Hauptjob und Nebenjob, wie wird das versteuert?

4 Antworten

In der Regel wird eine geringfügig entlohnte Beschäftigung bis zur Geringfügigkeitsgrenze von derzeit 450 € pauschal mit 2 % versteuert.Diese 2 % zahlt im Allgemeinen der Arbeitgeber zusammen mit den Pauschalen zur Sozialversicherung.

Nach dem Einkommensteuergesetz kann er diese pauschale Steuer aber dem Arbeitnehmer von seinem Entgelt abziehen, wenn es so im Arbeitsvertrag vereinbart wurde.

Aber das Entgelt aus dieser Nebentätigkeit muss nicht in der Einkommensteuererklärung zum Jahresende angegeben  werden und wird somit nicht zusätzlich versteuert.

Auch Minijobs sind seit einigen Jahren Steuer und Abgabenpflichtig.

Du kannst dich jedoch durch Antrag bei deinem Arbeitgeber von dieser Regelbesteuerung und Rentenzbetragszahlung befreien lassen.

Dann zahlt der AG eine Pauschalabgabe an die Knappschaft.

In diesem Fall brauchst du den Nebenjob in der Steuer nicht angeben, solange der Freibetrag von jährl. 5400€ nicht überstiegen wird.

Nach zulesen unter:

www.minijob-zentrale.de

Diesen Nebenverdienst brauchst Du - ganz legal!!! - bei der Steuerklärung nicht mal anzugeben. Achte aber darauf, dass Du niemals über die 450 € im Monat hinauskommst. 450,01 Euro würden bereits Steuerpflicht begründen.

lenzing42  08.07.2016, 14:31

450,01 Euro würden bereits Steuerpflicht begründen.

Steuerpflicht nicht unbedingt, aber Beitragspflicht zur Sozialversicherung.

Skibomor  08.07.2016, 15:48
@lenzing42

Stimmt - so herum wird ein Schuh draus!

Der Minijob wurde bereits vom Arbeitgeber Pauschalversteuert. Das hat nichts in der Einkommensteuererklärung zu suchen.