450€-Job: wenn man Mitte des Monats anfängt zu arbeiten darf man dann noch 450 verdienen oder anteilig (also die Hälfte) damit es steuerfrei bleibt?
Ich wurde Mitte August angemeldet mit Sozialversicherungsnummer etc. und dachte bislang IMMER der Startzeitpunkt wäre egal aber falls ich den Chef nicht falsch verstanden hab meinte er ich könnte nur ca. die Hälfte verdienen als Minijob da das anteilig gerechnet wird nach Tagen pro 30/31 Tage?
3 Antworten
Das hat nichts mit der Steuer zu tun, sondern mit der Sozialversicherungspflicht.
Wenn eine auf Dauer angelegte oder eine regelmäßig wiederkehrende Beschäftigung im Laufe eines Kalendermonats beginnt oder endet, gilt für diesen Kalendermonat die volle Entgeltgrenze von 450 EUR.
Falls in demselben Monat Entgelt aus einem zuvor beendeten Minijob bei einem anderen Arbeitgeber erzielt wurde, bleibt es unberücksichtigt.
Falls der Chef etwas anderes behauptet haben sollte, irrt er (was keine Seltenheit ist, da viele ArbG sich nicht ausreichend mit den sozialversicherungsrechtlichen Vorschriften auskennen).
Die Leistung wird berechnet, andernfalls die Zeit.
Du musst es so sehen, ohne Leistung gibts keine vollen Summen.
Aber wenn in einem Vertrag steht das du 100%ig die Summe am ende eines Monats erhalten sollst, dann sollst du es auch.
Wenn nicht dann hast du kein "Tarifvertrag", oder du bist in eine kleine Falle geraten die dich tief sinken lassen kann.
Die 450€ sind auf den kompletten Monat bezogen, d.h. du kannst theoretisch den ganzen Monat nicht arbeiten und dann am letzten Tag die 450€ erarbeiten.