Kann ich in zwei Supermärkten arbeiten?
Hallo,
Ich habe momentan einen Mini-Job bei Edeka, allerdings werde ich eher nur gelegentlich eingesetzt und komme nicht auf die 450 Euro. Ist es möglich, sich bei einem anderen Supermarkt für einen Midijob (zwischen 450 und 1300 Euro) oder einen Minijob zu bewerben und dann beide Jobs gleichzeitig auszuüben?
Ein Arbeitskollege, der auch einen Minijob bei Edeka hat, hat noch einen Job bei DHL (weiß nicht ob mini oder midi), also müsste es prinzipiell klappen. Finde es bei zwei Supermärkten aber komisch.
3 Antworten
Kommt drauf an...
Mehrere 450-Euro-Minijobs bei verschiedenen ArbeitgebernHat Ihr Minijobber keine versicherungspflichtige Hauptbeschäftigung, kann er mehrere 450-Euro-Minijobs nebeneinander ausführen, wenn er insgesamt nicht mehr als 450 Euro monatlich verdient. Überschreitet er die Verdienstgrenze insgesamt, sind alle Jobs versicherungspflichtig – und damit keine Minijobs.Ihr Minijobber darf bis zu 450 Euro im Monat oder 5.400 Euro im Jahr verdienen
Bei einem 450-Euro-Minijob kann Ihr Minijobber regelmäßig monatlich bis zu 450 Euro verdienen. Arbeitet er ein Jahr lang durchgehend, sind das höchstens 5.400 Euro – die jährliche Verdienstgrenze. Überschreitet Ihr Arbeitnehmer diese Verdienstgrenze, hat er keinen Minijob, sondern ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis.
Verdient ein Arbeitnehmer regelmäßig 450,01 bis 1.300 Euro monatlich, befindet er sich im sogenannten Übergangsbereich. Damit ist seine Beschäftigung ein Midijob.Günstige Sozialversicherung für Midijobber
Ein Midijobber muss nicht die vollen Sozialversicherungsbeiträge zahlen, ist aber dennoch umfassend in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung abgesichert. Sein Beitragsanteil richtet sich innerhalb des Übergangsbereichs nach einem fiktiven Wert, der über eine Formel ermittelt wird.
Gruß siola55
Normalerweise schon. Nur musst du das mit deinem Arbeitgeber absprechen. Dieser kann dir dann auch sagen bis wieviel Euro du gesetzlich dann verdienen darfst.
Nur falls er keine versicherungspflichtige Hauptbeschäftigung ausübt, also z.B. als Schüler oder Student: Mehrere 450-Euro-Minijobs bei verschiedenen Arbeitgebern
Hat Ihr Minijobber keine versicherungspflichtige Hauptbeschäftigung, kann er mehrere 450-Euro-Minijobs nebeneinander ausführen, wenn er insgesamt nicht mehr als 450 Euro monatlich verdient. Überschreitet er die Verdienstgrenze insgesamt, sind alle Jobs versicherungspflichtig – und damit keine Minijobs.
klar, in supermärkten gibt es bei der stellung die du hast nicht wirklich betriebsgehrimnisse