Kindesunterhalt bei "Hausmann"?

4 Antworten

So wie ich es sehe, darf er dich nicht heiraten, da Du als zukünftiger Hauptverdiener dann für ihn unterhaltspflichtig wirst. 

Nur wenn er selbst Einkommen unter dem Existenzminimum hat, und Du dann nicht als seine Versorgerin auftrittst kommt er aus dem Schneider. 

Andernfalls zahlst quasi Du den Unterhalt für den Sprößling aus dem Seitensprung .

Bist Du Dir sicher, das auf Dauer aushalten zu können ? Also für mich wäre die Sache mit so einer Nachricht dann damit ohnehin augenblicklich erledigt. 

Spontaner Gedanke - auch andere Mütter haben attraktive Söhne....

Mausi200395 
Beitragsersteller
 26.04.2017, 16:36

Er darf mich nicht heiraten? Du meinst ich sollte ihn nicht heiraten? Es war außerdem kein Seitensprung sondern vor meiner Zeit.

Huflattich  26.04.2017, 16:39
@Mausi200395

Aha - solange kann das ja wohl dann nicht her gewesen sein ?

Hat er mal einen Vaterschaftstest in Erwägung gezogen ? 

Wenn er es mit Dir ehrlich meint, sollte er sich um einen vernünftigen Job kümmern, den Unterhaltsanspruch der anderen Frau in der halt notwendigen Höhe befriedigen, und kein Hausmann werden - alles andere wäre doch eine Zumutung für Dich ..

Mausi200395 
Beitragsersteller
 26.04.2017, 16:43
@Huflattich

Ja ein Vaterschaftstest wird auf jeden Fall gemacht bevor die Vaterschaft anerkannt wird.

Ich habe mich nochmal schlau gemacht und verschiedene Urteile gefunden bei denen der Mann auch dann zu einem Nebenjob "gezwungen" wurde, da unsere Kinder eben durch seine Erziehung und das Kind der anderen Frau eben durch den Unterhalt gleich behandelt werden. Somit wird er nicht drumherum kommen.

Huflattich  26.04.2017, 16:49
@Mausi200395

Also zwingen wird man ihn wohl kaum können - aber was macht das alles auf Dauer gefühlsmäßig mit Dir ?

Es tut mir ja wirklich leid, aber ein Kind ändert in meinen Augen immer alles.....

Ich würde erstmal die Hochzeit zurückstellen und abwarten .

Ist er verpflichtet trotzdem zu arbeiten

Ich denke schon. Er kann sich doch nicht seinen Unterhaltspflichten entziehen. Wer soll denn sonst für das Kind zahlen - die Allgemeinheit etwa?

DU würdest als Mutter des betroffenen Kindes sicher auch Sturm laufen, wenn kein Unterhalt mehr käme.

Und nein, Du als Ehefrau wirst nicht zu den Unterhaltszahlungen herangezogen.

Die Frau muss auch nichts einfordern - der Unterhalt steht ihr und dem Kind gesetzlich zu.

DFgen  27.04.2017, 07:35

Und nein, Du als Ehefrau wirst nicht zu den Unterhaltszahlungen herangezogen.

Nein, nicht direkt (aber "indirekt")....

... den dann könnte/müsste der Mann Ehegattenunterhalt einfordern - von dem er dann ggf. den Unterhalt des ältesten Kindes bestreiten müsste.

Er kann sich doch nicht seinen Unterhaltspflichten entziehen. Wer soll denn sonst für das Kind zahlen - die Allgemeinheit etwa

Nun, das passiert doch häufig - allerdings "andersrum":

Viele Mütter kommen nach Trennungen ihrer Barunterhaltspflicht für beim Vater lebende Kinder nicht nach, weil sie selbst noch ein Kind bekommen haben, welches sie erstmal betreuen müssen.......

Huflattich  26.04.2017, 16:23

Und nein, Du als Ehefrau wirst nicht zu den Unterhaltszahlungen herangezogen.

Da bin ich mir nicht so sicher. 

Da er als Hausmann ja wie eine Hausfrau zu betrachten ist, die auch einen Unterhaltsanspruch an ihren Ehemann (Stichwort: Familieneinkommen) hat.....


beangato  26.04.2017, 16:26
@Huflattich

An das habe ich nicht gedacht.

Überlege es dir gut, zu heiraten, denn dein Einkommen wird indirekt mit eingerechnet, in dem man seinen Selbstbehalt absinkt, um mehr Unterhalt zahlen zu können für sein Kind

Ja, er hat erhöhte Erwerbsobliegenheit um mindestens den Mindestunterhalt leisten zu können, da wird er eben arbeiten müssen und wenn in Teilzeit, um dieser Forderung gerecht zu werden.

Sonst häuft er die Unterhaltschulden auf, wenn die Kindsmutter den Unterhaltsvorschuss in Anspruch nimmt und irgendwann ist der zu zahlen, nicht so toll, oder?

DFgen  27.04.2017, 07:44

da wird er eben arbeiten müssen und wenn in Teilzeit, um dieser Forderung gerecht zu werden.

Für ihn gilt diesbezüglich das selbe Recht wie für Kindsmütter..., er hat also ebenfalls das Recht, für ein Kind den "Naturalunterhalt" zu erbringen, während die Kindsmutter den "Barunterhalt" erwirtschaftet...

Ansonsten "dürften" ja Mütter, die nach Trennungen für ein beim Kindsvater lebendes Kind barunterhaltpflichtig sind, keine weiteren Kinder in die Welt setzen - bzw. deswegen zumindest nicht mehr selbst in Elternzeit gehen.....

sassenach4u  27.04.2017, 07:51
@DFgen

Ja, aber wie will er für das Kind aus dem One- Night -Stand, um das es geht, den Naturalunterhalt zu leisten. Glaubst du, seine Frau wird das "Kuckuckskind" mit im eigenen Haushalt unterbringen? Dafür muss er zahlen, das lebt schließlich bei der leiblichen Mutter. Es geht nicht um die evtl. kommenden aus der Beziehung mit seiner Frau.