Freier Mitarbeiter und Mini- oder Teilzeitjob?

4 Antworten

Ja, als Selbständiger darfst du auch nebenbei noch einen Minijob oder Teilzeitjob Ausübung.

Wenn du diese Tätigkeit nur für ein Unternehmen ausführst dann achte darauf das es nicht zu einer Scheinselbstständigkeit kommt.

Hallo,

neben einer versicherungspflichtigen Beschäftigung (durchschnittlicher monatlicher Verdienst ab 450,01 Euro) darfst du nur genau einen 450-Euro-Minijob ausüben. Unabhängig davon ob du die 450 Euro ausschöpfst oder nicht. Jeder weitere 450-Euro-Minijob wird sozialversicherungspflichtig und steuerpflichtig. 

Übst du hingegen keine versicherungspflichtige Beschäftigung aus, z.B. als freie Mitarbeiterin auf Honorarbasis, kannst du mehrere 450-Euro-Minijob gleichzeitig ausüben. Hierbei ist darauf zu achten, dass du in Summe mit allen Verdiensten im Durchschnitt die monatliche Grenze von 450 Euro nicht überschreitest. 

Viele Grüße, 

das Team der Minijob-Zentrale

dukii3  05.09.2021, 17:55

Wenn ich jetzt zwei Minijobs haben möchte mit 450€ dann wären das ja 900€ monatlich. Mit wie viele nAbzügen müsste ich dann von den 900€ rechnen durch die Sozialversicherungen und Steuern?

MinijobZentrale  06.09.2021, 14:04
@dukii3

Werden zwei 450-Euro-Minijobs parallel ausgeübt und besteht keine versicherungspflichtige Hauptbeschäftigung, werden die Verdienste zusammengerechnet. Übersteigt der Gesamtverdienst 450 Euro monatlich, werden beide Beschäftigungen versicherungspflichtig zur deiner Krankenkasse angemeldet. Zu den Abgaben kann nur deine Krankenkasse dir eine verbindliche Antwort geben. 

Möglich ist ggf. ein 450-Euro-Minijob und ein kurzfristiger Minijob (sofern er nicht berufsmäßig ausgeübt wird).

In beiden Minijobs entscheiden die Arbeitgeber über die Art der Versteuerung des Verdienstes. Sie können jeweils individuell nach deinen Lohnsteuermerkmalen versteuern. Es besteht auch die Möglichkeit den 450-Euro-Minijob pauschal mit 2 Prozent und den kurzfristigen Minijob ggf. pauschal mit 25 Prozent zu versteuern. 

Weitere Fragen zur Steuern kannst du mit den Arbeitgebern oder mit dem Finanzamt klären.

Alle Abgaben für Minijobs findest du im hinterlegten Link.

Sozialversicherungsfrei kannst du nur 450 € im Monat verdienen. Wenn du bei zwei Arbeitgebern arbeitest und du verdienst mehr, wird der GESAMTE Betrag versicherungspflichtig. Und BEIDE AG haften für die ordnungsgemäße Abwicklung.

ja das ist möglich, aber wieso nicht gleich eine Vollzeit Stelle?