Bafög + Minijob + Honorar?
Hey.
Seit Oktober arbeite ich als Sargträger und bekomme dort grundsätzlich unter 450€ im Monat. Allerdings kann ich auch einen Monat lang oder gar länger problemlos eine Pause einlegen.
Da ich Angst hatte, den Bafög-Bescheid erst nach Monaten zu bekommen, habe ich mir zusätzlich einen Nachhilfe-Job besorgt - auf Honorarbasis. Nun zu meinen Fragen:
1) Im Jahr darf ich nicht mehr als 5400€ verdienen, also 450€ pro Monat. Diesen Monat verdiene ich jedoch mit den beiden Sachen etwas über 450€. Ist das ein Problem oder darf ich theoretisch in einem Monat mehr verdienen, nur eben bis Oktober nächsten Jahres maximal 5400€?
2) Meine Arbeitgeberin (Nachhilfe) meinte, ich müsse mir keine Sorgen machen. Ich könne ruhig knapp 450€ als Sargträger verdienen und zusätzlich 93€ als Nachhilfelehrer, ohne dass mein Bafög gekürzt wird. Stimmt das? Auch wenn ich über 5400€ kommen würde?
Viele Grüße
2 Antworten
Also BAföG + Kindergeldanspruch sind da kein Problem, sondern deine bisher kostenlose Familien(kranken)versicherung über die Eltern - hier gelten strenge Einkommensregelungen: Welche Einkommensgrenzen gelten für die Familienversicherung?
- Das monatliche Gesamteinkommen des Familienmitglieds darf 470 Euro (hier: 2021) nicht übersteigen. Bitte beachten Sie: Mit einem regelmäßigen Arbeitsentgelt über 450 Euro sind Sie versicherungspflichtig. Sie dürfen dann nicht mehr in der beitragsfreien Familienversicherung mitversichert sein.
- Bei einem Minijob liegt die Grenze bei 450 Euro.
- Die genannten Einkommensgrenzen gelten auch für Kinder und Studenten sowie für Rentner. Der Teil der Rente, der für Zeiten der Kindererziehung gezahlt wird, bleibt bei der Berechnung unberücksichtigt.
- Eine kurzfristige Beschäftigung steht einer Familienversicherung nicht entgegen. Sie ist auf maximal drei Monate befristet beziehungsweise auf maximal 70 Arbeitstage innerhalb eines Kalenderjahres begrenzt.
- Für hauptberuflich Selbstständige und Auszubildende mit Ausbildungsvergütung ist keine Familienversicherung möglich.
https://www.aok.de/pk/rps/inhalt/familienversicherung-9/
Ausserdem gilt folgendes: 2. Welche Einkommensgrenze gilt für die Familienversicherung?Bedingung für die beitragsfreie Mitversicherung ist in jedem Fall (egal ob über Eltern oder EhepartnerIn), dass dein eigenes monatliches Einkommen regelmäßig unter 470 Euro netto liegt. Diese Grenze gilt seit 1. Januar 2021, davor betrug sie 455 Euro. Wer ausschließlich einen Minijob hat und sonst keine weiteren Einkünfte, darf bis zu 450 Euro verdienen.
BAföG und Unterhaltszahlungen der Eltern bzw. des Ehepartners / der Ehepartnerin gelten nicht als Einkommen.
Geht es nicht um einen Minijob, so beachte noch folgendes: Da es bei der genannten Grenze von 470 € um die Einkünfte im Sinne des Steuerrechts geht, bleiben bei der Einkommensermittlung die Werbungskostenpauschale von 1000 Euro im Jahr (83,33 Euro pro Monat) unberücksichtigt. Diesen Betrag kannst du also zunächst von deinem Bruttoverdienst abziehen. Sind deine Werbungskosten höher als 1000 Euro im Jahr und kannst du diese nachweisen, können sogar diese erhöhten Kosten abgezogen werden. Bitte kläre das aber besser vorher mit deiner Krankenversicherung, um Probleme zu vermeiden.
Die Begriffe Honorar und Arbeitgeber widersprechen sich.