Ist ein 450 EUR minijob pfändbar?
frage steht bereits oben. ist es pfändbar wenn man nur diesen minijob hat? meine frau hatte bereits die ev abgegeben und der gläubiger hat doch tatsächlich an den arbeitgeber den pfändungsbesschluss geschickt. meine frau hat nun angt, ihren job dadurch zu verlieren, aber das kann doch nicht passieren oder? der gv hatte ihr bereits gesagt, daß der minijob nicht pfändbar ist, frage mich nun, warum die doch noch pfänden wollten? jemand eine ahnung?
8 Antworten
Wenn man kein PSK hat (Pfändungsschutzkonto) dann ist prinzipiell alles was da drauf eingeht pfändbar. Direkt vom Arbeitgeber allerdings nicht. (deswegen kündigen kann man sie auch nicht) Warum sie doch pfänden wollen? Weil sie eventuell nicht glauben dss sie unter der Pfändungsgrenze verdient? Weil die Gläubiger ihr Geld wollen?
Was soll denn da gepfändet werden? Es gibt sowas wie ein P-Konto und jeder hat einen gewissen Freibetrag, der nicht gepfändet werden darf/kann. Der liegt glaube ich bei 1.054 Euro. Wenn es bei euch nichts zu holen gibt, wird der Gläubiger die Verbindlichkeiten wohl abschreiben müssen.
oh danke. pkonto hat meine frau. also sie hatte nur angst ihren job den sie seit 5 jahren hat zu verlieren deswegen.
Auch bei Minijobbern muss der Arbeitgeber Auskünfte zum Einkommen abgeben, wenn entsprechende Nachfragen eingehen. Es gilt natürlich die Pfändungstabelle.
Hier ist ein Link:
http://www.bwr-media.de/lohn-gehalt/1981_lohnpfaendung-bei-minijobbern-ihre-rechte-ihre-pflichten/
Bei einer Einkommenspfändung ist der Arbeitslohn in diesem Umfang nicht pfändbar. Allerdings könnte er durch eine Kontopfändung gepfändet werden, sofern kein P-Konto errichtet ist.