Man hat mir versehentlich was höherwertiges geliefert, als bestellt. Wann ist das "Verjährt"?
Also was ich wissen will ist: Bis wann haben die noch Zeit, den Fehler zu merken, und Anspruch auf Rückgabe erheben? Bestimmt nicht ewig. Es geht übrigens um ein großes Internet-Versandhaus, nicht um irgend eine arme Omi, die jetzt wegen mir 20 Jahre umsonst gestrickt hat.
7 Antworten
Wenn Du die Ware bezahlt hast und das Versandhaus den Fehler nicht binnen 6 Wochen geltend macht, sehe ich da keine Chance mehr für das Versandhaus. Lohnt es sich für Dich denn wenigstens?
Bedenke, in Garantiefällen wird es schwer, wenn keine zum Gerät gehörende Quittung bzw. Rechnung verfügbar ist.
Das ist mir klar, dass dir die Antwort gefällt und du sie ausgezeichnet hast, so falsch die auch sein mag. Diese 6 Wochen stammen wohl aus einer Kristallkugel, hm?
Diese Antwort "schmeckt" dem Fragesteller vielleicht. Tatsächlich beträgt die gesetzliche Verjährungsfrist jedoch 3 Jahre. Wie man sich hier bei einer ernst gemeinten Frage einfach so einen Zufallszahl aus der Nase popeln kann und dann hier als fundiertes wissen darstellt, kann ich nicht nachvollziehen.
Wenn es ein großes Versandhaus ist werden die das nicht merken wohin die falsche Ware gegangen ist,ich denke du wirst nichts mehr davon hören.Bei der Inventur wird denen der Fehler auffallen,aber ich denke nicht dass sie sich die Mühe machen werden alle Sendungen zu verfolgen wo das Ding sein könnte,das wäre viel zu Zeit und Kostenufwendig...
Was steht denn auf dem Lieferschein?-für Buchhaltung u. Rechnung haste genau DAS bekommen.-
auf Lieferschein steht nicht das was ich bekommen hab.
Wahrscheinlich hatten die von dem "Minderwertigen" nix mehr auf Lager.
Keine Sorge, die haben immer noch verdient.
wenn dich dein gewissen plagt dann meldedich ansonsten verhalte dich ruhig und warte ab.
6 Wochen, das ist mal ne Antwort auf meine Frage, danke. Man hat mir Lautsprecher geliefert, die im selben Shop insgesamt 140 Euro teurer sind, als die von mir bestellten.