Gehören Autos zur Erbmasse?
Folgender Fall: Der Vater und Ehemann verstirbt und hinterlässt kein Testament. Generell erebn also beide Parteien zu 50%. Strittig ist nun, was alles zur Erbmasse gehört. Einfamilienhaus und Sparkonten sind klar. Es wurden aber im letzten Jahr zwei neue PKW angeschafft, Neuwert 45.000€. Kaufvertrag, Brief und Schein laufen auf die Mutter der Ehefrau, da Schwerbehindertenrabatt von 20% vom Autohaus eingeräumt wurde. Diese hat aber nie über die Autos verfügt (auch kein Führerschein). Die Autos wurden vom Verstorbenen komplett bezahlt (Kontoauszug) und unterhalten (Versicherung, Steuer). Gehören die PKW (zumindest zu 50%,da während der Ehe angeschafft) zur Erbmasse?
4 Antworten
Entscheidend ist immer das Eigentum. Alles was Eigentum des Erblassers ist, gehört zur Erbmasse. Wem gehören denn die Autos? So wie es aussieht, steht die Mutter im Fahrzeugbrief ud nd im -schein, womit man eigentlich davon ausgehen kann, dass sie der Eigentümer ist. Nur weil die Autos vom Verstorbenen bezahlt wurden, heißt das noch nicht, dass sie auch ihm gehörten. Hier sind also die Besitz- und Eigentumsverhältnisse zu klären.
So wie es aussieht, steht die Mutter im Fahrzeugbrief ud nd im -schein, womit man eigentlich davon ausgehen kann, dass sie der Eigentümer ist. Nur weil die Autos vom Verstorbenen bezahlt wurden, heißt das noch nicht, dass sie auch ihm gehörten.
Man kann aber auch nicht sagen, dass die Frau Eigentümerin ist, nur weil sie im Brief steht! Sie ist allerdings wohl auch alleine im Kaufvertrag aufgetreten. Das ist natürlich ein starkes Argument für sie - wenn auch gleich ein widerlegbares...
Die Autos gehören bei der Konstellation nicht zur Erbmasse. Man kann nicht einerseits die Vorteile eines Rabatts in Anspruch nehmen und die Frau zur Eigentümerin machen, aber wenn ein Nachteil daraus entsteht, den Erblasser zum Eigentümer erklären Schließlich hatte der Erblasser beim Kauf der Autos den "Willen", nicht selbst, sondern die Ehefrau zur Eigentümerin zu machen. Die Kontoauszüge pp. werden nicht als Nachweis dafür ausreichen, dass der Erblasser Eigentümer sein wollte. So ganz ungerecht erscheint mir das Ergebnis nicht angesichts des Umstands, dass hier offenbar "getrickst" wurde, um einen materiell unberechtigten Rabatt zu erlangen.
WENN er es KAUFT, d.h. auch bezahlt, dann kann er es verschenken. Aber nur als Strohmann einzutreten, da denke ich wie sergius.
Die Bezahlung einer Schuld muss nicht der Schuldner leisten! Dem Gläubiger ist es regelmäßig egal wer eine Schuld bezahlt. Zumal der Gläubiger nicht weiß welche Vereinbarungen der Schuldner mit Dritten hat.
Zudem: Der Käufer muss nicht auch der Eigentümer sein. Der Eigentümer muss nicht gekauft haben. Und weder der eine noch der andere muss zwingend bezahlt haben!
Das ist jetzt nicht ganz richtig. Im Brief und Schein steht die Mutter der Ehefrau, also jemand der überhaupt nichts mit dem derzeitigen Erbe zu tun hat. Die Ehefrau sagt nun "Pech gehabt" obwohl der verstorbene Ehemann wie gesagt alles bezahlt hat. Aber ist dann wahrscheinlich rechtlich so...
In welchem Güterstand lebten die Ehepartner?
Es gab einen Ehevertrag mit Gütertrennung
In diesem Fall sind die Erbteile der Kinder und der Ehefrau bei bis zu zwei Abkömmlingen des Erblassers gleich hoch. Ob das Auto in die Erbmasse fällt, hängt davon ab, ob der Erblasser Eigentümer des Autos war. Nach deinen Schilderungen muss man stark davon ausgehen. Allerdings kann man das nicht abschließend sagen.
Entscheidend ist das Eigentum, also Kaufvertrag und Mittelherkunft. Da die Vermögen getrennt voneinander bestehen gilt bei Bezahlung vom gemeinsamen Konto hälftiger Eigentumserwerb. Und mindestens beim Familienauto der Eheleute für Einkäufe, Besuche, Ausflüge, Arztbesuche usw. sogar hälftiger Besitz.
G imager761
Aber der Käufer des Autos kann das Auto ja nach dem Kauf schenkungsweise an den Ehegatten übereignen. Und dafür muss der Beschenkte weder im Brief stehen noch sonst was...
Was ist denn unberechtigt an der Tatsache, dass jemand ein günstiges Auto kauft und es anschließend verschenkt, weil er dafür keiner Verwendung hat? Ist es auch unfair, wenn ich ein reduziertes Geburtstagsgeschenk kaufe?!