Unterhaltszahlung für uneheliches Kind

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erstmal macht der gesetzgeber (zum glück) keinen unterschied ob ein kind ehelich ist oder nichtehelich. wenn du deiner unterhaltsplicht, zu mindesten 75% nachkommst, dann kannst du auch den halben kinderfreibetrag bekommen. wenn nun nichts auf deiner steuerkarte vermerkt ist, dann ist das nicht wirklich tragisch. einfach die zahlungen nachweisen und gut ist. steuerkarte dann ändern lassen. aber viel macht das nicht aus.

mel77le  01.12.2009, 08:57

4 euro ... lach im ernst bei mir sind es 4 euro !!!!

akademikus  01.12.2009, 08:59
@mel77le

richtig, 4 bis 5 euro, mehr ist das nicht!!

Thalia1 
Beitragsersteller
 01.12.2009, 09:03
@akademikus

Uups, mit etwas mehr hätten wir schon gerechnet.Danke für die Antwort!

Soweit ich weiß, gibt es einen Unterpunkt bei der Steuererklährung, für Unterhaltszahlungen. Wenn Du ein gutes Steuerprogramm suchst, Wiso-Sparbuch ist prima, dort wirst Du Schritt für Schritt durch die Steuererklährung geführt, auch wo Du den Unterhalt einträgst.

Thalia1 
Beitragsersteller
 01.12.2009, 09:01

Super, danke, auch für den Hinweis auf das Programm.

also wenn du unterhalt zahlst bist du auch berechtigt ein halbes kind auf der lohnst.k zuhaben... und ja steuerlich ist das absetzbar wie genau solltest du einen steuerberater oder jemanden vom fa fragen ...die dir übrigens auskunft geben müssen wie es geht!!! lg

Thalia1 
Beitragsersteller
 01.12.2009, 09:02

Vielen Dank. Werd mal beim Finanzamt nachfragen!

Bis auf ein paar Euro für 0,5 Kind auf der Steuerkarte gibt´s nichts. Vater Staat sieht die Unterhaltszahlungen als "privates Vergnügen", praktisch so, als würdest Du Geld für ein Hobby ausgeben...

Thalia1 
Beitragsersteller
 01.12.2009, 09:38

Danke schön. So langsam wird mir das jetzt auch bewusst. Nicht schlecht so ein Kindergeld + Unterhalt. Bleibt mehr als bei Hartz IV ;-)!