Soldaten gefragt! Kinder und FamZ Unterhalt kind.
hallo an alle, folgender Sachverhalt.
mein Mann (Soldat AZ) und ich leben seit 3 Jahren in Scheidung.
er bezieht KinderZ sowie FamZ. unterhalt für unseren gemneinsamen sohn bezahlt er. Kindergeld beziehe ich. das Kindergeld wird zu 50% geteilt, (obwohl er sein sohn nur alle 2-3 Monate mal holt/besuchen kommt.) demnach wird der Anteil vom KIGE beim unterhalt abgezogen.
FRAGE: habe ich als Mutter und NOCH Ehefrau, Anspruch auf einen Anteil des Kinder oder Familien Zuschlags den er von der Bundeswehr bezieht??
3 Antworten
mein Mann (Soldat AZ) und ich leben seit 3 Jahren in Scheidung.
und
und NOCH Ehefrau
Diese beiden Aussagen passen nicht zusammen. Wenn ihr getrennt lebend sein solltet, schuldet dein Mann dir Trennungsunterhalt, sollte er mehr verdienen als du. Und das ist nicht wenig...
Im Übrigen verstehe ich nicht, warum das Kindergeld getrennt wird? Meines Wissens bezieht der Elternteil das kindergeld, bei dem das Kind auch wohnt. Auf die Zuschläge an sich, hast du keinen Anspruch, die werden allerdings seinem Gehalt zugerechnet und an seinem Netto-Gehalt bemisst sich dein Unterhaltsanspruch.
LOL als Zeitsoldat, ist klar. Weißt du nicht, was er verdient?
Wenn du mir Diensteintritt und Dienstgrad sagst, kann ich dir ganz genau sein Gehalt aufschreiben, dann kannst du selbst schauen, ob da nicht vielleicht Unterhalt für dich drin wäre. Ansonsten gehst du zum Anwalt, der wird deinen Ex auffordern, seine Einkünfte offen zu legen. Der Selbstbehalt liegt übrigens bei 1100€. Alles darüber steht für Unterhalt zur Verfügung. Ich bin selbst Zeitsoldat und zahle 1500€ Trennungsgeld im Monat.
Im Übrigen verstehe ich nicht, warum das Kindergeld getrennt wird? Meines Wissens bezieht der Elternteil das kindergeld, bei dem das Kind auch wohnt
rechtlich ist es so geregelt das es zu je 50% geteilt wird (wie das Sorgerecht), musste ich auch erst von meinem Anwalt gesagt bekommen!
Das ist möglich aber ungewöhnlich. In diesem Fall muss dein Mann aber den vollen Kindesunterhalt nach Düsseldorfer Tabelle zahlen.
doch ich weiß was er verdient, deshalb willige ich ja auch nicht in die Scheidung ein! zudem kommt das er mittlerweile eine neue Partnerin und mit dieser ein weiteres Kind bekommen hat. was alles gründe für ihn sind keinen unterhalt an mich zahlen zu müssen.. das dies rechtlich anders aussieht ist ihm mehr als S* Egal.
Dann nimm dir einen Anwalt. Das Gericht erklärt ihm dann schon die Rechtslage. Da wird dann notfalls das Gehalt gepfändet. Kommt super gut beim Disziplinarvorgesetzten. ;)
Durch das "neue" Kind ändert sich die Reihenfolge, in der er Unterhalt zahlen muss.
- 1. Rang: alle leiblichen minderjährigen Kinder
- 2. Rang: "Betreuungsunterhalt" für die Mutter des jüngstes Kindes
- 3. Rang. Ehepartner (oder Ex-Ehepartner)
Solange Ihr noch nicht geschieden seid hat der Ehepartner mit dem geringeren Einkommen Anspruch auf Trennungsunterhalt vom anderen.
Dieser Unterhalt errechnet sich nach der Differenz beider "unterhaltsrelevanter Einkommen", in denen Zulagen, Zuschläge... und Freibeträge, Abzüge... bereits eingerechnet sind (so auch der Kinder-/ Familienzuschlag...).
Das Kindergeld steht generell beiden leiblichen Elternteilen je zur Hälfte zu. Es wird in der Regel an einen Elternteil ausgezahlt (zumeist den "betreuenden") und dem "unterhaltsverpflichteten" Elternteil dann bei den Unterhaltszahlungen angerechnet.
zudem kommt das er mittlerweile eine neue Partnerin und mit dieser ein weiteres Kind bekommen hat. was alles gründe für ihn sind keinen unterhalt an mich zahlen zu müssen..
Dann dürfte es mit dem Trennungsunterhalt für Dich nicht grade "rosig" aussehen, denn dadurch rutschst Du in der "Unterhaltsrangfolge" auf den dritten Platz....
das dies rechtlich anders aussieht ist ihm mehr als S* Egal.
Was die "rechtlichen Belange" betrifft, scheinst Du nicht ganz "up to date" zu sein.....
- Rang 1 - Nach geltendem Gesetz sieht es nun so aus, dass er einem weiteren leiblichen Kind unterhaltspflichtig ist.
Alle Kinder sind "unterhaltsrechtlich" gleichgestellt, egal aus welcher Beziehung sie abstammen, ihnen muss als erstes Unterhalt geleistet werden. - Rang 2 - Wenn er nach Zahlung der Kindesunterhalte noch ausreichend Einkommen zur Verfügung hat, ist als nächstes der "Betreuungsunterhalt" für die Mutter seines jüngsten Kindes fällig. (Auf diesen hat sie Anspruch bis zum dritten Geburtstag des Kindes.)
- Rang 3 - Sollten ihm danach noch mehr als 1100 Euro zur Verfügung stehen, müsste er Dir vom darüber liegenden Betrag ggf. einen Teil als Trennungsunterhalt zahlen.
Wenn er Unterhalt fuer den Sohn bezahlt, dann steht ihm auch das haelftige Kindergeld zu, so ist das geregelt, ob er ihn nun besucht oder nicht und wie oft, hat keinen Einfluss darauf.
Auf seinen Zuschlag hast du keinen Anspruch, aber bei der Scheidung wird er eh wegfallen und bei der Unterhaltshoehe fuer dein Kind, ggf. auch fuer dich spielt er eine Rolle.
Noch sind wir Eheleute, und leben in Trennung. trennungsunterhalt bezahlt er keinen da er behauptet das er keine finanziellen mittel hat! ( deshalb auch schon 3 jahre in "eingereichter"scheidung)