Wieviel darf man bei einem 450,- Euro Job im Monat verdienen,wenn sich die Verhältnisse ändern?
Hallo
Eine Frage zum 450 Euro Job.Normal ist es doch so,das bei einem Minijob der Durchschnittslohn gilt.D.H. ich kann in der ersten Hälfte des Jahres 5400 Euro verdienen und wenn ich dann nicht mehr dort arbeite,ist alles in Ordnung.
Wie wäre es,wenn jemand im Januar Arbeitslosengeld bekommt,anschließend drei Monate freiwillig in der Krankenkasse versichtert ist und anschließend nochmal zur Schule geht.
Wieviel darf er in den Monaten,in denen er freiwillig versichert ist,im Minijob verdienen??
Ich hoffe ,ich habe mich verständlich ausgedrückt.
Danke im Vorraus.
4 Antworten
D.H. ich kann in der ersten Hälfte des Jahres 5400 Euro verdienen und wenn ich dann nicht mehr dort arbeite,ist alles in Ordnung.
Nein, das funktioniert so nicht. Zwar ist bei schwankenden Bezügen grundsätzlich auf die Jahresgrenze von 5400 abzustellen. Wenn das aber so gestaltet wird, dass du in den ersten 6 Monaten 900 Euro bekommst und dann bis Jahresende nichts mehr, ist das kein Minijob. Bei einer solch großen Schwankung hat die Beschäftigung nicht den Charakter einer geringfügigen Beschäftigung.
Und wenn die Beschäftigung nach 6 Monaten bereits endet, gilt sowieso nicht die Grenze von 12*450€=5400€, sondern die Grenze liegt bei 6*450€=2700€.
Maßgeblich ist nur, dass die Verdienstgrenze von 5.400 EUR/Jahr eingehalten wird und die Schwankungen nicht dazu führen, dass die monatliche Entgeltgrenze von 450 EUR in einzelnen Monaten erheblich überschritten wird. Eine Schwankung ist dann unerheblich und in der Folge auch zulässig, soweit in einzelnen Monaten ein Entgelt von nicht mehr als 560 EUR (Überschreitung der Entgeltgrenze von 450 EUR um bis zu 25 %) erzielt wird..
Laut der minijob-zentrale.de gilt folgendes bei erheblichen Schwankungen:
Kein Minijob wenn der Verdienst erheblich schwankt
Beschäftigen Sie Ihren Arbeitnehmer nur wenige Monate im Jahr in Vollzeit, das restliche Jahr aber so stark reduziert, dass sein Jahresverdienst die 5.400-Euro-Grenze nicht übersteigt, handelt es sich um eine erhebliche Schwankung. Damit ist Ihr Arbeitnehmer nicht durchgehend ein Minijobber.
Nachzulesen in dem Link hier: https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/01_grundlagen/01_450_euro_gewerbe/01_Entgeltgrenze/node.html
Gruß siola55
Das gesamte Einkommen zählt, in einem Jahr alles zusammen und versteuern.
Das wird so nicht von Anfang an funktionieren. Das Gesamteinkommen aller geringfügig bezahlten Jobs darf die Grenze von 450 Euro pro Monat nicht überschreiten.
https://www.jobmensa.de/ratgeber/arbeitsmodelle/minijobs/450-euro-job