Wann wäre es strafbar wenn ich jemanden Schläge androhe?
Wenn ich jemanden schreibe: "Peter, ich breche dir dein Genick wenn ich sich draussen seh" dann kann ich dafür nicht juristisch belangt werden (laut den Antworten aus meine letzten Frage)
Ab wann wird man den juristisch belangt? Wie müsste die Drohung formal aussehen?
10 Antworten
Das ist eine klare Morddrohung.
Aus Google.
Nach Absatz 2 des § 241 StGB ist ferner selbst die Vortäuschung darüber, dass die Verwirklichung eines Verbrechens bevorstehe, mit Strafe bedroht. Das Strafmaß entspricht dabei demselben wie in Absatz 1. ... Morddrohung: Laut StGB droht eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe.
Naja, ob's jetzt ein Mord ist, weiß ich nicht...😁
Wichtig ist nur was das Strafgesetzbuch sagt.§ 241 STGB
Die einen sagen das hat juristisch konsequenz, die andern sagen es hat keine juristische konsequenz.
- Androhung eines Verbrechens strafbar, § 241 StGB.
- Verbrechen: Straftat mit Mindeststrafe von einem Jahr Freiheitsstrafe.
- Vergehen: Straftat mit geringerer Mindeststrafe
- Schläge -> Körperverletzung, § 223 StGB -> Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahre oder Geldstrafe -> Vergehen, § 12 II StGB.
- Genick brechen -> (wenigstens) Totschlag, § 212 StGB -> Freiheitsstrafe nicht unter 5 Jahren -> Verbrechen, § 12 I StGB
Wenn ich jemanden schreibe: "Peter, ich breche dir dein Genick wenn ich sich draussen seh" dann kann ich dafür nicht juristisch belangt werden
Doch, das ist natürlich eine Straftat. Deine andere Frage war VOLLKOMMEN anders.
Vollkommen anders? Da hab ich geschrieben: "peter, ich schlage dir deine fresse ein"... das soll anders sein als "Peter, ich breche dir dein Genick" ?
Ja, denn das eine ist eine einfache Körperverletzung während das andere ein Totschlag wäre. Körperverletzung ist ein Vergehen, totschlag ein Verbrechen. Hier wäre dann § 241 StGB einschlägig.
JA, das ist VOLLKOMMEN anders.
Eine einfache Drohung "Ich trete dir morgen in den Bauch" wäre grundsätzlich erst mal keine strafrechtlich relevante Bedrohung. Es ist grundsätzlich kein "Verbrechen" sondern ein "Vergehen".
Wenn ich sage, "Ich breche dir morgen das Genick" KÖNNTE es schon etwas anders aussehen. Ein Genickbruch endet bis auf wenige Ausnahmen in der Regel tödlich, wenn man der Person welche dich bedroht beweisen kann das sie damit auch gleichzeitig meint, dass sie dich durch diesen Genickbruch tötet, ist das ein Verbrechen und somit wäre es eine strafrechtlich relevante Bedrohung.
Bedenke jedoch: Sowas ist immer Auslegungssache, der eine Jurist legt es so aus und der andere versteht es wieder ganz anders.
Ich gebe jedoch keine Gewähr auf meine Antworten.
Das kann man sogar als Morddrohung auslegen!!
Es kommt immer drauf an wie du es sagst ob du es ernst sagst oder ironisch. Wenn du es ernst sagst reicht dein Text schon aber wenn du schreibst ist das schwer was das für ein Mensch ist ob er es ernst nehmen würde oder ironisch.
Ja wat denn nun??? Die einen sagen das hat juristisch konsequenz, die andern sagen es hat keine juristische konsequenz. Guck in meine letzte Frage.