Steuerfrage zu Mini-bzw Midi Job und selbständige Tätigkeit
Hallo, ich bin selbständig tätig (Tagesmutter) und mein Einkommen liegt zur Zeit unter 450,-€, ist also steuerfrei. Jetzt möchte ich noch einen Job annehmen, der entweder als 450,-€ Minijob oder als 451 € Midijob angelegt werden kann. Wer weiß, wie das steuerlich behandelt wird? Ich finde überall nur Hinweise zu 2 Minijobs aber nix in der Kombi angestellt und selbständig. Muss ich dann mein Gesamteinkommen versteuern oder nur das, was über die 450 hinausgeht? Bzw. wenn ich den Midijob nehme und somit Sozialversichert bin, zählt das für die selbständige Tätigkeit mit oder muss ich das separat versichern bzw. versteuern? Danke für alle Antworten und Hinweise auf Internetseiten, wo ich dazu vielleicht noch was finden kann.
1 Antwort
Deine selbständige Tätigkeit ist nicht steuerfrei. Aufgrund der niedrigen Einkünfte fällt offensichtlich keine Steuer an. Sollten Deine Einkünfte insgesamt steigen, dann kannst Du schon über die obligatorischen 9.004 Euro im Jahr rutschen und Steuern zahlen müssen. Ein Minijob der pauschal versteuert wird ist allerdings unerheblich.
Das heißt also, wenn ich den Midijob bekomme, wo der Arbeitgeber Sozialversicherung für mich bezahlt, ist die selbständige Tätigkeit unter 450,- € weiterhin steuerfrei? Hab ich das richtig verstanden?