2Mini Job 450€?
Hallo ich bin eine Schülerin und habe zwei Nebenjobs und wenn man die Gehälter beide zusammen rechnet komme ich über 450 €.
ich komme aber einzeln bei den minijobs nicht über 450€ also zb.
1.Job= 350€
2.Job= 200€
wird es trotzdem versteuert?
5 Antworten
Als Schüler kannst du mehrere Minijobs dauerhaft ausführen. Die Verdienstgrenze von insgesamt 450 Euro monatlich muss aber beachtet werden. Liegt dein Verdienst aus beiden Beschäftigungen darüber, handelt es sich nicht mehr um Minijobs. Job 1 und Job 2 werden dann sozialversicherungs- und steuerpflichtig.
Hast du Fragen zur Lohnsteuerpflicht, kann du dich an dein zuständiges Finanzamt wenden.
Bist du noch keine 18 Jahre alt, müssen auch die Regelungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes eingehalten werden.
Viele Grüße,
das Team der Minijob-Zentrale
Steuern fallen da noch nicht an, aber der GESAMTE Betrag wird sozialversicherungspflichtig.
Es handelt sich um zwei voll steuer- und sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse.
Das zweite würde über Klasse VI abgerechnet werden, was für dich Abgabepflicht zur Einkommensteuererklärung auslöst.
Wenn dein Ziel war möglichst wenig Netto zu haben, Gratulation, geschafft!
Einen Midijob hat nur, wer diesen auch so anmeldet.
Wer mit zwei Minijobs die Geringügigkeitsgrenze überschreitet verursacht ja einen Statuswechsel für beide Arbeitgeber.
Ein Job von beiden läuft dann als normal versicherungspflichtig.
Das ist falsch!
Beide Minijobs werden sozialversicherungspflichtig und können nicht mehr mit 2 % vom Arbeitgeber pauschal versteuert werden, wenn beide Jobs zusammen die Einkommensgrenze von 450 € überschreiten.
Wissen die beiden Minijobfirmen voneinander? Das müssen sie nämlich!
Entscheidend ist die Jahresverdiensthöchstgrenze von 5400 €. Sobald du die überschreitest, muss der zweite Arbeitgeber dich soz.vers.pflichtig anmelden bei der Krankenkasse.
UND du fällst dann aus der Familienversicherung raus.
Steuerpflichtig wirst du damit aber nicht.
muss der zweite Arbeitgeber dich soz.vers.pflichtig anmelden bei der Krankenkasse.
Nein, beide.
Entscheidend ist die Jahresverdiensthöchstgrenze von 5400 €.
Nein!
Entscheidend ist, dass beide Minijobs zusammen die monatliche Einkommensgrenze von 450 € nicht überschreiten.
Passiert das doch, werden beide Minijobs sozialversicherungspflichtig und können nicht mehr mit 2 % vom Arbeitgeber pauschal versteuert werden.
Steuerpflichtig wirst du damit aber nicht.
Jedes Einkommen ist steuerpflichtig. Die Steuer wird aber erstattet, wenn die Steuerfreigrenzen eingehalten werden.
Pauschal versteuerte Minijobs müssen in einer Steuererklärung nicht angegeben werden.
Warum sind beide Jobs steuerpflichtig? man bleibt doch im Midi Bereich