Müßen eltern dafür aufkommen wenn minderjähriger Sohn Kinder zeugt?
Hallo,
wir haben gerade die Hiobsbotschaft bekommen das der 17 Jährige Sohn von meinem Lebensgefährten wahrscheinlich ein Kind gezeugt hat. Dazu ist zu sagen das die junge werdende Mutter erst seinen Freund als vater angegeben hat. Nun ist Sie aber der Meinung, daß auch der Sohn meines Lebensgefährten in Frage kommt. Der Sohn meines Lebensgefährten geht weder zur Schule noch macht er eine Ausbildung. Legt sich also schön auf die Faule Haut. FRAGE: muß mein Lebensgefährte dann eventuelle Kosten für einen Vaterschaftstest und im Falle der Vaterschaft den Unterhalt für dieses Kind bezahlen ?
10 Antworten
wer Kinder in die Welt setzt muss gefälligst dafür aufkommen,und ggf.dann die Angehörigen,oder Abbruch,wäre doch die beste Lösung,bei mehreren Vätern ohnehin dem Kind zu empfehlen,wer braucht so eine Mutter!!!
Soweit ich informiert bin, muss die Person den Vaterschaftstest bezahlen, die den Test beantragt. Woher diese Person das Geld nimmt, steht auf einem andern Blatt.
Den Unterhalt muss auch nur die Person bzahlen, welche die Vaterschaft anerkennt. Sofern dein Lebensgefährt also nicht sagt, dass er der Vater des Kindes ist, muss er natürlich auch nichts bezahlen.
Dein Lebensgefährte??
Nein,wenn der Sohn Deines Lebensgefährten nicht zahlen kann,tritt die Unterhaltsvorschusskasse in kraft,allerdings auch nur eine gewisse Zeit,ich glaube 72 Monate.
Das heißt aber nicht,das der Sohn solange nicht zahlen muss,wenn er Einkommen hat,wird sich das Jugendamt das Geld wiederholen,egal WANN,denn Unterhalt verjährt nicht.
Wie das allerdings mit dem Vaterschaftstest aussieht weiß ich nicht.
Evtl.kann da eine Vaterschaftfeststellungsklage weiter helfen.
Informiert Euch am besten beim Jugendamt,MIT dem möglichen Vater.
das wäre ein guter Gedankenansatz, dann machten sich die Eltern von Söhnen vielleicht genausoviele Gedanken über evtl. ungewollte/frühzeitige Schwangerschaften. Bisher passen ja nur die Eltern von Mädchen (meistens zumindest) besser auf und warnen ihre Töchter. Ironie beiseite - wer alt genug ist Sex zu haben sollte wissen, dass es Konsequenzen haben kann/wird, egal ob Schwangerschaft oder Krankheit!!
äh, hab die eigentliche Antwort nicht hingeschrieben... Der Vater des Kindes muß aufkommen, wenn das nicht geht, tritt die Unterhaltsvorschußkasse in Kraft wenn der Vater dann irgendwann Einkommen hat, wird gezahlt werden müssen, dann werdne auch die Vorschüsse zurückgezahlt werden müssen.
Dein Lebensgefährte müsste nur für die Zeit bezahlen bis dessen Sohn 18 ist. Danach tritt das Jugendamt mut u.-Vorschuss ein.
Aber wäre der Sohn Deines Lebensgefährten meiner, da würde ich dem erst mal richtig darein treten, worauf dieser, wenn er nicht gar rumliegt, sitzt.