge nachentrichten. Unter Umständen darf das auch der Arbeitgeber, des 3. Betriebes tun. Welche strafrechtliche Sache das nach sich zieht, weiß ich nicht.