Kann ich in zwei Supermärkten arbeiten?

3 Antworten

Kommt drauf an...

Mehrere 450-Euro-Minijobs bei verschiedenen Arbeitgebern
Hat Ihr Minijobber keine versicherungspflichtige Hauptbeschäftigung, kann er mehrere 450-Euro-Minijobs nebeneinander ausführen, wenn er insgesamt nicht mehr als 450 Euro monatlich verdient. Überschreitet er die Verdienstgrenze insgesamt, sind alle Jobs versicherungspflichtig – und damit keine Minijobs.

https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/01_grundlagen/01_450_euro_gewerbe/04_mehrere_beschaeftigungen/node.html

Ihr Minijobber darf bis zu 450 Euro im Monat oder 5.400 Euro im Jahr verdienen
Bei einem 450-Euro-Minijob kann Ihr Minijobber regelmäßig monatlich bis zu 450 Euro verdienen. Arbeitet er ein Jahr lang durchgehend, sind das höchstens 5.400 Euro – die jährliche Verdienstgrenze. Überschreitet Ihr Arbeitnehmer diese Verdienstgrenze, hat er keinen Minijob, sondern ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis.

https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/01_grundlagen/01_450_euro_gewerbe/01_Entgeltgrenze/node.html

Verdient ein Arbeitnehmer regelmäßig 450,01 bis 1.300 Euro monatlich, befindet er sich im sogenannten Übergangsbereich. Damit ist seine Beschäftigung ein Midijob.
Günstige Sozialversicherung für Midijobber
Ein Midijobber muss nicht die vollen Sozialversicherungsbeiträge zahlen, ist aber dennoch umfassend in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung abgesichert. Sein Beitragsanteil richtet sich innerhalb des Übergangsbereichs nach einem fiktiven Wert, der über eine Formel ermittelt wird.

https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/01_basiswissen/01_grundlagen/04_mehr_als_450/basepage.html

Gruß siola55

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Normalerweise schon. Nur musst du das mit deinem Arbeitgeber absprechen. Dieser kann dir dann auch sagen bis wieviel Euro du gesetzlich dann verdienen darfst.

siola55  03.05.2020, 08:09

Nur falls er keine versicherungspflichtige Hauptbeschäftigung ausübt, also z.B. als Schüler oder Student: Mehrere 450-Euro-Minijobs bei verschiedenen Arbeitgebern

Hat Ihr Minijobber keine versicherungspflichtige Hauptbeschäftigung, kann er mehrere 450-Euro-Minijobs nebeneinander ausführen, wenn er insgesamt nicht mehr als 450 Euro monatlich verdient. Überschreitet er die Verdienstgrenze insgesamt, sind alle Jobs versicherungspflichtig – und damit keine Minijobs.

https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/01_grundlagen/01_450_euro_gewerbe/04_mehrere_beschaeftigungen/node.html

klar, in supermärkten gibt es bei der stellung die du hast nicht wirklich betriebsgehrimnisse