Muss ein Hartz4 Empfänger Unterhalt zahlen?
Ein Freund hat durch was einmaliges ein Kind mit einer Frau gezeugt .. Er hat von vornerein gesagt er möchte das Kind nicht.. Die Frau verlangt nun Unterhalt von dem Vater.. Er hat aber kein eigenes Einkommen und lebt von Hartz4 weder einen Abschluss noch eine Ausbildung .. Wie soll er den Unterhalt des Kindes bezahlen ?
13 Antworten
wie sieht es eigentlich aus,wenn die unterhaltsvorschusskasse den unterhalt zahlt,ich bin krankheitsbedingt seit gut 3 jahren krankgeschriebenund alg2 bezieher,bei der ex wird dieser auf ihr alg2 angerechnet, sollte es da nicht umgekehrt nur fair sein,wenn die arge in der zeit bei den vätern den zu zahlenden unterhalt aufrechnet? er ihn aber nicht ausgezahlt bekommt,sondern an die unterhaltsvorschusskasse gezahlt wird. wie schon einige geschrieben haben,nicht jeder vater lebt gerne von hartz4, und mal ehrlich die kinder konnen für nichts,dafür würde ich sofort zahlen,wenn man vom regelbedarf die möglichkeit hätte, nur mal zur klar stellung, frau mit kind 404 euro regelsatz+190 kindergeld+unterhaltsvorschuss 194 euro+48 euro alleinerziehungszuschlag= 836 euro miete mal ausseracht gelassen. vater regelsatz 404 euro plus jeden monat 194 euro schulden. ist ja super,nur was hier vollig ausser acht gelassen wird,das beide für das kind verantwortlich sind. mit welchem grund muss nie die frau zahlen? sie bekommt auch den regelsatz und es ist der unterhaltsanspruch des kindes, rechnung ganz einfach, kindergeld(zählt bekanntlich ja als einkommen des kindes) 190 euro + 194 euro,die auf beide aufgeteilt werden,also jeder 97 euro abzug auf dem eigenen regelsatz. das wäre nicht nur den vätern über fair,sondern ganz besonders den kindern. denn wie schon gesagt,beide eltern haben eine verantwortung dem kind gegenüber.
Unter welchen Umstaenden das Kind entstanden ist und ob er das so wollte oder nicht, spielt keine Rolle, jetzt ist es da und muss ernaehrt werden.
Er ist daher zu Unterhalt verpflichtet, allerdings derzeit nicht leistungsfaehig. Wahrscheinlich wurde er ja vom Jugendamt (oder Anwalt) aufgefordert, sein Einkommen nachzuweisen, das Kind erhaelt ja vermutlich derzeit Unterhaltsvorschuss. Da muss er dann seinen Hartz IV Bescheid vorlegen, dann wird er von der Zahlung erstmal befreit. Das Einkommen wird regelmaessig (ca.einmal im Jahr) ueberprueft und er muss dann jeweils immer sein Einkommen nachweisen. Tut er das nicht, wird gegen ihn ein Titel erwirkt und dann wird man ihn versuchen zu pfaenden.
Sollte er je leistungsfaehig werden, dann muss er natuerlich ab dem Zeitpunkt Unterhalt leisten bis zur Ende der Ausbildung.
Ich habe selbst einen Bekannten, der trotz Job nie ueber den Selbstbehalt kommt, in der Regel Aufstockung Alg2 erhaelt. Bei dem fragt das Jugendamt jedes Jahr nach dem Einkommen und er schickt denen alles und damit ist der Unterhalt dann erst mal vom Tisch fuer ein Jahr.
Solange er Hartz IV bekommt, kann der den Unterhalt nicht zahlen, aber sobald er in Arbeit ist. Es spielt keine Rolle, ob er das Kind wollte oder nicht - Er soll vorher seinen Verstand einschalten und nicht erst, wenn es zu spät ist. Beim Geschlechtsverkehr entstehen nun mal Kinder und für die Verhütung ist auch er mitverantwortlich.
Er ist der Vater des Kindes, auch wenn er es leider nicht wollte. Von daher ist er zum Unterhalt verpflichtet. Irgendwann wird er (hoffentlich) wieder Geld verdienen und dann muss er den Betrag in Raten bezahlen.
Er ist unterhaltspflichtig, bis das Kind eine Ausbildung abgeschlossen hat. Wenn es studiert, kann das recht lange dauern.
Das Jugendamt gibt Unterhaltsvorschuss, aber wenn er irgendwann im Leben zu Geld kommt, muß er das zurückzahlen. Das Amt ist da auch dahinter, also sie werden ihn nicht "vergessen" und können sogar verlangen, daß er einen Nebenjob annimmt.
Er hat von vornerein gesagt er möchte das Kind nicht.
Das ist sehr traurig - aber allein der Wille, daß er das Kind nicht wollte, schützt ihn nicht vor der Pflicht. Es gibt überall Kondome zu kaufen, die sind viel billiger als 25 Jahre Unterhalt.