FSJ und Minijob gleichzeitig? Was ist ein nicht-sozialversicherungspflichtiger Job?
Ab April beginne ich ein FSJ im Rettungsdienst und muss für die vorherige Ausbildung zum Rettungssanitäter meinen jetzigen Minijob(450 € Basis) kündigen.
Ist es dennoch möglich, während des FSJ einen Minijob zu machen, oder gibt es dann Probleme, wenn ich über die Grenze von 450 € schieße, zb wegen Kindergeld usw?
Die Mutter eines FSJlers hat nämlich von ihrem Arbeitgeber einen Brief erhalten, dass kein Kindergeld mehr bezahlt wird, wenn mna über 450 € verdient oder mehr als eine 20 Std Woche hat.
Wird das FSJ und der Nebenjob sozusagen addiert, oder einzeln gesehen.
Theoretisch könnte man daher ja sehr viel mehr als 450 € erhalten.
Das Ganze macht mich etwas stutzig.. Des weiteren wurde gesagt, dass ich keinen weiteren sozialversicherungspflichtigen Job neben des FSJ ausführen darf, was heißt das genau? Und was ist damit gemeint? Kann ich dann trotzdem als Ladenpackhilfe bei LIDL, Rewe und co arbeiten? oder Zeitungen austragen.
ICh bedanke mich für eure Hilfe.
Liebe Grüße,
Laxerne
1 Antwort
Einen sozialversicherungspflichtigen Job machst du erst,wenn du über 450 € im Monat verdienen würdest !
Wenn du also nur einen Minijob machst,also unter 450 € verdienst,dürfte es eigentlich keine Probleme geben,aber du musst vorher ja eh deinen Träger des FSJ - darüber informieren bzw.erst einmal Fragen ob er was dagegen hat. Das ist auch im ganz normalen Berufsleben so,wenn man einen Nebenjob neben seinem Vollzeitjob ausüben möchte,muss vorher der AG - um Erlaubnis gefragt werden.
Auf den Bezug des Kindergeldes hat das keinen Einfluss,zumindest wenn du noch keine abgeschlossene Berufsausbildung hast,denn ab dem 01.01.2012 gibt es für den Bezug von Kindergeld keine Einkommensgrenze mehr.
Kindergeldschädlich ist es nur,wenn man schon eine abgeschlossene Berufsausbildung hat und neben der Zweitausbildung einen Nebenjob ausüben würde,in dem man durchschnittlich mehr als 20 Wochenstunden arbeitet.